Studierendenwahlen 2024

Mitentscheiden über Lehre, Organisation und Forschung: Vom 27.06. bis 05.07.2024 wählen die Studierenden der HWR Berlin wieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für Gremien wie den Akademischen Senat oder das Studierendenparlament. Deine Stimme zählt!

Wer wird gewählt?

Die Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für 18 Gremien wie:

Wann wird gewählt?

In der Zeit zwischen dem 27. Juni und dem 05. Juli 2024 finden die Hochschulwahlen zu allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule auf Grundlage der Wahlordnung der HWR Berlin statt.

    Wie lange dauert die Wahlperiode?

    Die Wahlperiode für die neu gewählten Mitglieder dauert bis zum 30. September 2025. Die studentischen Gremienmitglieder werden jeweils für die Amtszeit von einem Jahr gewählt, während die Gremienmitglieder der anderen Statusgruppen wie Professorinnen und Professoren, akademische Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung jeweils für zwei Jahre gewählt werden.

    Einreichung der Wahlvorschläge

    In der Wahlbekanntmachung des Zentralen Wahlvorstands ist ausführlich beschrieben, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Wahlvorschläge beim Zentralen Wahlvorstand eingereicht werden müssen. Erstmals erfolgt die Einreichung der Wahlvorschläge über die elektronische Nominierungsplattform des Zentralen Wahlvorstands.

    Du kannst vom 14.04. ab 10 Uhr bis zum 06.05.2024 14 Uhr online nominieren.

    Mehr Infos:

    FAQs zu den Studierendenwahlen

    Für einen gültigen Wahlvorschlag müssen Sie angeben:

    • Vorname
    • Nachname
    • Matrikelnummer (vollständig)
    • E-Mail-Adresse an der HWR Berlin s_[Benutzername]@stud.hwr-berlin.de

    Hinweis: Sie müssen ihre E-Mail-Adresse an der HWR Berlin vollständig auch mit der Domain angeben, damit wir ihre Daten weiterverarbeiten können.

    Bei Listen Kandidaturen: den gewünschten Listenplatz
    Optional: einen Listen-/Kandidaturnamen mit max. 35 Anschlägen (einschließlich Leerzeichen)

    Tipp für Listen: Sammeln Sie die Informationen von allen Personen, die auf ihrer Liste stehen sollen und tragen Sie diese auf dem Nominierungsportal ein.

    Eine Liste wird von einer Person eingereicht. Diese Person gibt auf dem Nominierungsportal alle Personen im Formular an und reicht dann die Liste ein. Die Personen auf der Liste müssen nichts auf der Nominierungsplattform tun.

    Hinweis: Bitte sehen Sie davon ab, dass mehrere Personen dieselbe Liste einreichen. Dies verursacht erheblichen Aufwand im Wahlvorstand und Sie werden mit Rückfragen konfrontiert, weil Sie nur auf einem Wahlvorschlag für ein Gremium kandidieren können. Es besteht also die Gefahr, dass ihre Kandidatur insgesamt unwirksam ist.

    Nein. Als Maßnahme der Entbürokratisierung ist es nicht mehr erforderlich, dass Sie Unterstützungsunterschriften sammeln.

    Hinweis: Bitte sehen Sie davon ab, per E-Mail oder in Papierform zusätzlich Unterschriften einzureichen.

    Nein. Wenn Sie auf dem Nominierungsportal ihre Einzelkandidatur oder eine Liste eingereicht haben, kann das nicht mehr geändert werden. Es ist vergleichbar mit der Situation als sie früher ihre Papierliste eingereicht haben.

    Nein. Nominierungen nehmen wir ausschließlich über das Nominierungsportal entgegen, das vom 15.04.10 Uhr bis 06.05.2024, 14 Uhr erreichbar ist.

    Nein. Nominierungen nehmen wir ausschließlich über das Nominierungsportal entgegen, das vom 15.04.10 Uhr bis 06.05.2024, 14 Uhr erreichbar ist. Senden Sie bitte auch nicht zusätzlich eine E-Mail.

    Es ist eingestellt, dass Sie nach 15 Minuten automatisch ausgeloggt werden. Sie können sich danach wieder einloggen.

    Wenn das Nominierungsportal geschlossen ist, erhält der Zentrale Wahlvorstand eine Übersicht, wer eine Kandidatur erklärt hat. Die Wahlvorschläge werden geprüft. Gültigerweise Vorgeschlagene erhalten vom Zentralen Wahlvorstand eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse an der HWR Berlin mit der Bitte, ihre Kandidatur zu bestätigen.

    Bitte sehen Sie von Anfragen während des Nominierungsprozesses ab. Der Zentrale Wahlvorstand hat während dieser Zeit keinen Einblick in die eingehenden Kandidaturen. Wir erhalten sie erst nach dem Ende des Zeitraumes zur Verfügung gestellt.

    Nur Sie entscheiden, ob Sie kandidieren möchten. Sie müssen es mit niemandem – andere Studierende, Lehrpersonal o.ä. – abstimmen oder genehmigen lassen.

    Im Nominierungsportal sind Listen mit 60 Plätzen hinterlegt. Wenn Sie eine Liste mit mehr Personen aufstellen wollen, wenden Sie sich bitte an den Zentralen Wahlvorstand unter der E-Mailadresse wahlreferat(at)hwr-berlin.de.

    Sie können als einzelne Person eine Kandidatur einreichen. Loggen Sie sich dazu über Nominierungsportal mit ihren Benutzerdaten an der HWR Berlin ein und füllen die Anmeldung aus.

    Wenn Sie auf einer Liste kandidieren oder eine Einzelkandidatur einreichen möchten:

    • Sind die Daten: Vor- und Familienname, Organisationseinheit, Matrikelnummer und HWR-E-Mailadresse erforderlich, um ihre passive Wahlberechtigung für das Gremium zu überprüfen und um mit ihnen zu kommunizieren
    • wir speichern ihre Daten auf dem Netzlaufwerk des Zentralen Wahlvorstandes auf den Servern der HWR
    • der Zentrale Wahlvortand ist gemäß § 15 Absatz 3 Wahlordnung verpflichtet unverzüglich die Wahlvorschläge bekannt zumachen. Es werden dazu die Daten: Vor- und Nachname, Organisationseinheit auf der Internetseite zur Hochschulwahl veröffentlicht
    • auf den Stimmzetteln wird die Kandidatur mit den Daten Vor- und Nachname, Organisationseinheit veröffentlicht
    • gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 WahlO bewahren wir alle Wahlunterlagen zu denen auch die Kandidaturen gehören bis zum Ende des Semesters, dass auf das Semester folgt in dem die Wahl stattgefunden hat auf. Danach werden sie gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 Wahlordnung vernichtet, soweit sie nicht für ein Wahlprüfungsverfahren oder einen anhängigen Rechtsstreit benötigt werden
    • wenn für ein Gremium gewählt wurden, teilen wir ihre Daten dem jeweilig zuständigen Gremium mit – die Löschfristen unterliegen dann den jeweiligen Regeln für das Gremium