Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist eine Anlaufstelle, bei der Sie vertraulich Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 Hinweisgeberschutzgesetz melden oder offenlegen können, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit an der HWR Berlin oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben.
Die interne Meldestelle nimmt Hinweise entgegen, die unter den Anwendungsbereich der § 2 Hinweisgeberschutzgesetz fallen. Hierzu gehören u. a. Meldungen zu
- Verstößen, die strafbewehrt sind,
- Verstößen, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
- Verstößen gegen Umweltschutz,
- Geldwäsche und Terrorfinanzierung,
- Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten,
- Verstößen gegen die Vertraulichkeit in der (elektronischen) Kommunikation und
- die Sicherheit der Informationstechnik von Anbietern digitaler Dienste.
Daneben werden auch Verstöße gegen die weiteren in § 2 Absatz 1 Hinweisgeberschutzgesetz genannten Rechtsvorschriften verfolgt.
Die konkreten Gründe, die der internen Meldestelle gemeldet werden können, sind abschließend im Hinweisgeberschutzgesetz aufgeführt. Abschließend bedeutet, dass die interne Meldestelle aus keinen anderen als den im Gesetz aufgezählten Gründen tätig werden kann. Beispielsweise sind Verstöße gegen die Prüfungsordnungen der HWR oder das Berliner Hochschulgesetz sind vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ihr Hinweisthema in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt, können Sie sich gerne zur Klärung an die interne Meldestelle wenden.
Meldungen an die interne Meldestelle sind per E-Mail an meldestelle(at)hwr-berlin.de, telefonisch oder auch persönlich möglich. Für die telefonische Meldung wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der rund um die Uhr erreichbar ist und zeitnah abgehört wird. Sie können nach Terminvereinbarung mit der Geschäftsstelle Ihren Hinweis im Rahmen einer Zusammenkunft persönlich abgeben. Die Meldestelle prüft die Meldungen und ergreift angemessene Maßnahmen.
Alle eingehenden Meldungen werden vertraulich behandelt, personenbezogene Daten werden ausschließlich geschützt verarbeitet und der Schutz der hinweisgebenden Personen ist gewährleistet. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihre Meldung anonym abgeben möchten. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen, wird Ihnen spätestens sieben Tage nach der Meldung der Eingang bestätigt. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung informiert die Meldestelle Sie über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen.
Nähere Informationen über die Meldestelle, das Verfahren und die weitere Umsetzung an der HWR Berlin können Sie der Richtlinie für die Einführung und den Betrieb eines Hinweisgebersystems nach Hinweisgeberschutzgesetz entnehmen.
Sie können sich für eine Meldung neben der internen Meldestelle auch wahlweise an eine externe Meldestelle wenden. Hierfür hat das Bundesamt für Justiz eine zentrale externe Meldestelle eingerichtet.