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Hochschule modernisiert Rahmenstudien- und Prüfungsordnung

2018 war für die HWR Berlin ein Jahr der Veränderung: neue Webseite, neues Intranet, ein Sprachenzentrum. Nun wird die Hochschule auch ihre Rahmenstudien- und Prüfungsordnung rundum überarbeiten.

17.12.2018

Die HWR Berlin verändert sich. Im akademischen Jahr 2018/19 blickt sie dabei besonders auf ihre internationalen Aktivitäten – unter dem Leitwort „International Spirit@HWR-Berlin“. Aber auch andere wichtige und die Zusammenarbeit an der HWR Berlin betreffende Projekte werden gemeinsam bearbeitet. Zu nennen wäre etwa das Campus-Management-System, das wir einführen werden und für das wir uns gerade in der Ausschreibungsphase befinden. Aber auch der Internet- und Intranet-Relaunch, das Sprachenzentrum, die Einführung einer zentralen Einrichtung für Studierendenangelegenheiten und vieles mehr.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Zwischenstand zu einem weiteren wichtigen Projekt geben: die Modernisierung und Überarbeitung der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für die HWR Berlin. Sie soll noch in diesem Semester verabschiedet werden, in Kraft tritt sie in etwa zwei Jahren. Das Zusammenwachsen der verschiedenen Einheiten, die nun die HWR Berlin bilden, schreitet voran und es haben sich vielfältige Arbeitsbeziehungen gebildet. Das wird künftig auch für die Studierenden besser erlebbar, wenn sie nach gemeinsamen Regeln geprüft werden. Zudem wird es nach einer Harmonisierung der Regelungen natürlich einfacher, diese  im neuen Campus-Management-System abzubilden. Dies gab letztlich den Ausschlag, das Projekt nun in Angriff zu nehmen.

Also: So viel Harmonisierung wie möglich und so viel Heterogenität wie nötig – das hat sich eine Arbeitsgruppe auf die Fahnen geschrieben, die aus Prüfungsausschussvorsitzenden und Personen aus der Prüfungsverwaltung besteht. Sie hat einen Entwurf für eine neue Rahmenstudien- und Prüfungsordnung erarbeitet, der den Gremien, der Kommission für Lehre und Studium und dem Akademischen Senat nun vorgelegt wird.

Bestehensfrist wird eingeführt

Die wichtigste Neuerung in dem Vorschlag: Die Arbeitsgruppe schlägt die Einführung einer „Bestehensfrist“ vor, die drei Semester währt und mit dem Belegen des Moduls beginnt. Innerhalb dieser Frist muss ein Modul bestanden werden, sonst kann die Prüfung nicht mehr abgelegt werden. Der Vorteil: Krankmeldungen müssen Studierende nicht mehr abgeben, denn als erfolgloser Prüfungsversuch wird nur gewertet, wenn die Studierenden zur Prüfung antreten. Die Studierenden gewinnen so Freiräume, die Verwaltung wird erheblich entlastet. (Nur in den dualen Studiengängen und in der Berlin Professional School ist dieses Modell aus systematischen Gründen nicht anwendbar).

Andere Neuerungen sind eher technischer Art.  So wird die Abschlussnote nunmehr – so der Vorschlag – für alle Studiengänge so gebildet, dass die einzelnen Module neben der Abschlussprüfung nach ihrem ECTS-Gewicht in die Berechnung eingehen. Der Vorschlag enthält einheitliche Regelungen zum Nachteilausgleich bei Krankheit, Behinderung, Pflege oder Mutterschutz sowie einen Katalog von Prüfungsformen, die die Fachbereiche individuell ausgestalten können.

Die Ordnung soll nun verabschiedet, aber erst mit einer sehr langen Vorlaufzeit von ca. zwei Jahren in Kraft treten. Dadurch können sich Studierende und Verwaltung auf die neuen Regelungen einstellen. Zudem soll dadurch der Aufwand gespart werden, die neuen Regelungen in den alten Systemen weiterhin abzubilden: Das  Inkrafttreten wird also zeitlich mit der Einführung des Campus-Management-Systems harmonisiert.