Neuigkeit | Nachruf

Nachruf Prof. Dr. Werner Teubner

Die HWR Berlin und der Fachbereich Allgemeine Verwaltung trauern um den früheren Professor für Zivilrecht Prof. Dr. Werner Teubner, der am 14.10.2023 (4 Tage vor seinem 84. Geburtstag) verstorben ist.

03.11.2023 — Prof. Dr. Marianne Egger de Campo – Dekanin Fachbereich Allgemeine Verwaltung

© munandme/iStock/Getty Images Plus

Von 1973 bis 2005 hat Prof. Dr. Werner Teubner am Fachbereich Verwaltung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) Berlin gelehrt; diese Hochschule war eine der Vorgänge­reinrichtungen der im Jahre 2008 gegründeten HWR Berlin. Neben zivilrechtlichen Lehrveranstal­tungen hat er regelmäßig auch Seminare zum Ausländerrecht und zur juristischen Methodenlehre durchgeführt.

Als Prorektor (1991-1995) und als Rektor (1995-1999) der FHVR trug er insbesondere zum Aus- und Aufbau der Koopera­tion mit Hochschulen in anderen europäischen Ländern bei. Dies war eine Pionier­leistung für die deutschen Hochschulen des öffentlichen Dienstes, die überwiegend erst seit 10 Jah­ren tragfähige Kontakte zu Hochschulen im Ausland knüpfen. Gleichzeitig hat er als Rektor die Em­pfehlungen des Wissenschaftsrates vom 10.5.1996 zur Weiterentwicklung der verwaltungsinter­nen Fachhochschulen in teilweise zähen Verhandlungen mit dem Berliner Senat an der FHVR schrittweise umgesetzt und andere Hochschulen dazu ermutigt.

Darüber hinaus hat Prof. Dr. Werner Teubner mehrere in Fachkreisen sehr geschätzte Publikationen vorgelegt. Dazu gehören insbesondere zum einen seine Dissertation, die unter dem Titel „Kodifika­tion und Rechtsreform in England - ein Beitrag zur Untersuchung des Einflusses von Naturrecht und Utilitarismus auf die Idee einer Kodifikation des englischen Rechts“ beim Verlag Duncker & Humblot 1974 als Buch und 2022 als E-Book erschienen ist; zum anderen die von ihm verfassten Teile zum Erb- und Familienrecht in dem von Gert Brüggemeier und Wolfgang Däubler herausge­ge­be­nen „Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch in 6 Bänden“ (Verlag Luchterhand 1979 ff.); drittens das zusammen mit Detlef Bischof verfasste Buch „Zwischen Einbürgerung und Rückkehr. Ausländer­po­litik und Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland (Hitit Verlag 1992, in 3. Auf­lage).

Prof. Dr. Werner Teubner war ein Wissenschaftler mit brillanter juristischer Argumentation, der gleichzeitig auch mit profundem historischen Wissen überzeugen und überraschen konnte. Vor al­lem war er ein hoch geschätzter Lehrer und Kollege. Wegen seines feinen Humors, seiner ausglei­chenden Art und seines offenen Ohres gerade auch für andere Meinungen ist er bei allen Stakehol­dern der FHVR in dankbarer Erinnerung geblieben.

Sein Fachbereich hat sich seit seinem Ausscheiden stark gewandelt, die Lehrinhalte und -methoden sind heute andere und im Kollegium gibt es nur mehr wenige, die über eine persönliche Erinnerung an Werner Teubner verfügen. Doch sein Leben und Wirken erzeugt auch heute einen Nachhall in der Organisation. Es fällt schwer, von solch einem Menschen Abschied nehmen zu müssen. Den Familienmitgliedern gilt unser tiefes Mitgefühl.