Neuigkeit | Infos und Tipps

Neue Broschüre »Chancengleich studieren« erschienen

Am 03. Dezember hat die HWR Berlin die Broschüre »Chancengleich studieren« veröffentlicht. Sie bündelt hilfreiche Infos und Tipps zum Studium für behinderte und chronisch kranke Menschen.

03.12.2019

Zwei Personen mit dem Rücken zum Betrachter vor einer zweifarbigen Wand, auf einer Grasfläche. Die Person rechts sitzt im Rollstuhl und stützt die Arme an der Wand ab, die Person links macht einen Handstand an der Wand.
Infos und Tipps zum Studium mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bietet die Broschüre "Chancengleich studieren". Foto:© GrapeImages/ E+/ Getty Images

Der 03. Dezember 2019 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass präsentiert das Team der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) die neue Broschüre »Chancengleich studieren«. Sie enthält auf rund 30 Seiten hilfreiche Informationen und Tipps zum Studium mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der HWR Berlin, aber auch interessante Zahlen und rechtliche Grundlagen.

Elf Prozent der Studierenden sind beeinträchtigt

An der HWR Berlin studieren laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016 und der Studie »best2 - beeinträchtigt studieren« von 2018 circa 11 Prozent aller Studierenden mit einer Beeinträchtigung, die sich auf ihr Studium auswirkt. Das Team der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wirkt an der Anpassung von Studien- und Prüfungsleistungen für diese Zielgruppe mit und bietet umfassende Beratung für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der HWR Berlin. Sie erreichen das Team per E-Mail unter der Adresse  inklusion@hwr-berlin.de

UN-Behindertenrechtskonvention: Gleiche Chance für alle Studierenden

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 dazu bekannt, die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft zu verwirklichen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten mit Artikel 24 unter anderem dazu, den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Bildung auf allen Ebenen, explizit auch zur Hochschulbildung, zu gewährleisten.

Die Bestimmungen der UN-BRK finden sich unter anderem im Berliner Hochschulgesetz wieder. Sie verpflichten uns als HWR Berlin, ein chancengleiches Studium für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu ermöglichen.  

Das könnte Sie auch interessieren: