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Personal an Gerichten in Sachen EU-Recht schulen

In Zusammenarbeit mit dem »European Judical Training Network« hat Dagmar Zorn von der HWR Berlin einen Bericht vorgelegt, der Empfehlungen zur Weiterbildung des Gerichtspersonals enthält.

22.07.2021 — Dagmar Zorn

Personal an Gerichten in Sachen EU-Recht schulen. Foto: © brankokosteski/ Getty Images/ iStockphoto
Einführungskurse und Fortbildungen empfohlen: Wie gut kennen sich Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an deutschen Gerichten in Sachen EU-Recht aus? Foto: © brankokosteski/ Getty Images/ iStockphoto

Das European Judicial Training Network (EJTN) hat in Zusammenarbeit mit dem European Institute of Public Administration (EIPA) einen Bericht vorgelegt, der die Erkenntnisse der Berichterstatterinnen und Berichterstatter der an dem Projekt „Study on the Training Needs of Court Staff on EU Law in the EU“ beteiligten Länder zusammenfasst und in verschiedene Empfehlungen münden lässt.

Berichterstatter für Deutschland waren Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn vom Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Prof. Dr. Markus Lamberz von der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel.

Zu diesen Emfpehlungen gehört unter anderem, dass die Verantwortlichen für die Fortbildung des Gerichtspersonals ihre Annahmen über den fehlenden Bedarf an Schulungen zum EU-Recht für bestimmte Kategorien von Gerichtsbediensteten überprüfen sollten, um sich zu vergewissern, dass diese Annahmen korrekt und evidenzbasiert sind.

Einführungskurse EU-Recht und EU-Governance entwickeln

Ferner sollte die Europäische Kommission die Entwicklung von EU-weiten allgemeinen Einführungskursen zu EU-Recht und EU-Governance innerhalb bestehender Netzwerke fördern, wobei die Schulungen zugänglich sein müssen, sowohl in Bezug auf die Art und Weise, wie sie durchgeführt werden, als auch in Bezug auf die verwendete Sprache.

Europäischen Austausch von Gerichtspersonal fördern

Empfohlen wird außerdem, dass die Europäische Kommission den weiteren Austausch von Gerichtspersonal innerhalb der Europäischen Union im Rahmen des derzeitigen, vom EJTN verwalteten Austauschprogramms fördern sollte.

Abschließend wird die Europäische Kommission aufgefordert, eine dieser abgeschlossenen Studie ähnliche Best-Practices-Studie über die Ausbildung von Gerichtspersonal im EU-Recht in Auftrag zu geben, die auf den in diesem Bericht gesammelten Erkenntnissen aufbaut.

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