Stipendien und Auszeichnungen

Werner-Gieseking-Preis

Der Fachbereich Rechtspflege verleiht für die beste Studienleistung im Studiengang Rechtspflege den Werner-Giesking-Preis. Der Preis wird gestiftet vom Verlag E. u. W. Gieseking, Bielefeld. Dieser Verlag ist seit vielen Jahren mit dem Fachbereich und den dort Lehrenden eng verbunden.

Der Verlag E. u. W. Gieseking ist auf juristische Themen spezialisiert und hat sich vor allem auf Themengebiete spezialisiert, die das Rechtspflegerrecht und Zuständigkeiten der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger betreffen. Unter anderem erscheinen in diesem Verlag die Zeitschriften „Der Deutsche Rechtspfleger“ und „Rechtspfleger-Studienhefte“.

Der Werner-Gieseking-Preis erinnert and den Gründer des Verlages, Werner Gieseking. Er besteht in einer Urkunde und einer so genannten Beigabe. Als Beigabe wird ein Kunstwerk zumeist eines jungen Künstlers oder einer Künstlerin vergeben. Dieses kann im Laufe der Zeit an Wert gewinnen, erinnert aber die Preisträgerin oder den Preisträger stets an ihre oder seine herausragenden Studienleistungen.

Der Jury zur Auswahl der Preisträger/innen gehören folgende Dozenten/Innen des Fachbereichs an:

  • Frau Prof. Sonnenfeld
  • Herr Prof. Dr. Ries
  • Herr Prof. Goldbach

E-Justice-Preis

Die HWR (Fachbereich 4, Rechtspflege) und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin haben im Rahmen einer Kooperation vereinbart, innovative Diplomarbeiten/Abschlussarbeiten von hohem fachwissenschaftlichem Niveau, die sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich E-Justice beschäftigen, durch die Verleihung eines Preises aktiv zu fördern. Der Themenbereich E-Justice ist in diesem Zusammenhang weit auszulegen.

Der durch die SenJustVA finanzierte Preis ist mit 1.000 Euro dotiert und wird einmal jährlich für bis zu zwei Arbeiten verliehen.

Bewerbungen bzw. Vorschläge für preiswürdige Diplomarbeiten/Abschlussarbeiten sind bis zum 15.02.2020 bei Prof. Dr. Anastasia Baetge, M.L.E. (Fachbereich 4, Campus Lichtenberg) einzureichen.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  1. Zwei gedruckte Exemplare der Diplomarbeit/Abschlussarbeit sowie eine elektronische Version
  2. Gutachten der betreuenden Professoren
  3. Eine kurze Zusammenfassung der Arbeit sowie die Begründung des Innovationsgehalts durch den Verfasser