Recht (Ius)

  • Studienabschluss
    Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    6 Semester
  • Leistungspunkte (ECTS)
    180
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

Studiengangsbeschreibung

Hinweis

+++ Der Studiengang »Recht (Ius) LL.B« wird seit dem Wintersemester 2020/21 durch den Bachelorstudiengang »Recht für die öffentliche Verwaltung LL.B.« ersetzt, d.h. Zulassungen ab dem Wintersemester 2020/21 erfolgen nur noch zum neuen Studiengang. +++


Recht (Ius) ist der einzige allgemein juristisch ausgerichtete LL.B.-Studiengang an der HWR Berlin. Er führt bereits nach drei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der Schwerpunkt liegt in den rechtswissenschaftlichen Fächern und qualifiziert insbesondere für Tätigkeiten in der gehobenen juristischen Sachbearbeitung im privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Sektor, für die keine juristischen Staatsexamina erforderlich sind. Jeweils ein wirtschafts-, verwaltungs-, politik- und sozialwissenschaftliches Modul runden den Studiengang ab. Das Studium umfasst ein sechsmonatiges Praktikum und wird mit einer dreimonatigen Bachelorarbeit sowie einer mündlichen Prüfung geschlossen.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen neben anwendbaren Rechtskenntnissen auch über Kompetenzen auf wirtschaftswissenschaftlichem, verwaltungs- und politikwissenschaftlichem sowie sozialwissenschaftlichem Gebiet. Die Rechtskenntnisse erstrecken sich auf das Zivilrecht einschließlich des Handels- und Wirtschaftsrechts, des Europarechts, Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie des Strafrechts. Darüber hinaus sind den Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge der korrespondierenden Prozess- und Verfahrensregeln bekannt. Sie beherrschen die rechtsmethodischen Fertigkeiten zur Analyse von Sachverhalten, verfügen über kommunikative und soziale Kompetenzen und sind in der Lage, juristische Probleme in Englisch zu kommunizieren.

Berufsfelder

Das Studium bereitet auf die praktischen Tätigkeitsfelder der rechtsanwendenden Berufe vor, die keine juristischen Staatsexamina voraussetzen. Dazu gehören insbesondere die Rechtsanwendung in der gehobenen Sachbearbeitung, das Projektmanagement, die Mediation sowie die Wahrnehmung von Führungsaufgaben. Diese Tätigkeitsfelder sind angesiedelt in allen Kerngebieten des Rechts: im öffentlichen und privaten Sektor, in nationalen, internationalen und überstaatlichen Institutionen. Damit bieten sich Möglichkeiten zu außergerichtlich rechtsanwendenden Tätigkeiten im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.

Studienaufbau

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Der Studiengang ist in Module gegliedert. Im vierten Semester wird ein Praktikum absolviert. Juristische Bachelors haben die Möglichkeit, ein konsekutives, juristisches Masterstudium mit dem Ziel »Master of Laws (LL.M.)« aufzunehmen. Alternativ können unter Anerkennung der juristischen Leistungsnachweise weitere rechtswissenschaftliche Studiengänge angeschlossen werden.

Professor*innen_sowie Praktiker*innen des Privatrechts, Öffentlichen Rechts und Strafrechts unterrichten in Form von Vorlesungen, seminaristischem Unterricht, Übungen und Seminaren in kleinen Studiengruppen. Das Studium ist so ausgelegt, dass externe Repetitorien nicht erforderlich sind.

Die Modulübersicht stellt die Aufteilung der Studieninhalte semesterweise dar:

+++ Der der Studiengang »Recht (Ius) LL.B« wird ab seit Wintersemester 2020/21 durch den Bachelorstudiengang »Recht für die öffentliche Verwaltung LL.B.« ersetzt, d.h. Zulassungen ab dem Wintersemester 2020/21 erfolgen nur noch zum neuen Studiengang. +++

Die Akkreditierung des Studiengangs ist für die Dauer des laufenden Reakkreditierungsverfahrens verlängert.

Vorlesungsverzeichnisse
Informationen über im Semester für diesen Studiengang angebotene Module bzw. Lehrveranstaltungen sowie die jeweiligen Modulinhalte finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis.

Ordnungen:
Die Studien- und Prüfungs-, Praktikums- und Zulassungsordnungen sowie weitere Dokumente finden Sie am Fachbereich.

Gebühren und Förderung

  • Studiengebühren

    Keine

  • Semesterbeitrag

    aktueller Semesterbeitrag

  • Studienförderung

    Die Förderung des Studiums durch BaföG, Studienstipendien etc. ist grundsätzlich möglich.

Studiengangsleitung und Studienfachberatung

Prof. Dr. Antje Tölle

FB 3 Allgemeine Verwaltung
Prof. Dr. Antje Tölle
Professur für Zivilrecht für die Öffentliche Verwaltung