Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika

Nachfolgend erhalten Sie unterstützende Hinweise zu diversen Fördermöglichkeiten im Fall eines Auslandspraktikums. Informationen und Beratung zum Auslandspraktikum und zur Praktikumsplatzsuche erhalten Sie bei den zuständigen Stellen Ihres Fachbereichs.

Um die Kosten für ein Praktikum im Ausland zu decken, reicht die Praktikumsvergütung selten aus. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über zusätzliche finanzielle Unterstützung, etwa in Form von Stipendien zu informieren. Die unten aufgeführten Links geben Hinweise zu solchen Fördermöglichkeiten.

Fördermöglichkeiten

Die Stipendien-Programme ERASMUS+ und PROMOS sind über die HWR Berlin zu beantragen.

Erasmus+-geförderte Praktika im europäischen Ausland

Das Erasmus+-Programm fördert neben dem Studienaufenthalt auch (Vollzeit-)Praktika im europäischen Ausland. Neben den EU-Mitgliedstaaten gehören dazu auch: Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen sowie die Türkei. Das Stipendium hat eine unterstützende Funktion und stellt eine Ergänzung bezüglich der Sicherung des Lebensunterhaltes während der Praktikumszeit dar.

Hier die wichtigsten Punkte

  • Maximale Förderdauer pro Studienzyklus (Bachelor/Master) beträgt insgesamt zwölf Monate (bereits genutzte Erasmusförderungen werden angerechnet)
  • Die Förderung ist bereits ab 2 Monaten (60 Tagen) möglich
  • Fördersätze, gestaffelt nach Länderkategorien (siehe die Länderkategorien rechts unter Downloads)
  • Auch Graduierte können eine Erasmus+ Förderung für ihr Auslandspraktikum erhalten, wenn sie von der Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres für eine Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen. Die Förderung ist 12 Monate möglich, jedoch zählen eventuell bereits genutzte ERASMUS+ Kontingente aus dem vorherigen Studium dazu.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste)
  • Institutionen, die EU-Programme verwalten (zum Beispiel Nationale Agenturen)

Auswahlkriterien für Erasmus+-Praktika

  • Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
  • Aktuelle Notenübersicht
  • Motivationsschreiben
  • Sprachkenntnisse
  • Stellenbeschreibung (in Learning Agreement ausgewiesen)

Alle Dokumente sollten spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn in der für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Stelle (siehe Ansprechpartner) eingereicht werden.
 
Bevor Sie sich um eine Erasmus+-Förderung bewerben, sollten Sie in jedem Fall die Studierendencharta lesen.

Der Leitfaden zum Erasmus-Praktikum inklusive unserer Checkliste (siehe rechts unter Downloads) gibt hilfreiche Tipps bezüglich der einzureichenden Unterlagen und sichert die Vollständigkeit der Dokumente.

Einzureichende Dokumente vor dem Praktikum:

  1. Motivationsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Notenübersicht
  4. Sprachnachweis
  5. LA1- Learning Agreement Part 1
  6. Praktikumsvertrag
  7. Eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen
    (siehe die Versicherungshinweise rechts unter Downloads)

Nur bei Änderungen: Einzureichende Dokumente während des Praktikums

Im Fall einer Änderung (Dauer/ Praktikumswechsel) ist während des Praktikums das Dokument „Section to be completed during the mobility“, LA2 - Learning Agreement Part 2 einzureichen.

Einzureichende Dokumente nach dem Praktikum

Nach Beendigung des Praktikums sind folgende Dokumente erforderlich:

  • LA3 - Learning Agreement Part 3 (Traineeship Certificate),
  • Upload des Fragebogen, der von Erasmus+ per Email angefordert wird

Auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ können Studierende Auslandsbafög in Anspruch nehmen.

Mit der seit 2011 geltenden Bafög-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 Euro monatlich anrechnungsfrei. Zuschüsse über 300 Euro per Monat werden auf Leistungen aus dem Bafög angerechnet.