Erasmus für Studierende und Graduierte

In jedem Semester werden Austauschstudienplätze an unseren Partnerhochschulen weltweit für das jeweils folgende akademische Jahr ausgeschrieben.

Stipendien über das ERASMUS-Programm werden für Auslandsemester in den sogenannten ERASMUS-Programmländern (Europa zzgl. Island, Liechtenstein, Nord Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und Großbritannien) vergeben.

Wenn Sie einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule in diesen Ländern erhalten haben, können Sie von den Vorteilen des ERASMUS-Programmes profitieren und z.B. Fördermittel erhalten.

Informationen zur Bewerbung um einen Auslandsstudienplatz finden Sie hier.

Vorteile eines Studienplatzes innerhalb des ERASMUS Programms:

  • Unterstützung über das Förderprogramm ERASMUS an einer der über 100 ERASMUS Partnerhochschulen der HWR Berlin
  •  Wegfall von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Bei Praktika: EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Beratung und Betreuung durch die HWR Berlin und die Partnerhochschule
  • Anerkennung der Studienleistungen und/oder des Praktikums nach Absprache an der HWR Berlin
  • Feststellung des Sprachlevels durch verpflichtende Sprachtests
  • ggfs. Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse (Top ups) für:
    – Praktika
    – Nachhaltiges Reisen („grünes Reisen“ z.B. mit Zug, Mitfahrgelegenheit, Fähre,…)
    – Benachteiligte Gruppen, Besondere Bedürfnisse (s.u.).

Voraussetzungen für eine Teilnahme am ERASMUS Programm

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung (Interinstitutional Agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige ERASMUS Universitätscharta (ECHE)
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • Alle Geförderten sind verpflichtet nach Abschluss der Maßnahme einen online Evaluationsbogen auszufüllen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Informationen zu Länder und Aufenthaltsdauer-Regelungen innerhalb von Erasmus

  • Neben den EU-Mitgliedstaaten gehören zum ERASMUS Programm auch: Island, Liechtenstein, Norwegen, Nord Mazedonien, Serbien, Großbritannien und die Türkei.
  • Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA) beträgt insgesamt zwölf Monate (= 360 Tage) (inklusive ERASMUS-Praktikumsförderung).
  • Ein Monat ist bei ERASMUS IMMER 30 Tage lang.
  • Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Monate (60 Tage).
  • Seit 2015 gehören an der HWR Berlin auch ausgewählte Partnerhochschulen in Übersee zum Erasmusprogramm (International Credit Mobility). Im laufenden Projekt sind dies einzelne Partnerhochschulen in den USA und Israel, was sich jährlich ändern kann.
  • ERASMUS und die Schweiz: Momentan kann keine Förderung von Mobilitäten aus der/in die Schweiz über ERASMUS erfolgen. Die Schweizer Partnerhochschulen haben allerdings ein Ersatzprogramm eingeführt, das sich an den Fördermitteln des ERASMUS Programms orientiert.

Verpflichtende Sprachtests

Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL, PT) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm ERASMUS und gilt nicht für Muttersprachler*innen. Bei der Absolvierung können Studierende angeben, in welcher/n Sprache/n sie einen freiwilligen Online Sprachkurs erhalten möchten (Unterrichts- und/oder Landessprache).

Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind nicht mit Online-Test zu verwechseln.

ERASMUS Studierendencharta

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS Programm sind in der „ERASMUS Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts zur Verfügung zu stellen ist.

BAföG im Rahmen von Erasmus

BAföG-berechtigte Studierende können neben dem Auslands-BAföG auch Fördermittel aus dem ERASMUS-Programm beziehen. Laut BAföG-Regelung, sind Zuschüsse bis höchstens 300€ monatlich anrechnungsfrei, Beträge darüber hinaus werden auf die BAföG- Leistungen angerechnet.

Andere EU-Fördergelder (z.B. HAW.International)

Andere Stipendien, die aus EU-Geldern finanziert werden, sind nicht mit der finanziellen Förderung aus dem ERASMUS-Programm kombinierbar (Prinzip der verbotenen Doppelförderung innerhalb der EU-Förderprogramme). Sollten Sie sich erfolgreich z.B. auf ein DAAD-Stipendium wie das HAW.International (oder andere EU-finanzierte Stipendien) bewerben, sind Sie verpflichtet dies uns und Ihrem Stipendiengeber zu melden. Sie bleiben dann im ERASMUS-Programm als Teilnehmende ohne finanzielle Förderung (Zero Grant).

Weitere Stipendien

Auch wenn Sie von anderen Stipendien (z.B. Stiftungen) finanzielle Unterstützung bekommen, können Sie in der Regel zusätzlich ERASMUS-Gelder beantragen und beziehen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Stipendiengeber.

Im Detail: Finanzielle Förderung des ERASMUS-Auslandsstudiums

Studierende werden durch die ERASMUS Stipendien finanziell unterstützt, um im Ausland zu studieren und so ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen erweitern zu können. Gefördert werden voraussichtlich der Vorlesungszeitraum sowie die Einführungs- und Prüfungsphase (mind. 2 Monate, max. 6 Monate pro Semester).

Die Höhe der finanziellen Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:

Zielländer
Förderhöhe
Gruppe 1
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
600 Euro pro Monat
Gruppe 2
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
540 Euro pro Monat
Gruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
490 Euro pro Monat
Top ups
Benachteiligte Gruppen/Besondere Bedarfe
Nachhaltiges Reisen
250 Euro pro Monat

50 Euro (einmalig)

Finanzielle Förderung eines ERASMUS-Auslandspraktikums

Studierende können mit ERASMUS Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Für ein Pflichtpraktikum sowie ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten (= 60 – 360 Tage) ist eine Förderung möglich. Bitte beachten: ERASMUS Studium + Praktikum zählen auf das Gesamtkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor bzw. Master).

Sonderförderung ERASMUS+

ERASMUS+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund wird Lernenden mit besonderen Bedarfen der Zugang zum Programm erleichtert.

ERASMUS-Förderung für Graduierte (Graduiertenpraktikum)

Absolvent/innen können für ERASMUS Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn sie von der entsendenden Hochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres für eine Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen.

Graduiertenpraktika können bis zu 12 Monate lang über ERASMUS gefördert werden. Die Laufzeit des Praktikums wird allerdings auf die vorhergehende Studienphase angerechnet: d.h. wurde z. B. im Bachelorstudium bereits ein ERASMUS Studienaufenthalt von acht Monaten absolviert, so bleiben vier Monate für ein Graduiertenpraktikum.