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So bekommst du knapp 70 Euro zurück

Geld zurück: Das 9-Euro-Ticket für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird auf die Gebühr für dein Semesterticket im Sommersemester 2022 angerechnet. Jetzt Rückerstattung online beantragen.

15.09.2022

Semesterticket: Jetzt Rückerstattung für 9-Euro-Ticket beantragen. Foto: © 1stGallery/iStock/Getty Images Plus

Das durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte 9-Euro-Ticket, das für die Monate Juni, Juli und August 2022 gültig war, wird auf die Gebühr für das Semesterticket des Sommersemesters 2022 angerechnet. Wenn du das Semesterticket mit der regulären Rückmeldung für das Sommersemester 2022 bezahlt hast, steht dir als Studierende oder Studierender der HWR Berlin eine Rückzahlung von insgesamt 69,90 Euro zu.

So bekommst du 69,90 Euro zurück

Studierende der Fachbereiche 1, 3, 4, 5 und der Berlin Professional School rufen bitte den digitalen Antrag auf Rückerstattung auf:

So funktioniert der Online-Antrag auf Rückerstattung

  1. Melde dich zuerst mit deinen regulären Zugangsdaten der HWR Berlin an.
  2. Fülle den Online-Antrag vollständig aus.
  3. Bitte beachte, dass die Erstattung nur auf Bankkonten erfolgen kann, bei denen du Kontoinhaberin oder Kontoinhaber bist.

Studierende der Jahrgänge 2020 und 2021 des Fachbereichs 2 Duales Studium haben bereits eine Verrechnung der Semestergebühr mit der Rückmeldung zum Wintersemester 2022 erhalten. Sie sind daher vom hier beschriebenen Verfahren ausgenommen. Studierende des Jahrgangs 2019 nutzen bitte ebenfalls den digitalen Antrag auf Rückerstattung:

Die HWR Berlin sammelt die eingereichten Anträge und bearbeitet sie ab Oktober 2022 sukzessive. Bitte beachte, dass die Auszahlung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Sollten Sie sich an dem Erstattungsformular nicht anmelden können, kontaktieren Sie bitte die IT-Hotline über it-hotline(at)hwr-berlin.de

Wer bekommt kein Geld zurück?

Als Studierende oder Studierender erhältst du keine Rückerstattung, wenn du:

  • dich für das Sommersemester 2022 von April bis September nicht zurückgemeldet hast.
  • du bereits eine Erstattung über den AStA für die Monate Juni, Juli, August beantragt hast.
  • am Fachbereich 2 Duales Studium studierst und nicht Teil des Jahrgangs 2019 bist.

Noch Fragen zur Rückzahlung?

Bei Rückfragen wende dich gerne an das Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation: