Neuigkeit | Corona-Pandemie

Senat weitet Kindernotbetreuung in Kitas und Schulen aus

Der Berliner Senat hat am 21. April 2020 beschlossen, die Notbetreuung für Kinder in Kitas und Schulen auszuweiten. Alleinerziehende und Lehrende können den Service ab 27. April in Anspruch nehmen.

24.04.2020

Kleinkind trommelt mit Schlegeln auf einer bunten Trommel. Foto: © Rawpixel Ltd./Getty Images/iStockphoto
Ab dem 27. April 2020 haben Alleinerziehende und Lehrende Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder in der Kita oder Schule. Foto: © Rawpixel Ltd./Getty Images/iStockphoto

Der Berliner Senat hat am 21. April 2020 beschlossen, die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern an Schulen und Kitas im Land Berlin schrittweise zu erweitern. Ab dem 27. April haben nun auch Alleinerziehende Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule oder Kita ihres Kindes. Das schließt auch den Personenkreis der Studierenden ein.

Neu: Lehrende haben Anspruch auf Betreuung

Zusätzlich  hat der Senat die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen erweitert. Neu in der Liste aufgeführt sind: 

  • Lehrende, die interaktive Lehre für Studierende durchführen
  • Mitarbeitende, die zum Notbetrieb der Hochschulen gehören

Für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familiären Situationen können die Einrichtungen im Einzelfall Betreuungsangebote unterbreiten. In jedem Fall sollen Eltern ihre Kinder weiter vorrangig zu Hause betreuen.

Wann ist Notbetreuung möglich?

Sie haben nur dann Anspruch auf Notbetreuung, wenn ein Elternteil einer systemrelevanten Berufsgruppe angehört und die Organisation einer anderweitigen Betreuung nicht möglich ist. Sie haben keinen Anspruch auf Notbetreuung, wenn ein Elternteil zu Hause arbeitet oder eine sonstige Person verfügbar ist, die Ihr Kind oder Ihre Kinder betreuen kann. Ausführliche Infos dazu finden Sie in der Elterninformation des Studierendenwerks Berlin:

Als Studierende können Sie den Notdienst nutzen, wenn Sie im Studium selbst online etwas präsentieren müssen, zum Beispiel eine Hausarbeit oder ein Referat. In diesem Fall besteht Anspruch auf Notbetreuung, wenn keine andere Person Ihre Kinder betreuen kann. Nehmen Sie lediglich an einer Online-Lehrveranstaltung teil, haben Sie keinen Anspruch auf Notbetreuung. Bitte halten Sie mit Ihrer Kita oder Schule Rücksprache, wie die Regelungen des Senats dort ausgelegt werden. 

Mehr Infos finden Sie in den Fragen und Antworten des Studierendenwerks Berlin:

Erklärung der Eltern als Grundlage der Entscheidung

Die Schul- und Kitaleitungen und Kindertagespflegestellen entscheiden auf Grundlage der ausgefüllten Erklärung der Eltern, ob Sie Anspruch auf Notbetreuung haben. In strittigen Fällen wenden sich die Kita-Leitungen und Kita-Träger an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Schulleitungen an die Schulaufsichten.

Mehr Infos finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

Liste der systemrelevanten Bereiche

Am Ende der Liste der systemrelevanten Bereiche finden Sie den Erklärungsbogen, der von Ihnen ausgefüllt und bei Ihrer Kita oder Schulleitung abgegeben werden muss:

Noch Fragen? Familienbüro und Familienservice sind für Sie da

Das Familienbüro für Studierende und der Familienservice für Beschäftige der HWR Berlin sind weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar:

Für Studierende mit Familienverantwortung: 
Familienbüro, Sonja Janositz: +49 30 30877-1434, familienbuero@hwr-berlin.de 

Für Beschäftigte mit Familienverantwortung:
Familienservice, Astrid Theiler:  +49 30 30877-1503, fg-audit(at)hwr-berlin.de

Mehr Infos finden Sie hier: