Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Wissenschaftler/innen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin verpflichten sich, die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre zu beachten. Die HWR Berlin versteht die Einhaltung dieser Grundsätze als eine selbstverständliche Voraussetzung wissenschaftlicher Arbeit.
In Abstimmung mit den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die HWR Berlin die folgenden Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der HWR Berlin verabschiedet.


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