FAQs Evaluation

Sie haben konkrete Fragen rund um die Evaluation der dualen Studiengänge an der HWR Berlin? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Lehrveranstaltungen werden regelmäßig durch die Studierenden evaluiert. Bei hauptberuflichen Lehrkräften (Anmeldung durch Lehrenden selbst) werden, soweit möglich, mindestens fünf Veranstaltungen in einem Zeitraum von sechs Semestern oder drei Studienjahren evaluiert. Bei nebenberuflichen Lehrkräften gemäß § 114 BerlHG werden die Lehrveranstaltungen mindestens in jedem vierten Semester evaluiert. Die Lehrveranstaltungen von haupt- und nebenberuflicher Lehrkräfte, die erstmals an der HWR Berlin unterrichten, werden in den ersten beiden Semestern bzw. im ersten Studienjahr durch Studierende evaluiert.

Die Ergebnisse werden im Zeitschriftenbereich der Bibliothek bereitgestellt.

Die Auswertung der Evaluation wird zuerst dem entsprechenden Dozenten oder der Dozentin als persönliches Feedback zur Lehrveranstaltung zugeschickt. Er oder sie hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen der internen Veröffentlichung einen Kommentar hinzuzufügen. Anschließend werden die Ergebnisse in der Bibliothek ausgestellt, nach Fachrichtungen zusammengefasst und dann den entsprechenden Fachleiterinnen und -leitern zur Verfügung gestellt.

Hauptamtlich Lehrende wählen aus, für welche Lehrveranstaltungen sie ein Feedback wünschen und melden ihre Auswahl vor Semesterbeginn beim ZaQ an. Nebenamtlich Lehrende werden in jedem vierten Semester evaluiert.

Rechtsgrundlage der Lehrveranstaltungsevaluation ist die Evaluationssatzung vom 13.11.2018.

Die Erfassung des Workloads, also des erwarteten studentischen Arbeitsaufwands in Zeitstunden, ist ein Instrument der Qualitätssicherung. Im Rahmen der Erfassung können sowohl interne als auch externe Ziele verfolgt werden.

Interne Ziele:

· Aufschluss über die reale Arbeitsbelastung der Studierenden
· Hinweise auf die Studierbarkeit
· Anhaltspunkte für die Gestaltung und Anpassung von Studieninhalten
· Externe Ziele:

· Nachweis eines gelungenen Studien- und Transfermodells
· Nachweis des Erwerbs von 210 Credits in sechs Semestern 
· Bestätigung der Wissenschaftlichkeit der Ausbildung durch den Nachweis qualifizierter und studienrelevanter Tätigkeiten in den Unternehmen.