Akademischer Senat

Der Akademische Senat (AS) als zentrales Kollegialorgan entscheidet über Grundsatzfragen, die die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin als Ganzes betreffen. Er wählt außerdem die Mitglieder der Hochschulleitung.

Der Akademische Senat beschließt zum Beispiel die Hochschulentwicklungspläne, setzt die Zulassungszahlen fest und nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen der Fachbereiche sowie zu Studien- und Prüfungsordnungen, auch der Berlin Professional School. Den Vorsitz hat von Amts wegen die Präsidentin oder der Präsident.

Der Akademische Senat ist zuständig für:

  1. die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans
  2. Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten
  3. die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  4. den Erlass von Satzungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist
  5. die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche
  6. die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne sowie die Festlegung der Zweckbestimmungen von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen
  7. die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne
  8. die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche
  9. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses
  10. Anträge auf Einrichtung, Ausstattung, Entwicklung und Zuordnung von Sonderforschungsbereichen
  11. die Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen
  12. die Festsetzung von Zulassungszahlen
  13. die Koordinierung der Tätigkeit von Fachbereichen und sonstigen Einrichtungen der Hochschule
  14. die Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl der Leiterin oder des Leiters der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen, der Prorektorin oder des Prorektors,
  15. sonstige akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht

Kommissionen unterstützen den Akademischen Senat

Der Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Über ihre Aufgabenstellung, Verfahren und Dauer der Einsetzung entscheidet der Akademische Senat. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertreterinnen oder Vertretern ihrer Mitgliedergruppen im Akademischen Senat benannt.

Zur Unterstützung und Beratung der Leiterin oder des Leiters der Hochschule und des Akademischen Senats bildet der Akademische Senat ständige Kommissionen für:

  • Entwicklungsplanung
  • Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Lehre und Studium
  • Bibliothekswesen
  • Chancengleicheit

In der ständigen Kommission für Lehre und Studium haben die Studentinnen und Studenten die Hälfte der Sitze und Stimmen.

Mitglieder des Akademischen Senats

Vorsitz (ohne Stimmrecht): Prof. Dr. Andreas Zaby, Präsident

Professorinnen und Professoren

  • Thorsten Kurzawa
  • Vittoria von Gizycki
  • Birgitta Sticher
  • Erik Kraatz
  • Christine Teipen
  • Avo Schönbohm
  • Otto von Campenhausen
  • Ursula Walther
  • Natalie Packham
  • Uta Stäsche

Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Hans-Jürgen Ulbig,
  • Diana Drechsel
  • Michael Graffius

Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Karola Beck
  • Katja Drasdo
  • Ulrike Kaczinski

Studierende

  • John Kucharski
  • Kim-Marie Jankowski
  • Meldrick Ruf

Bitte beachten:

Hochschulangehörige, die aufgrund von technischen Einschränkungen keinen Zugriff auf die AS-Unterlagen haben, wenden sich bitte per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.