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Verabschiedung von Professor Roland Böttcher

Zum 1. Oktober ist Prof. Roland Böttcher in den Ruhestand getreten. Für den Fachbereich Rechtspflege war und ist er ein hoch anerkannter, verdienstvoller Hochschullehrer, Wissenschaftler und Kollege.

08.10.2020

Tisch mit verschiedenen Geschenken, unter anderem einer Torte in Form eines Gesetzbuches.
Foto: Sarah Wiangke

Immerhin lehrte er seit 1994 am Fachbereich Bürgerliches Recht mit den Schwerpunkten Grundstücksrecht und Grundbuchverfahrensrecht sowie Immobiliarvollstreckungsrecht. Er vermittelte damit einer ganzen Generation von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bei den Amtsgerichten in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt das Handwerk des Grundbuchverfahrens und der Zwangsversteigerung. Freilich dürfen diese Rechtsgebiete nicht als bloßes Handwerk verstanden werden, sind sie doch Teil der Zivilrechtspflege und der juristischen Wissenschaft. Auch hier leistete und leistet Professor Roland Böttcher Maßstabsetzendes: Seit 1988 ist er maßgeblicher Mitautor und Herausgeber des einzigen Großkommentars zur Grundbuchordnung, Autor eines Handkommentars zum Zwangsversteigerungsgesetz, eines Praxisleitfadens zum Erbbaurecht und Mitautor zahlreicher Handbücher zum Immobilienrecht.

Roland Böttcher wurde 1994 zum Professor an den Fachbereich Rechtspflege der damaligen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) berufen. Er war zuvor Dozent am Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bayern, nachdem er selbst mehrere Jahre in der gerichtlichen Praxis als Rechtspfleger tätig war. Bereits nach wenigen Jahren wurde er Prodekan des Fachbereichs und führte diesen als Dekan von 2002 bis 2018.

Mit herausragenden 26 Dienstjahren ist Professor Roland Böttcher einer der dienstältesten und erfahrensten Hochschullehrer der HWR Berlin. Gerne hätte der Fachbereich Rechtspflege ihm mit einem akademischen Festakt einen großen Abschied bereitet. Ein solcher muß leider warten. Immerhin bleibt uns Professor Roland Böttcher als Lehrbeauftragter und als Ratgeber erhalten, wissenschaftlich und publizierend wird er ohnehin weiterhin tätig sein. So wollen wir ihm als Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Rechtspflege ein ad multos annos zurufen und freuen uns auf weitere Zusammenarbeit.

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