Auslandssemester an einer Partnerhochschule

Von der Auswahl einer passenden Hochschule über die Bewerbung bis hin zur konkreten Planung des Auslandssemesters – hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie zur Vorbereitung Ihres Studiums an einer Partnerhochschule benötigen.

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Partnerhochschulen

Die HWR Berlin ist mit über 170 Partnerhochschulen auf fünf Kontinenten eine international bestens vernetzte Hochschule. Ob New York, Paris, Sydney oder Lissabon – es ist bestimmt etwas Passendes für Sie dabei. Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht über alle Partnerhochschulen der HWR Berlin für die jeweiligen Fachbereiche.


Ausführliche Informationen zu den Partnerhochschulen erhalten Sie auch am Internationalen Tag der HWR Berlin. Der Internationale Tag ist eine zentrale Veranstaltung des International Office und findet einmal pro Semester am Campus Schöneberg (Fachbereich 1) und am Campus Lichtenberg (Fachbereiche 2 - 5) statt. Auf einem internationalen Marktplatz stellen Gaststudierende der Partnerhochschulen ihre Heimathochschulen und -länder vor. Gleichzeitig finden zahlreiche Vorträge zu Studienmöglichkeiten an den Partnerhochschulen statt. Mit dem Internationalen Tag startet die Bewerbungsrunde um Auslandsstudienplätze für das darauf folgende akademische Jahr.

Die Studierenden der Fachbereiche 2 - 5 am Campus Lichtenberg können sich neben Plätzen an den fachbereichsspezifischen Partnerhochschulen zum Teil auch auf offene Plätze des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bewerben. Weitere Informationen können Sie in Ihrem für Sie zuständigen International Office erfragen.

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Bewerbung

Hier erfahren Studierende, wie sie sich für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule bewerben können.

Studierende der Fachbereiche 2 sowie 3-5 finden weitere wichtige Informationen sowie die ausgeschriebenen Plätze an Partnerhochschulen auf Moodle. Dafür loggen Sie sich in Moodle ein, gehen über Beratungsangebote der HWR zu International Office und schreiben sich je nach Fachbereich für den jeweiligen Kurs ein.

Hier finden Sie die ausgeschriebenen

Der Bewerbungszeitraum für einen Auslandsaufenthalte mit Start im Wintersemester beginnt in der Regel im Oktober/November und für das Sommersemester im April/Mai. Genaue Daten finden Sie dann im International Office Moodle Kurs Ihres jeweiligen Fachbereiches.

Studierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sowie der Fachbereiche 3-5 können sich zweimal im Jahr für ein Auslandssemester bewerben. Die Bewerbungsfrist für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester liegt im Mai des Vorjahres, für Aufenthalte im Wintersemester bewerben Sie sich im November des Vorjahres. Die ausgeschriebenen Plätze, die genaue Bewerbungsfrist und der Termin für den Englischtest werden auf einem gesonderten Ausschreibungsflyer bekanntgegeben. Dieser wird jeweils im Mai und November online (siehe grauer Kasten) sowie im International Office am Campus Schöneberg bzw. Campus Lichtenberg veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester deutlich mehr Plätze an Partnerhochschulen ausgeschrieben werden können als im Sommersemester. Grund hierfür sind die unterschiedlichen akademischen Kalender der Partnerhochschulen, die häufig nicht mit den Semesterzeiten der HWR Berlin vereinbar sind.

Studierende des Fachbereichs Duales Studium der BWL-Studiengänge können in ihrem 5. Theoriesemester für ein Semester im Ausland studieren. Der Startschuss für die Bewerbung erfolgt im 3. Theoriesemester. In einigen wenigen Fachrichtungen (Dienstleistungsmanagement; Spedition und Logistik) sind auch Bewerbungen für das 4. Theoriesemester möglich. Hier beginnt die Bewerbung im 2. Theoriesemester.

Studierende der HWR Berlin bewerben sich online für ein Auslandssemster:

Sobald Sie den ersten Schritt der Registrierung abgeschlossen haben, wird ein Link an Ihre angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Fahren Sie über den Link mit der Registrierung fort, laden Sie Ihre Dokumente hoch und schließen Sie die Bewerbung ab. Sie können sowohl Plätze in Übersee als auch in Europa sowie im Doppelabschlussprogramm in Ihren Prioritäten angeben. In der Auswahl werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Folgende Unterlagen müssen im Online-Portal hochgeladen werden:  

  1. Fragebogen zu Ihrer Motivation, ausgefüllt in deutscher Sprache (für nichtdeutsche Muttersprachler/innen auf Englisch möglich).
  2. Sprachnachweis der jeweiligen Unterrichtssprache: Bewerber/innen für einen Studienaufenthalt an Hochschulen mit englischsprachigem Unterricht müssen an einem zentralen Englischtest des International Office teilnehmen. Dies gilt nicht für IBMAN- Studierende, Studierende engl. Masterstudiengange, Security Management (BA) oder bei Vorlage eines gültigen alternativen Englischnachweises. Eine ausführliche Liste weiterer akzeptierter Tests erhalten Sie im International Office (siehe auch Moodle Kurs des jew. International Office Ihres Fachbereiches). Sie werden auch per E-Mail zum Test eingeladen. Für alle anderen Sprachen können Sie sich beispielsweise ein DAAD-Sprachgutachten von Ihren Sprachdozentinnen und -dozenten ausstellen lassen.
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung aus Campus4u / FINCA (Studierende am Fachbereich Duales Studium wenden sich bitte an ihr Fachrichtungsbüro).
  4. Aktuelle Notenliste (Campus4u – Version mit Gesamtdurchschnitt; FINCA – Version mit Gesamtdurchschnitt; Studierende im Masterprogramm: Kopie des Bachelor-Zeugnisses; Studierende am Fachbereich Duales Studium reichen bitte eine Notenzwischenbescheinigung mit Notendurchschnitt ein; PuMa-Studierende im ersten Semester: Kopie des Abiturzeugnis).
  5. Ggf. Nachweis über ehrenamtliches Engagement (nicht älter als zwei Jahre).

Studierende des Fachbereichs Duales Studium müssen zudem noch folgende Dokumente im Portal hochladen:

  • Freigabeerklärung des Unternehmens
  • Learning Agreement und Modulbeschreibung
  • Bei Plätzen über den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften muss noch die "Checkliste neue Zielhochschule" eingereicht werden.

Alle Formulare und detaillierte Hinweise zu den Vorgaben für den Fachbereich Duales Studium finden Sie auf Moodle.

Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission. Als Auswahlkriterien gelten Ihr Notendurchschnitt, Ihre Motivation und Sprachkenntnisse, der Gesamteindruck Ihrer Bewerbung sowie ggf. Ihr ehrenamtliches Engagement (wenn nicht älter als zwei Jahre). Ferner wird erwartet, dass Sie die HWR Berlin angemessen im Ausland repräsentieren und dass dies aus Ihrem Motivationsschreiben hervorgeht.

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Vor der Ausreise

Sobald Sie eine Zusage für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule erhalten haben, können Sie mit den Vorbereitungen für den Auslandsstudienaufenthalt beginnen. Dafür sollten Sie mindestens ein halbes Jahr einplanen. Aufenthalte außerhalb Europas benötigen zum Teil noch mehr Vorbereitungszeit.

Das International Office der HWR Berlin meldet Sie an der Partnerhochschule an. Dies erfolgt im Februar/März für Aufenthalte im Wintersemester und im September/Oktober für Aufenthalte im Sommersemester. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Sie dann in der Regel direkt von der Gasthochschule alles Wissenswerte zur Einschreibung, Kurswahl und Wohnmöglichkeiten vor Ort. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen, die Ihnen von der Partnerhochschule mitgeteilt werden!

Studierende müssen vor dem Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Learning Agreement mit den ECTS-Fachbereichskoordinatorinnen und -koordinatoren ihres Studiengangs abschließen. Im Learning Agreement wird festgelegt, welche Kurse Ihnen im Ausland anerkannt werden. Das Formular erhalten Sie vom International Office der HWR Berlin.

ECTS-Anerkennungsbeauftragte nach Fachbereich/Studiengang

Fachbereich 1 Wirtschaftswissenschaften

  • B. A. International Business Management: N.N.
  • B. A. Business Administration: Prof. Dr. Ewa Ostaszewska
  • B. A. Economics: Prof. Dr. Jochimsen
  • L. L. B. Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Sebastian Schunke
  • B. Sc. Wirtschaftsinformatik: Prof. Dr. Sandy Eggert
  • B. A. Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge: Prof. Dr. Birgit Felden
  • B. Eng. Wirtschaftsingenieur Umwelt und Nachhaltigkeit: Prof. Dr. Ewa Ostaszewska
  • Kooperativer Studiengang: Prof. Dr. Susanne Hannappel
  • Doppelabschlussprogramme: Prof. Dr. Michael Faustino-Bauer
  • Für die Master-Studiengänge: der/die jeweilige Studiengangsleiter/in

Fachbereich 2 Duales Studium

Die Kursauswahl muss mit der jeweiligen Fachleitung abgestimmt werden.

Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

  • Für Studierende aus den Studiengängen Public and Nonprofit Management (BA) und Nonprofit Management and Public Governance (MA): Prof. Dr. Berit Adam
  • Für Studierende aus allen anderen Studiengängen:
    Zwischen dem 1. April und 30. September 2024: Prof Dr. Fran Osrecki
    Vor oder nach diesem Zeitraum:  Prof. Dr. Uta Stäsche
     

Fachbereich 4 Rechtspflege

  • Im Fachbereich Rechtspflege übernimmt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen Prof. Dr. Rainer Goldbach

Fachbereich 5 Polizei und Sicherheitsmanagement

Bevor Sie die Sprechstunde der ECTS-Anerkennungsbeauftragten besuchen, sollten Sie sich:

  1. über die Studienordnung und den Musterbelegungsplan an der HWR Berlin erkundigen (Studienberatung).
  2. Kurse an der Partnerhochschule heraussuchen und in das Learning Agreement eintragen. Module, die nicht auf den Abschluss anrechenbar sind, müssen ebenfalls gelistet werden.
  3. ggf. die Kursbeschreibungen inklusive der jeweiligen Credit Points ausdrucken.

Das Learning Agreement wird unterzeichnet von der/dem Studierenden, der/dem zuständigen ECTS-Beauftragten an der HWR Berlin und - nur beim ERASMUS+ Programm - von dem/der Koordinator/in der Partnerhochschule.

Für ein Studiensemester außerhalb der EU besteht meist eine Visumspflicht. Zur Beantragung des Visums benötigen Sie einen gültigen Reisepass und den sogenannten Acceptance Letter von der Gasthochschule. Der Acceptance Letter wird in der Regel direkt an das International Office der HWR Berlin geschickt. Bei Ankunft werden Sie benachrichtigt. Bitte vergessen Sie nicht, frühzeitig einen Reisepass zu beantragen, da die Ausstellung bis zu acht Wochen dauern kann. Studierende nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sollten sich beim Generalkonsulat ihres Gastlandes nach der Visumspflicht erkundigen.

Studierende, die in Deutschland versichert sind und im europäischen Ausland studieren werden, können bei ihrer Krankenversicherung die sogenannte „Europäische Versicherungskarte“ beantragen. Bitte beachten Sie, dass in dieser Versicherung meist nur Grundleistungen enthalten sind. Zusatzleistungen sind häufig nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die eingeschlossenen Leistungen zu informieren und eventuell eine Zusatzversicherung abzuschließen.  

Für das Studium außerhalb der EU benötigen Sie in jedem Fall eine Zusatzversicherung. An manchen Gasthochschulen besteht die Pflicht, die hochschuleigene Versicherung abzuschließen.  

In jedem Fall muss die bisherige Krankenversicherung in Deutschland während Ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin bestehen bleiben. Neben der verpflichtenden Krankenversicherung, werden eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung jeweils mit Auslandsschutz empfohlen.  

Über Impfungen, die für Ihren Auslandsaufenthalt vorzunehmen sind, können Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder auch beim Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit beraten lassen.

Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie sich an der HWR Berlin zurückmelden und zunächst den gesamten Beitrag bezahlen. Sie können sich beim AStA unter Vorlage einer Bestätigung der Gasthochschule vom Semesterticket befreien lassen. Bitte beachten Sie dafür unbedingt die Frist!

Es ist möglich, während des Auslandsstudiums ein Urlaubssemester bei der HWR Berlin anzumelden. Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotzdem anerkannt werden. Bitte beachten Sie jedoch andere Auswirkungen, beispielsweise auf die Auszahlung Ihres Kindergeldes.

Die HWR Berlin organisiert ein sogenanntes Buddy-Programm für Austauschstudierende, die einen Studienaufenthalt an der HWR Berlin verbringen. Im Rahmen des Buddy-Programms übernehmen HWR-Studierende die Patenschaft für einen oder mehrere Gaststudierende und helfen ihnen dabei, sich im Berliner Alltag zurechtzufinden. Für die HWR-Studierenden ist dies eine ideale Gelegenheit, Sprachkenntnisse zu erlangen, andere Kulturen kennenzulernen und Kontakte im Ausland zu knüpfen. Von zukünftigen Austauschstudierenden wird erwartet, dass sie einen aktiven Beitrag zu dieser HWR-Willkommenskultur leisten und sich selbst als Buddy engagieren. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie mit dem Angebot für einen Auslandsstudienplatz.

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Nach der Rückkehr

Nach einem ereignisreichen Aufenthalt sind nach der Rückkehr noch einige Dinge zu erledigen. Dazu gehören der Erfahrungsbericht und die Anerkennung der Leistungen, die Sie während Ihres Auslandssemesters erbracht haben.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Nach der Rückkehr aus dem Ausland werden Ihre Noten von der ECTS-Fachbereichskoordinatorin Prof. Dr. Ewa Ostaszewska anerkannt. Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail (ewa.ostaszewska(at)hwr-berlin.de) ein. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich digital.

Wenn Sie vor dem Aufenthalt in der ECTS-Sprechstunde von Prof. Dr. Ewa Ostaszewska waren, vereinfacht sich die Anerkennung dadurch wesentlich. Für alle Notenanerkennungen ist ein vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossenes Learning Agreement Pflicht.

Zur Anerkennung sind folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen:

  1. Originalzeugnis der Partnerhochschule (Transcript of Records) oder vom International Office "beglaubigte" Kopie (digital)

    Aktuell werden die Originale der Transcripts of Records von den Partnerhochschulen in den meisten Fällen ausschließlich digital erstellt. Das digitale Dokument muss vom International Office beglaubigt werden.

    Die beglaubigte PDF-Kopie kann anschließend im Mobility-Online- Portal von den Studierenden heruntergeladen und für die Notenanerkennung bei Prof. Dr. Ewa Ostaszewska per E-Mailmit allen anderen Unterlagen eingereicht werden.

    Bevor jedoch ein Download des Transcript of Records erfolgen kann, muss ein Erfahrungsbericht der/s Studierenden über den Auslandsaufenthalt in Mobility-Online hochgeladen werden. Dazu erfolgt eine separate Aufforderungs-Mail.
     
  2. Learning Agreement, das vor dem Auslandsaufenthalt ausgefüllt und von der/dem zuständigen ECTS-Anerkennungsbeauftragten unterschrieben wurde (oder Kopie).
    Bei nachträglichen Änderungen zum ursprünglichen Learning Agreement schreiben Sie diese bitte mit in die E-Mail.
     
  3. Ausgefüllter Antrag auf „Notenanerkennung“
    Für die Umrechnung von Noten und deren Anerkennung ist ein „Antrag auf Notenanerkennung" auszufüllen und zu unterschreiben. Anträge können Sie für folgende Studiengänge hier herunterladen:

    [PDF] Bachelor Business Administration Prüfungsordnungsversion 16
    [PDF] Bachelor Business Administration Prüfungsordnungsversion 19
    [PDF] Bachelor Economics
    [PDF] Bachelor International Business Administration Exchange (IBAEx)
    [PDF] Bachelor Wirtschaftsinformatik
    [PDF] Bachelor Wirtschaftsingenieur/in -Umwelt und Nachhaltigkeit
    [PDF] Bachelor Wirtschaftsrecht
    [PDF] Bachelor Unternehmensgründung und -nachfolge

    IBMAN-Studierende finden Dokumente und Infos im Moodle-Kurs "Infos for IBMAN". Zwecks Notenanerkennung wenden Sie sich bitte direkt an das IBMAN-Büro (ibman(at)hwr-berlin.de).

Nach der Notenumrechnung sendet Prof. Dr. Ewa Ostaszewska Ihren Antrag per E-Mail direkt an das zuständige Studienbüro und setzt Sie in CC. Erst dann werden die Noten ins System eingetragen.

Die lokale Note wird im Zuge der Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, grundsätzlich unter Anwendung der "Modifizierten bayerischen Formel" ermittelt:

x – gesuchte Note
Nmax – beste erreichbare Note im ausl. Notensystem
Nmin – schlechteste Note zum Bestehen im ausl. Notensystem
ND – in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

Bei dem Ergebnis wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Für einige Länder wie z.B. Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande oder Australien wird eine modifizierte Notenskala angewendet, die in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst wird.

Ermittlung der Note für ein Themenfeld:

Die Noten für die einzelnen Kurse werden wie oben beschrieben ermittelt. Die Gesamtnote für ein Themenfeld wird als Durchschnitt aller Einzelnoten (gewichtet mit Credits) gebildet. Bei dem Ergebnis wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Im Fachbereich Duales Studium übernimmt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen der/die jeweilige Fachleiter/in.

Im Fachbereich Allgemeine Verwaltung stehen für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zwei Ansprechpartner/innen zur Verfügung.  

  • Für Studierende aus den Studiengängen Public and Nonprofit Management (BA) und Nonprofit Management and Public Governance (MA): Prof. Dr. Berit Adam
  • Für Studierende aus allen anderen Studiengängen:
    Zwischen dem 1. April und 30. September 2024: Prof Dr. Fran Osrecki
    Vor oder nach diesem Zeitraum:  Prof. Dr. Uta Stäsche

Für die Umrechnung und Anerkennung von Noten ist für die Studiengänge Public and Non-profit-Management sowie Nonprofit Management und Public Governance ein Antrag auf "Notenanerkennung" auszufüllen und zu unterschreiben. Die Anträge finden Sie auf der Moodle-Seite des International Office FB 3/4/5.

Im Fachbereich Rechtspflege übernimmt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen Prof. Dr. Rainer Goldbach.

Im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement übernimmt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen Prof. Dr. Vincenz Leuschner.

Verfassen eines Erfahrungsberichts

Nach Ihrem Auslandssemester freuen sich das International Office und alle Studierenden an der HWR Berlin, die zukünftig einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule planen, über Ihren Erfahrungsbericht. Der Bericht sollte circa 2-3 Seiten umfassen und Ihre Erfahrungen rund um das Studium an der Gasthochschule und das Leben im Gastland beschreiben. Gerne können Sie auch wichtige Schritte des Vorbereitungsprozesses nennen. Die Erfahrungsberichte werden Ihren Kommilitonen zur Verfügung gestellt. Sie können den Erfahrungsbericht anonymisiert einreichen.

Studierende aller Fachbereiche, die ein oder zwei Auslandssemester an einer Partnerhochschule der HWR Berlin verbracht haben, müssen den Erfahrungsbericht bis spätestens 30 Tage nach dem offiziellen Ende des Auslandsstudiums im Online-Portal hochladen.  

ERASMUS-Studierende und Studierende mit Stipendien müssen meist zusätzlich ein Evaluationsformular ausfüllen.

Kontakt

Fachbereich 1

Alina Madlen Fleer
Outgoing Office Europa, ERASMUS+

Campus Schöneberg
Haus A, Raum A 3.02
Badensche Straße 52
10825 Berlin

Sprechzeiten
Mo 14.00–16.00 Uhr (telefonisch)
Do 14.00–16.00 Uhr (in Präsenz)

Kinga Urban
Outgoing Office Überseeregionen

Campus Schöneberg
Haus A, Raum A 3.02
Badensche Straße 52
10825 Berlin

Sprechzeiten
Di 14–15.30 Uhr (telefonisch)
Do 14–16.00 Uhr (in Präsenz)

Fachbereich 2

Joanna Rieloff

Campus Lichtenberg
Haus 5, Raum 5.1011
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

Telefonische Sprechzeiten
Di 14.00–16.00 Uhr
Do 10.00–12.00 Uhr

Fachbereich 3-5

Cathrine Caspari

Campus Lichtenberg
Haus 1, Raum 1.0065
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

Montag 10.30–12.30 Uhr (telefonisch und ggf. in Präsenz)
Dienstag 14.00–16.00 Uhr (telefonisch und in Präsenz)