FAQ: Häufig gestellte Fragen
In den Moodle-Kursen des International Office können sämtliche Informationen über einen Auslandsaufenthalt jederzeit abgerufen werden. Dort wird auf aktuelle Bewerbungsfristen, Veranstaltungen, wie die International Days, sowie weitere Informationen aufmerksam gemacht.
Dafür können Sie sich einfach mit Ihrem individuellen Moodle-Login anmelden, den Moodle-Kurs des International Office Ihres jeweiligen Fachbereiches auswählen und sich selbst einschreiben:
- International Office FB 1
- International Office FB 2
- International Office FB 3/4/5
In der Dashboard-Ansicht sollte dann der Kurs inkl. seiner Inhalte zu sehen sein.
Der Bewerbungszeitraum für Auslandsaufenthalte mit Start im Wintersemester beginnt in der Regel im Oktober/November und für das Sommersemester im April/Mai. Genaue Daten finden Sie dann im International Office Moodle Kurs Ihres jeweiligen Fachbereiches.
Die ausgeschriebenen Plätze in den jeweiligen Fachbereichen finden Sie in den aktuellen Ausschreibungslisten, die kurz vor den International Days im Moodle Kurs sowie in den Schaukästen Ihres zuständigen International Office eingestellt werden.
Für manche Partnerhochschulen ist das möglich. In der Ausschreibungsliste finden Sie dazu Hinweise in der Spalte Jahresaufenthalte/ Besonderheiten der jeweiligen Partnerhochschule.
Das ist sehr unterschiedlich. In der Regel haben wir zwischen 2 und 4 Plätzen, es gibt allerdings auch Hochschulen mit über 10 Plätzen. Die Platzzahl wird nicht veröffentlicht.
Nein, das Auswahlverfahren basiert auf einem Punktesystem und diejenigen Bewerber/innen mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt, unabhängig von der Position auf der Prioritätenliste.
Es gibt in der Regel die Möglichkeit, sich nach der Frist auf noch verfügbare Plätze („Nachausschreibung“) zu bewerben. Informationen dazu finden Sie dann in den Schaukästen des International Office oder auf Moodle.
Ja, Sie können bis zu fünf Hochschulen innerhalb und außerhalb Europas in die Prioritätenliste eintragen.
Die Erasmusförderung beträgt momentan (Stand: Wintersemester 2025/26) je nach Land zwischen 540 und 600 Euro pro Monat, zuzüglich Top-Ups bei entsprechender Voraussetzung. Je nach Dauer des Semesters an der Partnerhochschule können Sie bis zu 4 Monate (max. 120 Tage) pro Semester gefördert werden.
Sie müssen mindestens 20 ECTS-Credits an der Partnerhochschule belegen. Wenn Sie weniger Credits im Learning Agreement eintragen, müssen Sie dies trefflich begründen. Sie erhalten dann trotzdem die Förderung.
Der Mindestumfang von 20 ECTS-Credits gilt auch für Studierende, die keine Erasmusförderung erhalten. Studierende des Fachbereichs Duales Studium müssen 28 ECTS erlangen. In Studiengängen mit verpflichtenden Auslandssemestern müssen die vollen 30 ECTS-Credits pro Semester belegt werden.
Nein, es besteht keine Regelung bezüglich Sanktionen der Förderung bei weniger Credits auf dem Zeugnis.
Im Moodle-Kurs Ihres International Office können Sie sich über anerkannte Englischnachweise informieren. Zertifikate dürfen höchstens zwei Jahre alt sein. Studierende, die noch keinen gültigen Englischnachweis haben, können während der Bewerbungsphase an einem internen Englischtest des Sprachenzentrums teilnehmen (Details ebenfalls im Moodle-Kurs). In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass nach der internen Auswahl an der HWR Berlin noch ein offizieller Englischtest (z. B. TOEFL) an der Partnerhochschule nachgewiesen werden muss. Dies ist vom Zielland bzw. von der Partnerhochschule abhängig.
Wenn Sie in an der HWR Berlin IBMAN, IDB, ISuM oder in einem rein englischsprachigen Masterstudiengang studieren, gilt der Nachweis bereits als erbracht. Außerdem sind Studierende aus den International Programm-Studiengängen der BWL sowie Muttersprachler:innen vom Nachweis befreit. Studierende mit einem UNIcert II- oder UNIcert III-Zertifikat der HWR können dieses ebenfalls als Sprachnachweis verwenden.
Der interne Englischtest gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 98 Punkte erreicht haben. Das Bestehen des Englischtests ist insbesondere für Partnerhochschulen in englischsprachigen Ländern und mit englischsprachigem Kursangebot wichtig. Bei Nichtbestehen kann eine Platzierung innerhalb unseres Gesamtangebotes dennoch möglich sein. Sie können sich dann z. B. auf Hochschulen mit deutschsprachigem Angebot bewerben.
Der Test ist ein Lückentext (C-Test), ähnlich dem HWR-Einstufungstest, falls Sie diesen bereits abgelegt haben. Sie können sich vorbereiten, indem Sie Englischkurse besuchen, viel Englisch lesen und hören und den Übungstest machen.
Bei Bewerbung auf einen Auslandsplatz an einer lateinamerikanischen Hochschule sollte ein B1 Nachweis vorliegen. Bei späterer Einschreibung an der Partnerhochschule muss i. d. R. ein B2-Nachweis vorliegen (mitunter auch C1). Die Regelungen können an einzelnen Hochschulen abweichen. Näheres zu den aktuellen Vorgaben einzelner Hochschulen entnehmen Sie bitte der Ausschreibungsliste.
Wenn Sie Spanischkurse an der HWR belegen, beachten Sie bitte, dass jede der Niveaustufen aus zwei Kursen besteht, nämlich B1.1 und B1.2 bzw. B2.1 und B2.2. Sie können nur ein Zertifikat für die komplette bereits bestandene Niveaustufe erhalten, d. h., wenn Sie beide Kurse einer Stufe abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass die HWR Berlin keine Kurse anbietet, die das Niveau C1 zertifizieren.
Nein, in diesem Fall genügt ein Sprachnachweis für die Sprache, in der Sie zu studieren beabsichtigen.
Nein, Sie müssen für alle Unterrichtssprachen aller Prioritäten einen Nachweis beilegen.
Nur an den auf der Ausschreibungsliste für Master (Masterliste) oder in der allgemeinen Liste mit „Master möglich“ ausgewiesenen Hochschulen. Die Listen finden Sie zu Beginn der Bewerbungsphase im Moodle-Kurs Ihres zuständigen International Office.
Sie können sich bei den meisten Partnerhochschulen auch auf Bachelorlevel bewerben, allerdings erst in der Nachausschreibung. Es besteht Vorrang für Bachelorstudierende, da diese das Auslandsstudium integriert absolvieren und Credits anerkennen lassen können. Für USA, Australien, Kanada, Singapur, Hongkong und Thailand können sich Masterstudierende nicht bewerben.
Masterstudierende können sich für ein PROMOS-Stipendium und Erasmus+ Internationale Dimension bewerben. ISAP-Stipendien können nicht an Master-Studierende vergeben werden und unterliegen generell der Abhängigkeit von Gastland und Partnerhochschule.