Förderinstrumente und Programme

An der HWR Berlin gibt es folgende Fördermöglichkeiten zur Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern:

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Gleichstellungszukunftskonzept bis 2023

Im Gleichstellungszukunftskonzept der HWR Berlin sind die gleichstellungspolitischen Ziele der Hochschule festgelegt. Anhand einer Stärken-Schwächen-Analyse werden die bisherigen positiven Entwicklungen sowie die gleichstellungspolitischen Herausforderungen und Handlungsbedarfe herausgearbeitet. Ausgehend von der Analyse werden konkrete Ziele festgelegt sowie Maßnahmen, mithilfe derer die Ziele erreicht werden sollen.

02

Chancengleichheitsfonds der HWR Berlin

Zur Unterstützung des Gleichstellungszukunftskonzeptes wurde 2018 an der HWR Berlin ein Chancengleichheitsfonds eingerichtet, aus dem finanzielle Mittel zur Durchführung von Maßnahmen beantragt werden können. Der Chancengleichheitsfonds besteht aus zwei Strängen: Individual- und Projektförderung. Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät im Vorfeld.

Die Individualförderung soll Nachwuchswissenschaftlerinnen die Möglichkeit eröffnen, im Rahmen von Stipendien eine Promotion abzuschließen.

Der Chancengleichheitsfonds ermöglicht Abschlussstipendien, mit denen Wissenschaftlerinnen der HWR Berlin finanziell unterstützt werden, die damit ihr geplantes Promotionsvorhaben abschließen können.

Das Antragsformular erhalten Sie im Rahmen einer Beratung bei der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Förderbedingungen für ein Abschlussstipendium

  • Wissenschaftlerinnen, die bereits mit professoraler Betreuung der HWR Berlin promovieren, können ein Abschlussstipendium beantragen, wenn die Betreuung ein Gutachten mit zeitlicher Prognose über den Abschluss der Arbeit einreicht.

Die Projektförderung sieht vor, dass die Fachbereiche und die Berlin Professional School einzeln oder im Verbund über ihre Dekanate oder das Direktorium einen schriftlichen Antrag an das Auswahlgremium für Fördermittel aus dem Chancengleichheitsfonds stellen. Die Höhe für jede einzelne Maßnahme soll in der Regel maximal 10.000,00 € betragen und kann über ein Jahr geplant werden.

Beispiele für förderungswürdige Maßnahmen:

  • Scouting- und Head-Hunting-Maßnahmen, um mehr qualifizierte Bewerberinnen für Professuren zu gewinnen
  • Veranstaltungen zum Karriereweg Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften
  • Projekte zur Förderung von qualifizierten Bewerberinnen auf Professuren
  • Projekte zur Familienfreundlichkeit und Pflege sowie Mentoringprogramme

03

Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen (BCP)

Das Berliner ChancengleichheitsProgramm (BCP) wurde 2001 vom Berliner Senat eingerichtet und hat sich seit dem zu einem wichtigen Instrument der Hochschulgleichstellungspolitik entwickelt. Ziel ist es, den Frauenanteil auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen und in Führungspositionen zu verbessern und die Verankerung von Gender in Studium und Lehre zu fördern. Mithilfe von Mitteln des Berliner ChancengleichheitsProgramms sollen strukturelle Barrieren abgebaut und somit die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft verbessert werden.

An der HWR Berlin wurden durch Mittel des Berliner ChancengleichheitsProgramms verschiedene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt:

Das mit Mitteln des BCP 2001 begonnene und erfolgreiche HWR-Stipendienprogramm für Absolventinnen von Berliner Fachhochschulen zur Vorbereitung und Erstellung von Dissertationen wird seit 2016 auf Basis von Promotionsstellen fortgeführt. Ziel des HWR-Stipendienprogramms ist die Qualifizierung einzelner Frauen für eine Professur und somit langfristig die Bildung eines eigenen Rekrutierungspotentials für Professorinnen an Fachhochschulen herauszubilden. Der Erfolg des HWR-Stipendienprogramms zeigt sich durch die erfolgreiche Realisierung mehrerer Promotionen im Rahmen des Programms und zahlreichen Berufungen auf reguläre Professuren, Gast- und Vertretungsprofessuren. Ansprechpartnerin zu den Promotionsstellen ist die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Weitere Maßnahmen und Projekte, die durch das BCP gefördert wurden, stellen der Aufbau des Harriet Taylor Mill-Institutes dar, der ebenso wie die Entwicklung des am Institut entwickelten Weiterbildungsstudiengangs „Strategische Kompetenz für Frauen in Aufsichtsräten“ durch das BCP gefördert wurde.

Die HWR Berlin beteiligt sich zudem am hochschulübergreifenden Programm DiGiTal – Digitalisierung: Gestaltung und Transformation, das ebenfalls vom BCP gefördert wird. Dieses gemeinsame Angebot von 13 Berliner Hochschulen fördert Frauen in der Digitalisierungsforschung und zielt auf die Gewinnung von exzellentem weiblichen Nachwuchs und dessen Unterstützung auf dem Weg zur Professur.

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Weitere Förderprogramme

Im Wettbewerb mit anderen Hochschulen konnte die HWR Berlin die Fördermittelgeber von Bund und Land bereits dreimal mit ihren Gleichstellungskonzepten überzeugen: Seit 2009 konnten durch die Vergabe von Fördermittelgeldern zahlreiche Wissenschaftlerinnen für Professuren an der HWR Berlin gewonnen werden. Finanziert wurden die temporär zusätzlichen Professuren durch das Professorinnenprogramm des BMBF, das BCP (siehe oben) sowie eine Programmlinie des Berliner Masterplans „Ausbildungsoffensive“ und Eigenmittel der Hochschule.

Die Förderinstitutionen dienten als vorgezogene Berufungen der Besetzung von künftig frei werdenden oder zu schaffenden Stellen, u.a. für die Fachgebiete Wirtschafts- bzw. Verwaltungsinformatik, verschiedener Gebiete der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, der Rechtsmedizin und juristischer Professuren.

Weitere Informationen:

Promovieren an der HWR Berlin

Promotionskolleg der HWR Berlin

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Studienrelevante Frauennetzwerke aus Politik und Wirtschaft

Studienrelevante Frauennetzwerke aus Politik und Wirtschaft hat das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung aufgelistet.