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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte stellen sich vor

Die neuen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie ihre Stellvertretungen wurden gewählt. Gemäß neuem Berliner Hochschulgesetz erweitern sich die Aufgabengebiete der Ämter.

06.05.2022 — Birte Skrzypczak

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der HWR Berlin: Viola Philipp (Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte), Siegrid Nordhausen (FB1), Christine Bartsch (FB5), Georgine Kalil (FB1) und Verena Schleweis (FB1) (v.l.n.r)

In allen Fachbereichen der HWR Berlin wurden neue nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils bis zu drei Stellvertreterinnen gewählt. Mit Amtsantritt stellen sich diese im Rahmen dieses Artikels vor. Die neu gewählten Frauen sind bis 31. März 2024 im Amt.

Was ist und was tut eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gemäß des neuen BerlHGs?

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FGB) wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich verankerten Chancengleichheit hin. Sie beraten und unterstützen die Hochschulleitung und die weiteren Organe der Hochschule. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen.

An jeder Berliner Hochschule gibt es eine hauptberufliche (zentrale) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei nebenberufliche Stellvertreterinnen. Jeder Fachbereich einer Hochschule hat zusätzlich jeweils eine dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei Stellvertreterinnen. Alle Beauftragten, die gemäß Gesetz weiterhin weiblich sein müssen, arbeiten eng zusammen und sind zugleich Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz.

Mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wurde 2021 die Umbenennung von Frauenbeauftragte in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte umgesetzt und damit die Entwicklung des Gleichstellungsauftrags in den letzten 30 Jahren berücksichtigt. Gleichzeitig wird das weiterhin bestehende deutliche Gerechtigkeitsdefizit für Frauen durch die Doppelbenennung hervorgehoben.

Arbeitsschwerpunkte der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Für die HWR Berlin können unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte festgelegt werden. Viola Philipp als derzeitige hauptberufliche FGB wird den erweiterten Auftrag aufgreifen und sich dem Bedarf der (quantitativen und qualitativen) Analyse z.B. aus den Gleichstellungskonzept widmen.

Weiterhin liegt der Schwerpunkt bei der Chancengleichheit von Frauen, folglich bei der Steigerung des Frauenanteils bei Leitungspositionen im professoralem Bereich, bei der Förderung von weiblichen Studierenden in bestimmten Studiengängen (z.B. MINT, Technik und Polizei) sowie der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere der Förderung von HAW-Absolventinnen sowie Unterstützung der gendersensiblen Lehre und Forschung. Zugleich sollen bestimmte Angebote, die bisher auf die weibliche Zielgruppe fokussiert waren, auf Menschen mit anderen oder keinen Geschlechtsidentitäten erweitertet werden. So sollen die Unterstützungsangebote bei Bedarf zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, explizit auch das konkrete parteiische Beratungsgespräch, sowie Schulungsangebote allen Menschen der Hochschule zur Verfügung gestellt werden.

Die Bereitstellung von All-Gender-Toiletten an allen Standorten zum barrierefreien Zugang auch für alle trans*, non-binären und intergeschlechtlichen Personen soll umgesetzt werden. Zudem werden die Aktivitäten der Ersten Vizepräsidentin Prof. Dr. Susanne Meyer unterstützt, diese und weitere Toilettenräume der Hochschule mit kostenfreien Menstruationsartikeln auszustatten. Darüber hinaus wird Viola Philipp ihre langjährige Kompetenz beim Aufbau aller Diversitätsaktivitäten und auch der neuen und zusätzlichen Beauftragung für Diversität/Antidiskriminierung gemäß § 59 a an der HWR Berlin einbringen.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Interview

Anja Berger

Viola Philipp wird seit 01.04.2022 durch eine neue Stellvertreterin, Prof. Dr. Anja Berger, Professorin für Psychologie am Fachbereich 5, unterstützt.

Kontakt: anja.berger(at)hwr-berlin.de

Was hat Sie dazu bewogen, sich auf das Amt zu bewerben?

Berger: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“; „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ und „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Art. 3 GG) – Rechte, die seit mehr als 70 Jahren im Grundgesetz verankert sind und – zumindest im Wortlaut – für die meisten selbstverständlich scheinen: Dennoch werden sie immer noch nicht in einer Souveränität und Selbstverständlichkeit gelebt und umgesetzt, wie es wünschenswert wäre und gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Gesellschaft ist im ständigen Wandel. Eine Geschlechteraufteilung in Männer und Frauen ist längst nicht mehr allumfassend und erschöpfend, und ein alleiniger Blick auf mögliche Diskriminierung eines Geschlechts bildet die leider immer noch vorherrschenden Missstände nicht ausreichend ab.

Am Ende sind es mehrere kleine Dinge, die meine Aufmerksamkeit immer wieder auf das Thema Geschlecht lenken: Grundschulmädchen, die plötzlich überzeugt sind, schlecht in Mathe zu sein; der binäre Blick auf scheinbar geschlechtstypische Jobs; eine ungleiche Entlohnung selbst auf Professor*innen-Level, männlich dominierte Gremien, usw. Es zeigt sich an so vielen Stellen und Momenten im Alltag, wie fest Geschlechterdifferenzen in unserer Gesellschaft noch verankert und wie häufig die männlichen Stimmen - gerade in Entscheidungsprozessen - immer noch so viel lauter sind. Es gibt in diesem Bereich noch viel zu tun.

Haben Sie eigene Fördererfahrungen oder konnten bereits persönlich von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren? 

Berger: Die äußeren Umstände in Form einer weltweiten Pandemie führten am Ende ein wenig dazu, dass ich bei meiner Berufung die Fördererfahrungen nicht in dem Maß nutzen konnte, wie sie zur Verfügung gestanden hätten. Aus der Erfahrung heraus glaube ich zu wissen, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ruhig noch lauter und präsenter sein dürfen und vielleicht müssen, damit für alle absolut klar ist: Hier gibt es kompetente Anlaufstellen.

Was möchten Sie in Ihrer Amtszeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen? Gibt es (Gleichstellungs-)Ziele oder Aufgaben, die Ihnen besonders wichtig sind?

Berger: Ich würde mich gern dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf UND LEBEN widmen. Dabei geht es nicht nur um berufstätige Mütter, sondern um alle: Mitarbeitende genauso wie Studierende, und Personen jeglichen Geschlechts oder Geschlechtsidentität, egal ob mit Kind oder ohne. Die existierenden Angebote sind sehr gut, aber was m.E. fehlt ist eine hochschulweite Haltung zum Thema Beruf, Familie, Freizeit, Flexibilität, Leben. So gibt es ohne eigene Kinder zwar Verständnis für, aber bisweilen auch eine Achtlosigkeit gegenüber Terminansetzungen nach 16 Uhr oder der Dauer von Veranstaltungen und Gremien. Es brauchte eine Pandemie, um flexiblere Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle umzusetzen – was jedoch wiederum zu einer fehlenden Abgrenzung von Arbeit und Freizeit (ver)führt – und dies mit einer deutlich höheren Gesundheitsgefährdung. Scheinbare Verbesserungen bringen bisweilen neue Herausforderungen mit sich. Da gilt es einen genaueren Blick drauf zu werden, die unterschiedlichen Modelle der Bedürfnisse und Vereinbarkeit tatsächlich selbstverständlich an der HWR zu kennen und zu leben.

v.l.n.r.: Siegrid Nordhausen, Georgine Kalil

Am Fachbereich 1 ist seit 01.01.2022 Siegrid Nordhausen (Lehrbeauftragte) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Amt. Ihre Stellvertretung übernehmen Georgine Kalil (Sprachenzentrum), Anika Kixmüller (Mitarbeiterin) sowie Verena Schleweis (Studentin).

Kontakt: fb1_frauenbeauftragte(at)hwr-berlin.de

Was hat Sie dazu bewogen, sich auf das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Fachbereich 1 zu bewerben?

Nordhausen: Aufgrund meines Alters habe ich eigene Diskriminierungserfahrungen erlebt. Ich möchte dazu beitragen, dass die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen sich verändern und die Sensibilisierung für direkte und indirekte Benachteiligungen geschärft wird.

Kalil: Ich möchte einfach aktiver in der Hochschule sein, aber besonders in diesem Bereich. Die Beauftragte ist ein wichtiger Teil der Hochschule.

Haben Sie eigene Fördererfahrungen oder konnten bereits persönlich von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren? 

Nordhausen: Nein

Kalil: Ja, als ich an der TU war, war ich bei der Frauenbeauftragten und habe mir dort Unterstützung gesucht. Daher weiß ich, wie wichtig diese Stelle ist.

Was möchten Sie in Ihrer Amtszeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen? Gibt es (Gleichstellungs-)Ziele oder Aufgaben, die Ihnen besonders wichtig sind?

Nordhausen: Ich möchte Beschäftigte und Studierende bei Bedarf begleiten und unterstützen, insbesondere in den Bereichen der beruflichen Entwicklung und Förderung. Ferner möchte ich auf Ungleichheiten aufmerksam machen, in der Hoffnung, dass eine Bewusstseinsveränderung dadurch angestoßen wird.

Kalil: Ich möchte (nicht nur) Frauen ermutigen, Risiken einzugehen und ihren Instinkten zu vertrauen. Und auf das Problem der Ungleichheit im Allgemeinen aufmerksam machen.

Anika Khan

Am Fachbereich 2 ist seit 01.04.2022 Anika Khan (Studentin) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Amt.

Kontakt: fb2_frauenbeauftragte(at)hwr-berlin.de

Was hat Sie dazu bewogen, sich auf das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Fachbereich 2 zu bewerben?

Khan: Ich habe mich entschieden, mich für dieses Amt zu bewerben, weil ich mich sehr viel mit dem Thema Frauenrechte und Gleichstellung auseinandersetze. Für mich persönlich ist diese Thematik sehr wichtig und es besteht meiner Meinung nach auch viel Handlungsbedarf. Ich möchte deswegen aktiv dazu beitragen und Verbesserung schaffen.

Haben Sie eigene Fördererfahrungen oder konnten bereits persönlich von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren? 

Khan: Tatsächlich konnte ich bisher keine Unterstützung einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Anspruch nehmen. Das liegt einfach daran, dass dieses Angebot in Unternehmen oder Schulen sehr rar ist. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass ich mich bei so einer großartigen Sache beteiligen kann. Mir ist es wichtig, dass andere Frauen oder auch Männer diese Hilfe in Anspruch nehmen können.

Was möchten Sie in Ihrer Amtszeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen? Gibt es (Gleichstellungs-)Ziele oder Aufgaben, die Ihnen besonders wichtig sind?

Khan: Ich möchte, dass die Aufgaben dieses Amtes als wichtig und notwendig wahrgenommen werden. Zudem soll der Zugang zu den Studierenden verbessert werden, sodass ein reger Austausch stattfindet. Ich denke es ist wichtig, viel zu kommunizieren, damit etwaige Probleme aufgedeckt werden und dann dementsprechend nach einer Lösung gesucht werden kann.

v.l.n.r.: Ricarda Skirde, Maria Krautz

Am Fachbereich 3 ist seit 01.04.2022 Maria Krautz (wissenschaftliche Mitarbeiterin) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Amt, ihre Stellvertretung übernehmen die Studentinnen Ninive Viktoria Günes sowie Ricarda Skirde.

Kontakt: fb3_frauenbeauftragte(at)hwr-berlin.de

Was hat Sie dazu bewogen, sich auf das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Fachbereich 3 zu bewerben?

Skirde: Durch mein Interesse an Gleichstellung und aufgrund eigener Anfragen an das Frauenbüro habe ich mich immer mehr mit dieser Thematik auseinandergesetzt und begonnen, aktiv an den Frauenratssitzungen teilzunehmen. Im Oktober 2021 wurde ich zur Stellvertretung im dezentralen Frauenrat des Fachbereich 3 gewählt. Da ich schon länger überlegte, auch für die anstehende Wahl der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu kandidieren, habe ich die Chance ergriffen.

Günes: Mein Interesse am Amt und der damit verbundenen Arbeit beruht auf persönlichen Erfahrungen und der theoretischen Auseinandersetzung mit dem Thema der Gender- und Diversity-Gerechtigkeit. Als Frau mit Migrationsgeschichte habe ich auf verschiedenen Ebenen Erfahrung mit Benachteiligung gemacht. Deswegen liegt es mir am Herzen, einen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann zu leisten und darüber hinaus auch Aspekte der Intersektionalität mit in die Arbeit einzubeziehen und zu berücksichtigen.

Krautz: Auch ich habe mich schon länger mit Gleichstellungsthemen auseinandergesetzt und möchte nun das erste Mal aktiv dazu beitragen, dass Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und aller Geschlechteridentitäten nicht nur eine Zielstellung bleibt. Das Amt als nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die damit einhergehenden Gestaltungsmöglichkeiten möchte ich nutzen, um Prozesse zu hinterfragen und gegebenenfalls Veränderungsprozesse anzustoßen und daran mitzuarbeiten.

Haben Sie eigene Fördererfahrungen oder konnten bereits persönlich von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren? 

Skirde: Ichhatte mit dem Frauenbüro erste Berührungspunkte in meiner Schwangerschaft. Mit der Hilfe des Frauenbüros fand ich einen guten Kompromiss für mein Studium. Weiterhin trat ich mit Viola Philipp und Birte Skrzypczak in Verbindung, als ich feststellte, dass ein damaliger Dozent nicht besonders neutral mit den Themen Feminismus und geschlechtergerechter Sprache umgeht. An anderer Stelle habe ich durch die Sensibilisierung einen anderen Dozenten dazu bringen können, seine PowerPoint-Folien geschlechtergerechter zu überarbeiten.

Viktoria Günes und Maria Krautz besuchen regelmäßig den Frauenrat.

Was möchten Sie in Ihrer Amtszeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen? Gibt es (Gleichstellungs-)Ziele oder Aufgaben, die Ihnen besonders wichtig sind?

Alle: Wir möchten die Sichtbarkeit von Gleichstellung erhöhen und dazu einen unregelmäßigen Bericht der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten versenden. Wir sind Ansprechpartnerinnen für Betroffene und Hilfestellungsuchende und möchten durch eine offene Sprechstunde mit dem Fachbereich 3 in Kontakt treten. Das Amt der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Fachbereich 3 soll dazu beitragen, dass Diversität, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und aller Geschlechteridentitäten im Hochschulalltag zur Normalität werden.

Anke Schwolow

Am Fachbereich 4 ist seit 01.04.2022 Susanne Sonnenfeld (Professorin für Rechtswirkungsforschung und Familienrecht) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Amt. Als Stellvertreterin wurde Anke Schwolow (Mitarbeiterin) gewählt.

Kontakt: fb4_frauenbeauftragte(at)hwr-berlin.de

Was hat Sie dazu bewogen, sich auf das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Fachbereich 4 zu bewerben?

Schwolow: An unserem Fachbereich war diese Position der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten lange Zeit nicht besetzt. Ich finde es wichtig, die Hochschule bei der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen, Männer und Diversen zu unterstützen.

Haben Sie eigene Fördererfahrungen oder konnten bereits persönlich von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren? 

Schwolow: Leider habe ich selber keine eigenen Erfahren mir Förderungen machen können und konnte nicht von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren.

Was möchten Sie in Ihrer Amtszeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen? Gibt es (Gleichstellungs-)Ziele oder Aufgaben, die Ihnen besonders wichtig sind?

Schwolow: Während meiner Amtszeit möchte ich die Interessen der Frauen, Männer und Diversen in unserem Fachbereich wahren. Insbesondere ist mir die Unterstützung unserer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig.

Christine Bartsch

Am Fachbereich 5 ist seit 01.04.2022 Christine Bartsch (Professorin für Rechtsmedizin) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Amt. Als Stellvertreterinnen sind die Mitarbeiterinnen Anke Bertok und Jennifer Stock sowie Julia Santana (Studentin) aktiv.

Kontakt: fb5_frauenbeauftragte(at)hwr-berlin.de

Was hat Sie dazu bewogen, sich auf das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Fachbereich 5 zu bewerben?

Bartsch: Für mich war es tatsächlich eine logische Konsequenz aus meinem beruflichen Werdegang. Gleichstellung ist spätestens seit Beginn meines Studiums eins meiner Hauptanliegen – persönlich-privat und beruflich aktiv im Jungen Forum des Deutschen Ärztinnenbundes sowie im Rahmen meiner unterschiedlichen Vorgesetztenrollen. In der Humanmedizin ist Chancengleichheit in Stellenbesetzungs- und -aufstiegsverfahren nach wie vor nicht selbstverständlich. Unter nahezu ausschließlich männlichen Universitäts- und Institutsdirektoraten habe ich mich in einer Einzelkämpferinnenposition für die Gleichbezahlung und die Gleichbewertung beruflicher Leistungen unserer weiblichen Kolleginnen eingesetzt. Mit Hilfe eines Women-Mentoring-Systems für die fachärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde ein personen- und qualifikationsbezogenes Fördersystem unter meiner Leitung geschaffen, innerhalb dessen ich mich nicht nur durch die Betreuung zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten, sondern auch als Referenz bei Stellenvermittlungen eingesetzt habe. Umso mehr freue ich mich auf die Teamarbeit hier an der HWR Berlin!

Haben Sie eigene Fördererfahrungen oder konnten bereits persönlich von der Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten profitieren? 

Bartsch: Tatsächlich habe auch ich im Zuge meiner Dissertation vom Engagement einer renommierten, preisgekrönten Professorin an einer humanmedizinischen Fakultät profitiert, die sich explizit für den weiblichen Nachwuchs in der medizinischen Forschung eingesetzt hat. Ihr verdanke ich sowohl eine Anstellung als Doktorandin (in der Humanmedizin eher ungewöhnlich), als auch eine Reputation für meine fachärztliche Weiterbildung.

Was möchten Sie in Ihrer Amtszeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen? Gibt es (Gleichstellungs-)Ziele oder Aufgaben, die Ihnen besonders wichtig sind?

Bartsch: Aufgrund meiner guten Erfahrungen mit einem Mentoring-System würde ich ein solches gerne bei uns am Fachbereich 5 für die Studiengänge des Polizei- und Sicherheitsbereichs einführen bzw. auf der offenbar bereits bestehenden Basis des cross cultural mentorings (ccm) intensivieren. Die an unserem Fachbereich eingeschriebenen Studierenden könnten sich nicht nur persönlich, sondern auch gegenseitig (semesterübergreifend) durch ein solches Programm unterstützen. Hauptzielgruppe sind Studienanfänger*innen, die sowohl von erfahrenen Studierenden, als auch bereits Berufstätigen im Hinblick auf ihr Studium und ihre spätere Berufstätigkeit betreut und beraten werden. Dabei werden sowohl Fragen zur Studienorganisation, zu Prüfungsanmeldungen und -vorbereitungen, zu entscheidenden Personen, Abläufen und Gremien an der Hochschule und der Polizeibehörde, als auch zur zukünftigen beruflichen Situation in regelmäßigen Treffen innerhalb eines speziellen Tandems bestehend aus Mentor*in und Mentee besprochen.