FÖPS-Werkstattgespräch

Das Sicherheitsgewerbegesetz der Bundesregierung

Am 11 Juni 2024 setzt das FÖPS Berlin seine Werkstattgespräche fort: Ab 17.00 Uhr stellen Vertreter*innen aus Polizei, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft das Thema »Das Sicherheitsgewerbegesetz der Bundesregierung: Neue Rechtsgrundlage für die Sicherheitswirtschaft oder alter Wein in neuen Schläuchen (Gewerberecht 2.0)?« vor. Seien Sie dabei − vor Ort am Campus Lichtenberg oder online.

Di.
11.06.

Uhrzeit

Campus Lichtenberg
Haus 6A Raum 6A.008 und online
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

Kosten

Kostenlos

Online und ohne Anmeldung auf Big Blue Button teilnehmen

Jetzt teilnehmen

Eine Veranstaltung des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Zur Website

Seit vielen Jahren wird in Politik und Wirtschaft über die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe diskutiert. Die Branche mit ihren inzwischen 295.000 Beschäftigten hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr Aufgaben übernommen, für die die rechtlichen Grundlagen im Gewerberecht nicht mehr ausreichend sind. In der Vereinbarung der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel wurde erstmals ausdrücklich festgestellt, dass private Sicherheitsdienste einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten. CDU/CSU und SPD verständigten sich darauf, das Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz zu regeln, um die Sicherheitsstandards zu verbessern und für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen. Ein „Quantensprung“ in der fast 125-jährigen Geschichte des Sicherheitsgewerbes war der zum 1. Juli 2020 vollzogene Wechsel der Zuständigkeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die frühere Bundesregierung konnte das Gesetzesvorhaben nicht abschließen. Nach der Bundestagswahl 2021 griff die neue Bundesregierung dieses Vorhaben wieder auf.

Als Folge der Koalitionsvereinbarung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat das BMI am 31. Juli 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG) vorgelegt. Das private Sicherheitsgewerbe, so das BMI in seiner Einleitung, „…ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland. Die bisherigen Regelungen in nur zwei Paragraphen der Gewerbeordnung (§ 11b und §34a GewO) werden der Komplexität des Themas nicht mehr gerecht.“ Die Sicherheitsstandards sollen an die gestiegenen Anforderungen angepasst und verbessert werden. Der Vollzug der Regelungen und die Gewerbeverordnung sollen vereinfacht werden. 

Wird der vorliegende Entwurf den weitreichenden Erwartungen von Wissenschaft, Praxis und auch Politik gerecht? Darüber referieren und diskutieren Prof. Dr. Hartmut Aden, Professur für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft und Prof. Dr. Harald Olschok, Honorarprofessor für das Fachgebiet Sicherheitswirtschaft, beide an der HWR.

Die Veranstaltung wird von Prof. Dr. Carolyn Tomerius, Professorin für öffentliches Recht an der HWR, moderiert.

So nehmen Sie online teil

Für die Online-Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich. Die Veranstaltung wird über den Big Blue Button-Videokonferenzserver der HWR Berlin übertragen. Sie können über folgenden Link teilnehmen:

Um sich im Chat an der Diskussion zu beteiligen, empfehlen wir Ihnen, den Link über Google Chrome oder Microsoft Edge aufzurufen – bei anderen Browsern kann es unter Umständen zu Einschränkungen kommen.

So nehmen Sie vor Ort teil

Die Veranstaltung ist grundsätzlich für alle Interessierten zugänglich, die Teilnahme kostenfrei möglich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Campus Lichtenberg der HWR Berlin
Alt Friedrichsfelde 60
Haus 6A, Raum 6A.008

Sie erreichen uns am besten über folgende ÖPNV-Verbindungen: Bus 108/194 (Bildungs- und Verwaltungszentrum), Bus 192 (Alt-Friedrichsfelde), U5 (Friedrichsfelde), S5/S7/S75 (Friedrichsfelde Ost) und Tram-Linien M17/27 (Alt-Friedrichsfelde / Rhinstraße).