Neuigkeit | Wintersemester 2019/20

76 neue Studierende am Fachbereich Rechtspflege

Semesterstart: Am 2. Oktober 2019 begrüßte Prof. Ulrich Keller, Dekan des Fachbereichs, 76 neue Studentinnen und Studenten im Studiengang Rechtspflege an der HWR Berlin.

09.10.2019 — Prof. Ulrich Keller

Oktober 2019: Semensterbeginn im Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin
Beginn des Wintersemesters 2019/20: Prof. Ulrich Keller, Dekan des Fachbereichs Rechtspflege an der HWR Berlin, begrüßt 76 neue Studentinnen und Studenten.

Der Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) bildet in diesem internen Studiengang künftige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt aus. Sie werden durch die zuständigen Oberlandesgerichte in einem Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst ausgewählt und zugelassen.  

Am 1. Oktober 2019 erhielten die Studentinnen und Studenten durch die Präsidentinnen und Präsidenten ihrer Oberlandesgerichte die Ernennungsurkunden zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ausgehändigt. Sie studieren damit in einer besonderen Stellung ähnlich den Anwärterinnen und Anwärtern im Polizeivollzugsdienst am Fachbereich 5 Polizei und Sicherungsmanagement der HWR Berlin.
 

Alternative zur klassischen Juristenausbildung

Das Studium dauert drei Jahre und ist auf eine künftige Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspflegerin bei den Gerichten ausgerichtet. Schwerpunkte des Studiums sind Fachgebiete der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht, Familien- Vormundschafts- und Betreuungsrecht, Nachlassrecht, Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht. Aber auch „harte“ Fachgebiete wie Vollstreckungsrecht, Insolvenzrecht oder Straf- und Strafvollstreckungsrecht sind Gegenstand des Studiums.

Es stellt eine Alternative zur klassischen Juristenausbildung an den Universitäten dar, hat andere Schwerpunkte − ist aber keineswegs einfacher. Das Rechtspflege-Studium an der HWR Berlin schließt mit einer Staatsprüfung ab, die nach dem Rechtspflegergesetz die Befähigung zur Übertragung der Aufgaben bei Gerichten beinhaltet. Zusätzlich können Studierende an der HWR Berlin mit einer Diplomarbeit den akademischen Grad der „Diplom-Rechtspflegerin“ oder des „Diplom-Rechtspflegers“ erwerben.

Nachwuchs für die Justiz gewinnen

Der Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst, speziell für die Justiz. Daneben führt er das Hauptstudium im Vorbereitungsdienst der so genannten Konsulatssekretärinnen und -sekretäre für das Auswärtige Amt durch. Ein auf unternehmensrechtliche Fachgebiete spezialisierter Bachelorstudiengang „Recht im Unternehmen“ sowie ein auf Immobilien- und Vollstreckungsrecht spezialisierter Masterstudiengang sowie ein Master-Fernstudiengang zum Betreuungs- Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht runden das Portfolio des Studienangebots ab.

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