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Jetzt bewerben als Vizepräsidentin oder Vizepräsident

Call for Candidates: Am 14. Mai 2024 werden die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der HWR Berlin neu gewählt. Bis zum 15. März 2024 können Sie sich als Kandidatin oder Kandidat bewerben.

26.02.2024

Von oben: Runder Konferenztisch mit vier blauen und einem roten Stuhl
Foto: © akinbostanci/ Getty Images/ iStockphoto

Hochschulinterner „Call for Candidates“ für die Ämter der Ersten Vizepräsidentin oder des Ersten Vizepräsidenten sowie zweier weiterer Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der HWR Berlin. Nach der Wahl des Präsidenten der HWR Berlin, die am 13. Februar 2024 stattgefunden hat, sind die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Hochschule zu wählen. Diese Positionen sind zum 14. Mai 2024 zu besetzen. 

Für die Wahlen sind folgende Regelungen und Informationen maßgeblich:

  1. Aus dem Kreis der Mitglieder der Hochschule werden gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 BerlHG in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Grundordnung der HWR Berlin vom Akademischen Senat drei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (§ 7 Abs. 2 Grundordnung), gewählt, darunter die Erste Vizepräsidentin oder der Erste Vizepräsident sowie zwei weitere Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Die Erste Vizepräsidentin oder der Erste Vizepräsident ist gemäß § 9 Abs. 1 Grundordnung der HWR Berlin für Studium und Lehre zuständig sowie ständige Vertreterin oder Vertreter des Präsidenten. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten bilden mit dem Präsidenten und der Kanzlerin die Leitung der Hochschule, das Präsidium (§ 52 Abs. 1 BerlHG).
     
  2. Die Amtszeiten betragen
    für die Erste Vizepräsidentin oder den Ersten Vizepräsidenten sechs Jahre und
    für die weiteren Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten drei Jahre (§ 9 Abs. 2 Grundordnung der HWR Berlin).
     
  3. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden gemäß § 47 Abs. 2 BerlHG mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.
     
  4. Die Mitglieder des Präsidiums übernehmen jeweils Ressorts, die sie in eigener Verantwortung führen. Die Ressortverteilung wird durch die Mitglieder des Präsidiums gemäß § 52 Abs. 4 BerlHG, unter Beachtung von § 9 Abs. 1 Grundordnung der HWR Berlin, vereinbart.
     
  5. Der Akademische Senat bittet Bewerberinnen und Bewerber ihre Erklärung über die Bereitschaft zur Kandidatur sowie eine Darstellung ihres Verständnisses der Amtsführung als Vizepräsidentin oder Vizepräsident zusammen mit einem Motivationsschreiben bis Freitag, den 15.03.2024, 24 Uhr dem Gremienreferat, Frau Franziska Bounailat (gremienreferat@hwr-berlin.de), zuzusenden. Bewerberinnen und Bewerber werden eingeladen, sich am Dienstag, den 23.04.2024, hochschulöffentlich und in einer Sondersitzung im Akademischen Senat vorzustellen. Die Wahlen werden in der Senatssitzung am Dienstag, den 14.05.2024, stattfinden.

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