Unternehmensrecht im internationalen Kontext

  • Studienabschluss
    Master of Laws (LL.M.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    3 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Leistungspunkte (ECTS)
    90
  • Unterrichtssprache
    Deutsch / Englisch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften

Studiengangsbeschreibung

Infoveranstaltung am 3. Mai


Unternehmen, Kanzleien und auch öffentliche Arbeitgeber suchen händeringend nach qualifizierten Juristinnen und Juristen. In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt spielt bei dieser Nachfrage die Fähigkeit zum Umgang mit internationalen Sachverhalten für die juristische Praxis eine kaum noch hinwegzudenkende Rolle. Schließlich erstrecken sich viele Rechtsbeziehungen heute über Ländergrenzen hinweg. So ist im Gesellschaftsrecht die grenzüberschreitende Konzernbildung längst keine seltene Ausnahme mehr. Im Arbeitsrecht gewinnen internationale Bezüge, etwa durch Lieferkettengesetze sowie Arbeitnehmerentsendungen in einer exportorientierten und europäisch vernetzten Wirtschaft, eine zunehmende Bedeutung. Und auch für das Vertragsrecht ergeben sich selbst in alltäglichen Konstellationen, beispielsweise bei der Bestellung von Waren über einen Onlineshop, heutzutage oft international-rechtliche Bezüge, etwa wenn der Onlineshop aus einem anderen Land betrieben wird oder auch nur die Waren aus dem Ausland geliefert werden.

Obwohl die Fähigkeit zum Umgang mit solchen internationalen Sachverhalten in der juristischen Praxis inzwischen eine Schlüsselanforderung darstellt, werden diese Themenfelder in klassischen Studiengängen zumeist kaum behandelt. Selbiges gilt für die Beherrschung von Kommunikations- und Verhandlungskompetenzen, etwa für die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams, die Arbeit in der Unternehmenspraxis oder in Großkanzleien. Solche Soft-Skills werden inzwischen von nahezu allen Akteuren am Markt erheblich nachgefragt und auch von Juristen/innen erwartet, gleichzeitig aber von vielen kaum beherrscht.

Der Masterstudiengang Unternehmensrecht im internationalen Kontext soll diese Fähigkeitslücken schließen. Dazu werden wichtige Rechtsfächer wie das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Arbeitsrecht vertieft und um internationale Bezüge erweitert. Kenntnisse in Bereichen, die für Unternehmen besonders relevant sind, wie dem Urheber- und Wettbewerbsrecht, dem Insolvenzrecht und der Vertragsgestaltung werden auf- und ausgebaut. Mit dieser auf praxisnahe wirtschaftsrechtliche Fragestellungen fokussierten Wissens- und Methodenvermittlung verbindet das Studium ein umfassendes Persönlichkeits- und Softskilltraining. Außerdem werden die Studierenden schon im ersten Semester des Studiengangs in kleinen Gruppen mit Unternehmen zusammengebracht, um gemeinsam an juristischen Problemen oder Forschungsprojekten in einem realen Praxisumfeld zu arbeiten und eigene Erfahrungen in der Unternehmenspraxis zu sammeln. Damit bereitet der Masterstudiengang die Studierenden optimal auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vor.

Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Auslandssemester (ggf. mit Stipendienförderung) an einer der zahlreichen Partnerhochschulen der HWR zu absolvieren. Ausgewählte Studierende, die den Schwerpunkt Finanzierung wählen und kein Praktikumssemester brauchen, bekommen die Gelegenheit, ein zusätzliches Semester an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW - School of Management and Law) in der Schweiz zu absolvieren und dadurch einen Doppelabschluss zu erwerben.

Berufsfelder

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verfügen die Absolventen/innen über umfangreiches Fach- und Methodenwissen in verschiedenen Bereichen des internationalen Unternehmensrechts und über zusätzliche Methoden- und Kommunikationskompetenzen.

Die Absolventen/innen des LL.M.-Studiengangs arbeiten häufig in Rechtsabteilungen von (international ausgerichteten) Unternehmen, Kanzleien, im Personalmanagement, im Bereich Compliance, in Insolvenzverwaltungen, bei Unternehmensberatungen sowie bei Interessenverbänden. Aber auch für die Arbeit in klassischen Justizzweigen, etwa bei Gerichten und Behörden, bietet der LL.M. einen erheblichen Mehrwert und ermöglicht es den Absolventen/innen des Studiengangs, sich durch die Zusatzqualifikation von der Masse anderer Bewerber/innen abzuheben.

Studienaufbau

Im ersten Semester knüpft der Masterstudiengang an Inhalte der klassischen juristischen Ausbildung an. Dafür werden im ersten Semester drei Module angeboten: 1. Vertragsrecht (Schuldrecht und Sachenrecht), 2. Gesellschaftsrecht und 3. Arbeitsrecht. In diesen Modulen vertiefen die Studierenden ihr Wissen und erweitern ihre Kenntnisse um internationale Bezüge in den jeweiligen Rechtsgebieten. Zudem werden in einem Projekt- und Forschungsmodul praktische Rechtsfragen in Zusammenarbeit mit Unternehmen bearbeitet.

Die Veranstaltungen des zweiten Semesters bauen auf Inhalte des ersten Semesters auf und vermitteln in drei Modulen weitergehende Kenntnisse in den Bereichen: 1. Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, 2. Insolvenzrecht und 3. Vertragsgestaltung. Ergänzt wird das Angebot des zweiten Semesters durch ein Wahlmodul.

Das dritte Semester bleibt der Masterarbeit und der mündlichen Masterprüfung vorbehalten. Zur eigenen Profilbildung und Spezialisierung besteht für die Studierenden die Möglichkeit, das Thema der Masterarbeit (in Abstimmung mit einer Betreuerin oder einem Betreuer) selbst zu wählen.

Durch die Regelstudienzeit von drei Semestern ist der Masterstudiengang perfekt geeignet, um die Wartezeit auf das Referendariat zu überbrücken. Personen, die nicht über ein juristisches Staatsexamen verfügen oder in ihrem grundständigen Studium weniger als 210 ECTS erworben haben, müssen die fehlenden Leistungspunkte grundsätzlich durch ein integriertes Praktikum oder Auslandsstudium erwerben. Für diese Personen verlängert sich das Studium von drei auf vier Semester. Studierende, die auf Grundlage eines Bachelorabschlusses zugelassen wurden und erst während des Masterstudiums ihr erstes juristisches Staatsexamen abschließen, können sich auf Antrag nachträglich von der Praktikumspflicht befreien lassen.

Erstes Semester

  • Internationales Vertragsrecht und Vertragsgestaltung (vertragsrechtliches Modul) umfasst vor allem das deutsche und europäische Schuldrecht und Kollisionsrecht, das UN-Kaufrecht sowie die Gestaltung von Verträgen im internationalen Kontext.
  • Unternehmensführung und Corporate Governance (gesellschaftsrechtliches Modul) behandelt vertiefende Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts (internationales Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Konzernbildung, Maßstäbe guter Unternehmensführung).
  • Aktuelles Arbeitsrecht und Corporate Employment Law (arbeitsrechtliches Modul - teilweise englischsprachig) widmet sich arbeitsrechtlichen Fragestellungen in international handelnden Unternehmen wie etwa Personalentsendungen, sozialer Nachhaltigkeit durch Lieferketten Due Diligence sowie aktuellen Themen des Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Tarifrechts.
  • Im Projekt- und Forschungsmodul werden in Zusammenarbeit mit Unternehmen praktische Probleme oder Forschungsprojekte bearbeitet.

Zweites Semester

  • Wettbewerb und geistiges Eigentum in Europa (wettbewerbs- und immaterialgüterrechtliches Modul) befasst sich mit den Fragen der Wettbewerbskontrolle, dem Vergaberecht und dem Schutz des geistigen Eigentums.
  • Restrukturierung und Risikomanagement (insolvenzrechtliches Modul) vertieft Kenntnisse zu gesellschaftsrechtlichen Kapitalmaßnahmen, Maßnahmen der Risikovorsorge, des Insolvenzrechts und Sanierungskrediten.
  • Vertragliche Gestaltung im Arbeitsrecht (vertragsgestaltendes Modul) konzentriert sich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen.
  • Wahlmodul: z.B. Corporate Transactions (englischsprachig) vermittelt Kompetenzen zu Unternehmenskäufen (M&A), Börsengängen (IPO), Verbriefungstransaktionen (ABS), Übernahmen, fremdfinanzierten Unternehmenskäufen (LBO) und Projektfinanzierungen.

Zusätzlich ist die Belegung eines Schwerpunkts im Bereich Finanzierung oder Human Resources möglich, aber nicht verpflichtend:

  • Schwerpunkt Finanzierung: Belegung des Moduls „Financial Instruments and Markets“ im ersten Semester; dafür ist die Abwahl des arbeitsrechtlichen Moduls im ersten Semester möglich.
  • Schwerpunkt Human Resources: Belegung eines der Module „Performance and Reward Management“ oder „Training and Development“ im zweiten Semester; dafür ist die Abwahl des wettbewerbs- und immaterialgüterrechtlichen Moduls, des insolvenzrechtlichen Moduls oder des Wahlmoduls im zweiten Semester möglich.
  • Rechtswissenschaftlicher Bachelor- oder Diplomabschluss mit mindestens 210 ECTS-Punkten (Bewerber/innen mit 180 Leistungspunkten müssen zusätzlich 30 Leistungspunkte beispielsweise durch ein integriertes Praktikum erwerben, d. h. das Master-Studium verlängert sich um ein Semester) oder erstes juristisches Staatsexamen (eine vorläufige Zulassung kann bereits vor dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens erfolgen) oder ein vergleichbarer Abschluss an einer anerkannten Hochschule
  • Nachweis der Absolvierung folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer im vorangegangenen Studium: BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Verfassungsrecht
  • Englischkenntnisse, die einem gehobenen B2-Niveau des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) entsprechen, nachgewiesen durch einen standardisierten Test wie: TOEFL iBT mind. 83 Punkte, IELTS mindestens 6.0, TOEIC Four Skills mindestens 1200 Punkte, PTE Academic mindestens 67 Punkte, Cambridge English Scale mindestens 170 Punkte, Oxford Test of English mindestens 126 Punkte, UNIcert II; wenn Sie nachweislich mindestens zwei Semester auf Englisch studiert haben, ist kein weiterer Nachweis erforderlich (ebenso wenig für den Fall, dass Sie einen GMAT vorlegen können).
  • Deutschkenntnisse, die Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die keinen deutschsprachigen Studiengang absolviert haben, durch einen zusätzlichen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse entsprechend der Ordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der HWR Berlin belegen müssen.
  • Lebenslauf und Motivationsschreiben (jeweils in englischer Sprache)

Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss:
Die Bewerbung erfolgt online über die Bewerbungsplattform der HWR Berlin (S.A.M.)
15.04.–15.06.


Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss:
Bewerbung über UniAssist
15.03.–15.05.

Programmakkreditiert durch den Akkreditierungsrat

Studierende, die nicht über ein juristisches Staatsexamen verfügen oder in ihrem grundständigen Studium weniger als 210 ECTS erworben haben, müssen die fehlenden Leistungspunkte durch ein integriertes Pflichtpraktikum (30 ECTS) erwerben. Darüber hinaus besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, ein (weiteres) Praktikum auf freiwilliger Basis zu absolvieren. Falls ein Praktikum absolviert wird, muss dies im Anschluss an das zweite Fachsemester geschehen und eine inhaltliche Verknüpfung zu dem Masterstudiengang aufweisen. Alternativ können die 30 ECTS im dritten Semester durch ein Auslandsstudium erworben werden; Informationen hierzu erhalten Sie nach Studienbeginn auf Antrag. Inwieweit Berufserfahrung oder ein bereits getätigtes Praktikum angerechnet werden kann, kann nach der Einschreibung an der HWR Berlin geprüft werden. Studierende, die auf Grundlage eines Bachelorabschlusses zugelassen wurden und erst während des Masterstudiums ihr erstes juristisches Staatsexamen abschließen, können sich auf Antrag nachträglich von der Praktikumspflicht befreien lassen.

Für Studierende, die in ihrem grundständigen Studium keine ECTS verliehen bekommen haben (meist nicht-EU Bewerber/innen) besteht ebenfalls keine Verpflichtung ein Praktikum zu absolvieren.

Vorlesungsverzeichnis
Alle Informationen über aktuell angebotene Module und Lehrveranstaltungen finden Sie im Campus-Management-System S.A.M. (Study Administration Management).

Die Studien-und Prüfungs- und Zulassungsordnungen sowie weitere Formulare und Dokumente finden Sie am Fachbereich.

Gebühren und Förderung

  • Studiengebühren

    Keine

  • Semesterbeitrag

    Aktueller Semesterbeitrag

  • Studienförderung

    evtl. Förderung durch BAföG

Beratung für Studieninteressierte

Allgemeine Studienberatung

Fragen zur Zulassung und Immatrikulation

Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Sprechzeiten:

Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr

Beratung für Studierende

FB 1 Wirtschaftswissenschaften
Carolin Jannasch
Studienbüro

Studiengangsleitung

FB 1 Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. Stefanie Lorenzen
Professur für Wirtschaftsrecht, insbesondere Arbeits- und Sozialrecht