Promovieren an der HWR Berlin
Die HWR Berlin informiert interessierte Absolventen/innen über mögliche Wege zur Promotion und unterstützt sie bis zum Abschluss ihrer Dissertation.
Für Absolventen/innen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Promotion möglich. Die Einführung der Masterstudiengänge hat die Zulassung zur Promotion erleichtert: Das Berliner Hochschulgesetz hebt hervor, dass der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums an einer Hochschulen für angewandte Wissenschaften wie an einer Universität als Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion gilt.
Promotionen können an der HWR Berlin in Kooperation mit Universitäten durchgeführt werden. In einem gemeinsamen Promotionsverfahren fungieren die Professoren*innen der HWR Berlin als Zweitgutachter*innen. Perspektivisch wird die HWR Berlin im Rahmen von Promotionszentren für bestimmte Forschungsbereiche ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten.
Der Weg zur Promotion
Beratung und Betreuung
Promotionskolleg
Laufende Promotionen
Abgeschlossene Promotionen
Partneruniversitäten