Veranstaltung | Diskussion

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – immer noch eine Grundlage für Diversität?!

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Anlässlich ihres 75-jährigen Bestehens möchten wir diskutieren, was die Erklärung heute bedeutet, an einer Hochschule, zu einer Zeit, in der die Herausforderungen uns zu überfordern drohen und sich die Meinungen zu Lösungsmöglichkeiten immer unversöhnlicher gegenüber zu stehen scheinen? Wie können wir an der Hochschule die Rechte in der Erklärung aktiv umsetzen und erfahrbar machen?

Mo
11.12.

Uhrzeit
Ort

Campus Schöneberg
Haus B Raum B 4.41. und online
Badensche Straße 50–51
10825 Berlin

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Veranstalter/in

Koordination Diversität

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist von Vertretern und Vertreterinnen mit unterschiedlichem rechtlichem und kulturellem Hintergrund aus allen Regionen der Welt verfasst und am 10. Dezember 1948 von der UN Generalversammlung beschlossen worden.

Die Erklärung ist eine Sammlung von universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Rechten, die die gleiche Würde und den gleichen Wert eines jeden Menschen anerkennen. Sie fördert ein Verständnis für gemeinsame Menschlichkeit jenseits individueller Unterschiede und ist so Grundlage für den Schutz von Diversität.

Nach der gemeinsamen historischen Erfahrung des von Deutschland verursachten Zweiten Weltkriegs hat die internationale Gemeinschaft anerkannt, das die Einhaltung von Menschenrechten wegen ihrer unmittelbaren Bedeutung für Frieden, Sicherheit und Entwicklung ein gemeinsames Interesse aller Staaten ist. Wir wissen aus der Erfahrung der vergangenen 75 Jahre, dass die Menschenrechte der Katalysator für den Fortschritt gewesen ist, etwa durch den Schutz von Frauenrechten, von wirtschaftlichen und sozialen Rechte oder der Umwelt.

Prof. Dr. iur. Ekkehard Strauß, Professur für Öffentliches Recht, wird im Gespräch mit Prof. Dr. Stefanie Lorenzen, Professur für Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Markus Schultze-Kraft, Professur für Politikwissenschaft, und Prof. Dr. Torsten Tristan Straub, Professur für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht, u.a. fragen: Was bedeutet die Erklärung dann heute, gerade an einer Hochschule, zu einer Zeit, in der die Herausforderungen uns zu überfordern drohen und sich die Meinungen zu Lösungsmöglichkeiten immer unversöhnlicher gegenüber zu stehen scheinen? Wie können wir an der Hochschule die Rechte in der Erklärung aktiv umsetzen und erfahrbar machen?

Zum Anlass des internationalen Tags der Menschenrechte wollen wir mit Menschen mit sehr unterschiedlichen Berufs- und Lebenserfahrungen über diese Fragen diskutieren und versuchen, Impulse für Hochschulangehörige zu geben.

Ablauf:

  • 17.00 Uhr: Begrüßung Prof. Dr. Andreas Zaby, Präsident der HWR Berlin
     
  • 17.10 Uhr: Video UN High Commissioner for Human Rights Volker Türk's message to mark the 75th anniversary of the Universal Declaration of Human Rights
     
  • 17.15 Uhr: Podiumsdiskussion
    Moderation: Prof. Dr. Ekkehard Strauß
    Teilnehmende: Prof. Dr. Stefanie Lorenzen, Prof. Dr. Markus Schultze-Kraft, Prof. Dr. Torsten Tristan Straub sowie Möglichkeit zum Mitdiskutieren für Interessierte
     
  • 18.45 Uhr: Abschluss

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