Einschreibung/Rückmeldung

Zur Einschreibung für duale Bachelorstudiengänge müssen die Zulassungsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung sowie Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen) erfüllt sein.

Einschreibung

Die Einschreibung wird vom Fachrichtungsbüro des entsprechenden dualen Studiengangs vorgenommen.
Die dafür benötigten Unterlagen sind:

  1. Ein Exemplar des unterschriebenen Studienvertrags
  2. Abitur- oder Fachhochschulzeugnis bzw. Nachweise für berufliche Qualifikation (Originaldokument oder beglaubigte Kopie)
  3. Ausgefüllte Bescheinigung zur Vorstudienzeit
  4. Wenn erforderlich: Nachweis über Englischkenntnisse

Die oben genannten Unterlagen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern bzw. vom Partnerunternehmen im Fachrichtungsbüro des entsprechen dualen Studienprogramms abgegeben bzw. per Post geschickt werden.

Im nächsten Schritt erhalten die zukünftigen dual Studierenden per Post einen Zulassungsbescheid, einen Gebührenbescheid, ein Info-Schreiben zum weiteren Ablauf und die Aufforderung eine laut Hochschulstatistikgesetz vorgeschriebene Statistik auszufüllen.

Ansprechpartner für alle Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung sind die Studienbüros der jeweiligen Fachrichtungen.

Rückmeldung

Mit der Rückmeldung (nach der Praxisphase) werden auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes die Semesterbeiträge fällig. Die Studierenden der dualen Studiengänge erhalten jeweils zu Semesterbeginn von der Geschäftsführung des Fachbereiches Duales Studium einen Bescheid über die Rückmeldegebühren gemäß § 2 Abs. 8 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG).

Mit der fristgerechten Überweisung der geforderten Gebühren und Beiträge ist die Rückmeldung erfolgt.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Rückmeldung sind die Studienbüros der jeweiligen Fachrichtungen.

Semesterbeitrag

An den Hochschulen des Landes Berlin gibt es keine Studiengebühren. Dennoch erheben die Hochschulen entsprechend § 2 Abs. 8 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in jedem Semester bestimmte Gebühren und Beiträge. Dazu gehören eine Verwaltungsgebühr, der Pflichtbeitrag zur Studierendenschaft sowie der Sozialbeitrag für das Studentenwerk. An zahlreichen Hochschulen, so auch an der HWR Berlin, kommen die Kosten für das Semesterticket hinzu.

Sommersemester 2023

Verwaltungsgebühr
50,00 €
Studierendenwerksbeitrag
54,09 €
Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
2,00 €
Semesterticket
122,80 €
Summe Semesterbeitrag
228,89 €
mit Säumnisgebühr (19,94€)
248,83 €
  1. Verwaltungsgebühr
    Dieser Betrag ist jedes Semester zu entrichten.
     
  2. Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
    Alle Studierenden der HWR Berlin sind automatisch Mitglied der Studierendenschaft und müssen dazu einen Beitrag bezahlen.
     
  3. Beitrag zum studierendenWERK BERLIN
    Das studierendenWERK BERLIN bewirtschaftet die Mensen und Cafeterien an den Berliner Universitäten. Es unterhält die Wohnheime und Beratungsstellen.
     
  4. Semesterticket
    Das Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studenten ein Semester lang gilt. Sie erwerben es durch die Entrichtung des „Semesterbeitrages“ bzw. „Sozialbeitrages“ bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen wollen. Weil diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann das Semesterticket besonders günstig sein und nützt daher insbesondere denjenigen, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Das Land Berlin hat das Semesterticket gesetzlich geregelt. Fragen zum Semesterticket beantwortet das Semesterticketbüro.

Die Studiengebühren sind 2 mal pro Jahr fällig, ab dem 2. Semester jeweils zum 15.02. und zum 01.08. des Jahres.

Diese Fristen gelten nicht für die Ersteinschreibung, da die Studienanfänger/innen die Zahlungsaufforderung erst mit dem Zulassungsbescheid erhalten.

In dem Jahr, in dem das Studium regulär (nach 6 Semestern) beendet wird, ist der Gesamtbeitrag letztmalig zum 15.02. des letzten Studienjahres fällig.

Achtung: Diese Bankverbindung gilt nur für Studenten des FB Duales Studium (Fachbereich 2).

Bankverbindung:

Empfänger: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Bank: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
IBAN: DE93100700000068599002
BIC: DEUTDEBBXXX

Verwendungszweck: persönliche Matrikelnummer, Name (Nachname, Vorname)
Auftraggeber: Name des Einzahlers

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Angaben vollständig, richtig und deutlich übertragen. Der Verbleib des Geldes ist insbesondere bei Fehlern in der Angabe des Verwendungszweckes schwer nachzuvollziehen.

Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Überweisung innerhalb der Ihnen bekannten Rückmeldefristen rechtzeitig auf dem o. g. Konto eingeht, da wir ansonsten eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro erheben müssen.

Wenn Sie den Semesterbeitrag fristgerecht und vollständig bezahlt haben, können Sie anschließend Ihre CampusCard am Automaten erwerben bzw. aktualisieren. Die Studienbescheinigung wird Ihnen per Post zugesandt.

CampusCard

Die CampusCard dient als

  • Studierendenausweis
  • Mensa- und Bibliothekskarte
  • Semesterticket

Alle Studierenden erhalten nach vollständiger Zahlung der Gebühren und Beiträge per Mail einen QR-Code zugeschickt. Im 1. Semester ist zusätzlich zur Zahlung der Gebühren und Beiträge noch das Ausfüllen der Studierendenstatistik erforderlich. Mit dem QR-Code kann die CampusCard selbständig erstellt bzw. aktualisiert werden.

Bei Verlust der CampusCard erhalten die Studierenden gegen eine Gebühr von 10,23 € (in bar) einen neuen QR-Code, der ihnen die Ausstellung einer neuen CampusCard ermöglicht. Den neuen QR-Code erhalten Sie unter gebuehren-fb2(at)hwr-berlin.de.

Zu allen Fragen rund um die CampusCard schauen Sie bitte hier.


Für die Studierenden des Fachbereiches 2 gilt folgendes:
Die Validierung der CampusCard kann wochentäglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr am Campus Lichtenberg oder Schöneberg erfolgen.

Individuelles Teilzeitstudium

Das Studium an der HWR Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, einen Vollzeitstudiengang als individuelles Teilzeitstudium zu absolvieren.
Näheres erfahren Sie im Berliner Hochschulgesetz unter § 22, Absatz 4.

Der vollständig ausgefüllte Antrag (inklusive Nachwiese) ist beim zuständigen Büro für Zulassung und Immatrikulation zu stellen.

Im berufsbegleitenden Studium werden die Vorlesungszeiten an die Berufstätigkeit der Studierenden angepasst und finden eher am Abend oder am Wochenende statt. Im Teilzeitstudium reduziert sich der Umfang der Anzahl der von Lehrveranstaltungen, die zeitlichen Termine bleiben davon unberührt.

  1. Berufstätigkeit
  2. Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 12 Jahren,
  3. Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen (im Sinne des Pflegezeitgesetzes)
  4. Behinderungen, die ein Teilzeitstudium erforderlich machen
  5. Schwangerschaft
  6. Wahrnehmung eines Mandats eines Hochschulorgans, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin
  7. sonstige schwerwiegende Gründe.

Der Antrag, ein Studium in Teilzeitform zu studieren, ist in der Regel vor Beginn des Semesters zu stellen.

Für Studierende, die ein duales oder internes Studium absolvieren, ist eine Bewilligung des Teilzeitstudiums nur möglich, wenn eine Zustimmung des Ausbildungsbetriebes oder der Ausbildungsbehörde vorliegt.

Soweit Sie im Antrag oder bei der Rückmeldung keine kürzere Dauer bestimmt haben, erfolgt das Studium in Teilzeitform, solange einer der unter 1. bis 7. genannten Gründe vorliegt.

Eine Bewilligung des Teilzeitstudiums erfolgt - aus organisatorischen Gründen - immer für eine gerade Anzahl an Semestern. Ebenso wird bei einer Beendigung des Teilzeitstudiums verfahren. Ein Teilzeitstudium ausschließlich im Abschlusssemester wird nicht bewilligt. Sie sind verpflichtet, der HWR Berlin mitzuteilen, wenn die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind.

Studienzeiten, die im Teilzeitstudium absolviert werden, werden entsprechend dem am regulären Studienprogramm geleisteten Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außerhalb der Hochschule nach sich ziehen, die Studierende in Anspruch nehmen:

  • BAföG
  • Kindergeld
  • Wohnberechtigungen

Es ergeben sich möglicherweise auch Auswirkungen in Hinblick auf:

  • Steuern
  • Krankenversicherung
  • Weiteres.

Verbindliche Informationen zum BAföG erteilt das zuständige BAFöG-Amt:

Stundenpläne für das Teilzeitstudium sind von den Studierenden grundsätzlich eigenständig zusammenstellen. Hilfestellung erhalten Sie in Ihrem im Studienbüro oder bei den zuständigen Fachbereichsverwaltungen.

Antragsfristen

10.03. für das Sommersemester
10.09. für das Wintersemester
 
Auch während des Teilzeitstudiums bleiben alle Studierenden vollwertige Mitglieder der Hochschule. Dies bedeutet, dass ebenfalls Rückmeldungen für das Teilzeitsemester erfolgen müssen, indem die vollen Semesterbeiträge fristgerecht entrichtet werden. Ohne Zahlung der Rückmeldegebühren kann einem Antrag auf Teilzeitstudium nicht stattgegeben werden.

Stundenpläne für das Teilzeitstudium sind von den Studierenden grundsätzlich eigenständig zusammenstellen. Hilfestellung erhalten Sie bei den zuständigen Fachbereichsverwaltungen bzw. im Studienbüro.

Der Antrag auf Bewilligung des Studiums in Teilzeitform ist von Ihnen beim zuständigen Büro für Zulassung und Immatrikulation zu stellen.


Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums

Sie sind verpflichtet und mitzuteilen, wenn die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind. Möchten Sie Ihr Studium in Vollzeit fortsetzen, können Sie dies mit einem Widerruf tun:

Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist bei den dualen Studiengängen am Fachbereich Duales Studium nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn Krankheit oder andere zwingende Gründe nachgewiesen werden. Da das duale Studium mit einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis verbunden ist, muss zuvor die Zustimmung des Partnerunternehmens eingeholt werden.

Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich beim entsprechenden Fachrichtungsbüro einzureichen.

Exmatrikulation

Nach Paragraf 15 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) werden Studenten oder Studentinnen exmatrikuliert, wenn sie die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Die Einzelheiten für die dualen Studiengänge regeln die Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereichs Duales Studium.

Studierende der dualen Studiengänge werden exmatrikuliert, wenn der Ausbildungsvertrag rechtskräftig aufgehoben worden ist. In der Probezeit kann dies auch durch eine einseitige Kündigung erfolgen.

Darüber hinaus werden Studierende der dualen Studiengänge exmatrikuliert, wenn sie Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studentenwerk, des Beitrags für die Studierendenschaft und des Beitrags für ein Semesterticket, trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt haben.

Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Exmatrikulation sind die Studienbüros der jeweiligen Fachrichtungen.

Statistik

Die HWR Berlin ist, wie jede Hochschule, verpflichtet, statistische Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu melden. Eine der Statistiken ist die Erhebung der Studenten- und Prüfungsdaten. Basis für diese Statistik ist das Hochschulstatistikgesetz. Die vorgeschriebenen Prüfungsdaten werden vom Fachbereich Duales Studium erhoben und weitergeleitet. Die Studentendaten sind von Ihnen anzugeben und werden von uns in gesammelter Form weitergeleitet.

Folgende Daten werden abgefragt: Geschlecht, Geburtsdatum, Staatangehörigkeit, Hochschulzugangsberechtigung, jetziges,
vorheriges und evtl. gleichzeitiges weiteres Studium u.a.

Gleichzeitig werden noch zusätzliche Daten (Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) erfasst, um zukünftig eine schnelle technische Kommunikation zwischen der HWR Berlin und den Studierenden herzustellen. Diese zusätzlichen Daten werden nicht an das Statistische Landesamt weitergegeben.