Interne Akkreditierung

Der Zeitpunkt für die Durchführung des internen Akkreditierungsverfahrens ist festgelegt anhand der Dauer des vorhergehenden Akkreditierungszeitraums. Wenn ein Studiengang die Verfahren des Qualitätsmanagementsystems durchlaufen hat, wird die interne Akkreditierung angestoßen. 

Die interne Akkreditierungskommission setzt zu Beginn des Semesters für jedes anstehende Verfahren einen Akkreditierungsausschuss ein.

Ein interner Akkreditierungsausschuss prüft, ob ein Studiengang die Voraussetzungen für die Erteilung des Akkreditierungssiegels erfüllt. Auf der Basis entsprechender Feststellungen sowie der Dokumentation aller Verfahren entwirft er für die Akkreditierungskommission eine Entscheidungsempfehlung.

Die interne Akkreditierungskommission unterbreitet der Präsidentin oder dem Präsidenten einen begründeten Vorschlag zur Entscheidung über die Akkreditierung. Auf der Basis dieses Entscheidungsvorschlags trifft die Präsidentin oder der Präsident der HWR Berlin die Entscheidung über die Akkreditierung des Studiengangs.

Interne Akkreditierungskommission

Die interne Akkreditierungskommission hat sieben Mitglieder. Fünf Professorinnen bzw. Professoren kommen aus jeweils einem der Fachbereiche der HWR Berlin. Zwei weitere Mitglieder werden von den anderen Statusgruppen der Hochschule benannt.

Interner Akkreditierungsausschuss

Der interne Akkreditierungsausschuss kann aus drei oder fünf Mitgliedern bestehen, die in Bezug auf den zu prüfenden Studiengang unbefangen sind. Die Akkreditierungskommission wählt die Ausschussmitglieder aus einem Pool von Personen, die dafür zur Verfügung stehen und geschult sind.

Das ZaQ übernimmt die Aufgaben einer Geschäftsstelle der Akkreditierungskommission.