Wirtschaftsrecht
Bachelor of Laws (LL.B.)
Rechtsfragen kommen im Wirtschaftsleben wachsende Bedeutung zu. Wer unternehmerische Entscheidungen trifft oder an ihnen mitarbeitet, muss daher oft Kenntnisse haben, die in der klassischen betriebswirtschaftlichen Ausbildung nicht vermittelt werden. Umgekehrt sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse für anspruchsvolle Tätigkeiten in Unternehmen oder Verbänden unabdingbar. Der Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsrecht“ der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin vermittelt daher sowohl juristische als auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Eckdaten
| Fachbereich | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften |
| Abschluss | Bachelor of Laws (LL.B.) |
| Form | Vollzeit |
| Beginn | Wintersemester (1.10.) / Sommersemester (1.4.) |
| Studiendauer | 7 Semester |
| Akkreditierung | FIBAA |
| Studienplätze | 35 |
Berufsfelder
Absolvent/innen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht“ erhalten mit dem Bachelor-Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ einen international anerkannten Abschluss. An der Schnittstelle von Betriebswirtschaftslehre und Recht bietet der Studiengang durch die besondere Verzahnung zweier Disziplinen neue Berufsperspektiven in den traditionell betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen, die besondere Rechtskenntnisse voraussetzen und auf die Bedürfnisse der Wirtschaftspraxis zugeschnitten sind. Es bieten sich vielseitige berufliche Einsatzmöglichkeiten wie z.B. in Personal- oder Rechtsabteilungen, im Vertragsmanagement oder in Compliance-Abteilungen, bei Versicherungen und Banken, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, im Bereich der Insolvenzverwaltung sowie bei Verbänden und Stiftungen. Auch weiterführende Studien können mit diesem Abschluss aufgenommen werden.
Auch weiterführende Studienprogramme können mit diesem Abschluss aufgenommen werden. So können Absolventinnen und Absolventen seit Wintersemester 2010/11 im Masterstudiengang „Unternehmensrecht im internationalen Kontext“ (Master of Laws - LL.M.) der HWR Berlin studieren.
Studienaufbau
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Das Studium gliedert sich in einen dreisemestrigen Ersten Studienabschnitt und einen viersemestrigen Zweiten Studienabschnitt. Im sechsten Semester ist das obligatorische Praktikum vorgesehen, das auch im Ausland absolviert werden kann.
Erster Studienabschnitt
Grundlagen
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
- Betriebliches Rechnungswesen und Steuern
- Privates Wirtschaftsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Quantitative Methoden
- Statistik
Schlüsselqualifikationen
- Fremdsprachen
- Fallbearbeitung
Zweiter Studienabschnitt
Kern
- Strategisches Management, Projekt, Arbeitsrecht und seine kollektivrechtlichen Regelungen, Gesellschafts- und Konzernrecht
- Personal
Vertiefung Betriebswirtschaftslehre
- Betriebliche Steuern,
- Finanzwirtschaft
- Personalmanagement und Organisationsgestaltung
- Rechnungswesen/Controlling
Vertiefung Wirtschaftsrecht
- Aktuelle Fragen des Wirtschaftsrechts, Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Vertragsgestaltung, Bank- und Kreditsicherungsrecht, Recht des internationalen und europäischen Wirtschaftsverkehrs, Rechtsdurchsetzung und Insolvenzrecht
1 Wahlfach
Schlüsselqualifikationen
- Fremdsprachen
- Verhandlungsführung und Mediation
- Kommunikation und Interaktion im Beruf
Bereits während des Studiums sollen die Studierenden die erlernten Methoden in Projekten und Praktika auf reale Fragestellungen anwenden können.
| Unterrichtssprache | Deutsch und Englisch |
| Auslandsstudium/ -semester |
Gern unterstützt die HWR Berlin ihre Studierenden auch bei einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum. |
| Praxissemester | Ein obligatorisches Praxissemester ist im 6. Semester (Zweiter Studienabschnitt) vorgesehen (auch als Auslandspraktikum möglich. |
| Kooperation | Die HWR Berlin führt enge Beziehungen zu Studierenden des Studiengangs “Wirtschaftsrecht” kommt der für diesen Studiengang eingerichtete Beirat aus erfahrenen Praktikern ganz besonders zu Gute. |
Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten
Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
- Nachweis* guter Englischkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
*Nachweismöglichkeiten:
durchgehender Englischunterricht mindestens bis zum Erwerb der 10. Klasse bzw. bis zum Erwerb des Mittleren Bildungsschlusses (10. Klasse) bzw. der Fachhochschulreife oder Bilingualer Schulunterricht in Englisch oder Muttersprachler oder Sprachtest, z.B. TOEFL.
Zulassungsbeschränkung
NC - Verfahren
Bewerbungszeitraum
| Wintersemester | Sommersemester | |
|---|---|---|
| Bewerben um einen Studienplatz mit deutschen Bildungsnachweisen | 01.06. - 15.07. | 01.12. - 15.01. |
| Bewerben um einen Studienplatz mit ausländischen Bildungsnachweisen | bis 15.07. | bis 15.01. |
Gebühren und Förderung
| Studiengebühren | keine |
| Semesterbeitrag | |
| Studienförderung | evtl. Förderung über BAföG |


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