Duales Studium − Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen sind nötig, um am Fachbereich Duales Studium der HWR Berlin dual zu studieren? Ein Studien- und Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen. Was sonst noch zählt.

Zwei Grundvoraussetzungen

Wer am Fachbereich Duales Studium der HWR Berlin studieren will, braucht auf jeden Fall zwei Dinge, um für seinen Studiengang zugelassen zu werden:

  1. Anerkannte Hochschulzugangsberechtigung wie zum Beispiel das Abitur oder die Fachhochschulreife oder alternativ eine berufliche Qualifikation gemäß Paragraf 11 des Berliner Hochschulgesetzes
  2. Studien- und Ausbildungsvertrag im Rahmen des dualen Studiums an der HWR Berlin mit einem Partnerunternehmen des entsprechenden Studiengangs

Unter Umständen sind zusätzlich bestimmte Sprachkenntnisse oder die Anerkennung internationaler Zeugnisse erforderlich. Eine Vorlage für den Studien- und Ausbildungsvertrag findest du unten zum Download.

Jedes duale Studienprogramm hat ein Fachrichtungsbüro, an das du deine Unterlagen direkt sendest. Das Team ist dein Nummer 1 Ansprechpartner für die Einschreibung, und später für alle anderen Belange im Studium.«

Burak Eren, Studienberatung Fachbereich Duales Studium, Studentischer Mitarbeiter

Wie läuft die Einschreibung?

Wer alle Unterlagen für sein duales Studium zusammen hat und wissen möchte, wie es nach einer erfolgreichen Bewerbung weitergeht. Hier gibt's mehr Infos:

Englischkenntnisse

Bei diesen dualen Studiengängen ist Englisch ein Must-have

Bei diesen Fachrichtungen sind mindestens englische Sprachkenntnisse der Stufe B1 oder B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich:

  • BWL/Dienstleistungsmanagement: Stufe B1+
  • International Industrial Management: Stufe B2
  • International Logistics and Transportation: Stufe B2
  • International Service Management: Stufe B2
  • International Tourism: Stufe B2
  • Bei allen anderen dualen Studiengängen an der HWR Berlin sind keine Englischkenntnisse nötig.

Sprachtests und Englisch-Nachweise

Sprachtests wie Toefl Ibt, Telc Language Tests oder Unicert − welche Mindestpunktzahlen müssen Bewerberinnen und Bewerber erreichen? Und wo können sie einen Englisch-Test machen?

Die Vorlage eines englischen Sprachzertifikats bei der Bewerbung an der HWR Berlin ist nicht erforderlich, wenn Bewerberinnen oder Bewerber:

  • Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind
  • Vor dem erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe II einen Englisch Leistungskurs oder einen Kurs mit vergleichbarem Leistungsniveau belegt haben und mindestens die Note gut erzielt haben
  • Ein Jahr lang ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wurden
  • Mindestens ein Schuljahr an einer Schule oder mindestens ein Jahr lang an einer Hochschule oder einer anderen Institution im englischsprachigen Ausland verbracht haben

Bewerbung mit internationalem Schulabschluss

Internationale Schulzeugnisse anerkennen lassen

Internationale Bewerberinnen und Bewerber für ein duales Studium an der HWR Berlin benötigen eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB. Wenn das Schulabschlusszeugnis der Bewerberinnen und Bewerber nicht in Deutschland ausgestellt wurde, müssen sie ihren Schulabschluss erst anerkennen lassen.

Wichtig! Bitte beachten

  • Die HWR Berlin kann die Anerkennung von internationalen Abschlüssen nicht selbst vornehmen.
  • Bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (Uni Assist) können Studieninteressierte prüfen lassen, ob ihre internationalen Schulzeugnisse in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sind.
  • Interessierte an einem dualen Studium wenden sich selbstständig an Uni Assist, um eine gebührenpflichtige Überprüfung ihres internationalen Schulabschlusses zu beantragen.
  • Die Bewerbung für duale Studiengänge erfolgt nicht über Uni Assist sondern direkt bei den Partnerunternehmen des entsprechenden Studiengangs.

Deutschkenntnisse

Deutsch-Zertifikat auf C1 Niveau erforderlich

Internationale Studieninteressierte, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang an der HWR Berlin bewerben, benötigen sehr gute Deutschkenntnisse, mindestens auf dem Sprachniveau C1. Sie müssen eines der folgenden Sprachzertifikate vorlegen:

  • DSH-2: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
  • Test DaF: Test Deutsch als Fremdsprache mit dem Ergebnis TDN4
  • Telc Deutsch C1 Hochschule
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
  • Für nicht-deutschsprachige Studiengänge an der HWR Berlin müssen Bewerberinnen und Bewerber keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Die Vorlage eines deutschen Sprachzertifikats bei der Bewerbung an der HWR Berlin ist nicht erforderlich, wenn Studieninteressierte mit internationalen Schulabschlüssen:

  • das Goethe-Zertifikat C2 Großes Deutsches Sprachdiplom haben
  • sich für einen Studiengang bewerben, der nicht auf Deutsch unterrichtet wird
  • ausländische Zeugnisse vorlegen, die aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz getroffenen Vereinbarungen als Sprachnachweise anerkannt sind

Ausführliche Informationen zum Thema enthält die Ordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse der HWR Berlin.

Bewerbung mit beruflicher Qualifikation

Dual studieren ohne Abitur

Das Berliner Hochschulgesetz ist die Rechtsgrundlage für Bewerberinnen und Bewerber, die mit einer beruflichen Qualifikation an der HWR Berlin studieren möchten. Paragraf 11 des Gesetzes definiert unterschiedliche berufliche Qualifikationen:

Studieninteressierte mit Berufserfahrung besitzen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, wenn:

  1. sie eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung des Berufsbildungsgesetzes absolviert haben, wie zum Beispiel Meisterinnen und Meister
  2. sie eine Fachausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule gemacht haben, wie zum Beispiel staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker 
  3. sie erfolgreich an einer Fortbildung im Sinne des Seemannsgesetzes teilgenommen haben, wie zum Beispiel Offizierinnen und Offiziere mit Seemannspatent
  4. sie eine Fortbildung aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich absolviert haben

Nachlesen im Gesetz

Mehr dazu erfährst du im Berliner Hochschulgesetz unter Paragraf 11, Absatz 1, 1-4.

Studieninteressierte mit Berufserfahrung müssen vor Studienbeginn keine Eignungsprüfung machen und besitzen die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn:

  1. sie eine fachähnliche Berufsausbildung abgeschlossen haben, die mindestens zwei Jahre gedauert hat
  2. der gewählte Studiengang der bisherigen Ausbildung entspricht

Passen Beruf und Studiengang zusammen?

Fachnah oder fachfremd? Hier kannst du prüfen, ob deine Berufsausbildung fachlich deinem Wunschstudiengang an der HWR Berlin ähnelt, oder nicht:

Nachlesen im Gesetz

Mehr dazu erfährst du im Berliner Hochschulgesetz unter Paragraf 11, Absatz 2.

Studieninteressierte mit Berufserfahrung besitzen die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn:

  1. sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die mindestens zwei Jahre gedauert hat
  2. sie eine erfolgreiche Zugangsprüfung abgelegt haben, sofern der gewählte Studiengang nicht ihrer Berufsausbildung entspricht

Passen Beruf und Studiengang zusammen?

Fachnah oder fachfremd? Hier kannst du prüfen, ob deine Berufsausbildung fachlich deinem Wunschstudiengang an der HWR Berlin ähnelt, oder nicht:

Nachlesen im Gesetz

Mehr dazu erfährst du im Berliner Hochschulgesetz unter Paragraf 11, Absatz 3.

  • Die fachlich ähnlichen Berufsausbildungen für die Studiengänge des Fachbereichs Duales Studium sind in der Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung enthalten.

Anerkennung von Studienleistungen

Vorher schon studiert?

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an einer anderen Hochschule studiert haben, können beantragen, dass ihre bisherigen Studienleistungen anerkannt werden. Eine Bescheinigung über die bisherigen Studienzeiten ist erforderlich:

Persönliche Beratung für duale Studiengänge

Diana Jurgec

Campus Lichtenberg
Haus 5, Raum 5.4003
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

Sprech- und Öffnungszeiten
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen keine Sprechstunde bis auf Weiteres. Anfragen bitte per E-Mail an studienberatung.dual(at)hwr-berlin.de