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Fernstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft

Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (LL.M.) erhielt als erster Studiengang die bundesweite Anerkennung des LAGeSo. Eine kurzfristige Bewerbung für das Sommersemester 2024 ist noch möglich.

23.01.2024

Foto: © Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Der Fernstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (LL.M.) ist ein weiterbildender Studiengang für alle, die als gerichtlich bestellte Vertreterin bzw. gerichtlich bestellter Vertreter arbeiten möchten. Der Studiengang vermittelt umfassende interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie zur sachgerechten, effizienten und verantwortungsvollen Ausübung dieser Tätigkeit befähigen und führt zu einem fundierten juristischen Masterabschluss.

Erster Studiengang mit bundesweiter Anerkennung des LAGeSo

Der Fernstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (LL.M.) erhielt im Januar 2024 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin als erster Masterstudiengang die bundesweite Anerkennung gemäß der seit 1.1.2023 geltenden Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern.

Was bedeutet das?

Zur Sicherung von Qualitätsstandards der rechtlichen Betreuung müssen berufliche Betreuer*innen ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Neben der persönlichen Eignung ist ein Sachkundenachweis in verschiedenen Fachgebieten zu erbringen. Mit der jetzt erfolgten Anerkennung des Studiengangs Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (LL.M.) ist eine vollständige Anerkennung der Sachkunde in allen Fachgebieten verbunden. Berufliche Betreuerinnen und Betreuer, die diesen Studiengang erfolgreich absolvieren, werden damit bundesweit mit ihren Kenntnissen anerkannt und müssen keine einzelnen Fachkurse zur Erlangung des Sachkundenachweises mehr besuchen. Sie haben ein „All-Inclusive-Paket“ mit höchstem Gütesiegel.

Warum BVP studieren?

Sofern Sie sich für den Fernstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (LL.M.) entscheiden, erlangen Sie nicht nur die fachlichen Voraussetzungen für die Registrierung als berufliche*r Betreuer*in, sondern Sie qualifizieren sich darüber hinaus für weitere Tätigkeitsfelder, wie z. B. die Führung von Vormundschaften, Nachlasspflegschaften, sowie Verfahrens-, Ergänzungs- oder Abwesenheitspflegschaften.

4 gute Gründe für den Studiengang BVP

  1. Bundesweit einziger Masterabschluss (L.L.M.) auf diesem Spezialgebiet.
  2. Sie studieren flexibel und standortunabhängig.
  3. Sehr gute Berufsperspektiven in stark nachgefragten Bereichen.
  4. Auch mitberuflicher Qualifikation ist das Masterstudium möglich.