Studieren mit Familie

Studium mit Kind? Du studierst an der HWR Berlin, bist schwanger, kümmerst dich um Kinder oder pflegst hilfsbedürftige Angehörige? Damit sich Studium und Familie vereinbaren lassen, steht dir das Familienbüro mit Rat und Tat zur Seite.

Das Familienbüro der HWR Berlin bietet dir Beratung und Information zu den Themen:

  1. Kinderbetreuung
  2. Mutterschutz und Elternzeit
  3. Beurlaubung vom Studium
  4. Pflege von Angehörigen

Studium mit Kind − jetzt informieren

Falls du Beratung brauchst

Du weißt nicht wer, wie, wo oder was? Mit Fragen oder Problemen kannst du dich an das Familienbüro der HWR Berlin wenden.

Das Studierendenwerk Berlin berät dich

Das Studierendenwerk Berlin bietet dir eine ausführliche Sozialberatung zum Thema Studienfinanzierung und beantwortet allgemeine Fragen zum Studieren mit Kindern.

So unterstützen wir dich

Ob Familienräume, Mensaessen, Pflegeberatung oder Kitaplätze − durch diese Angebote unterstützt dich die HWR Berlin, wenn du neben dem Studium Familienaufgaben hast:

Was ist wie geregelt?

In den Ordnungen der HWR Berlin finden sich verschiedene Regelungen, um das Studieren mit Familienaufgaben zu vereinbaren.

In der Studierendenordnung ist geregelt,

  • dass für Studierende mit Familienaufgaben erweiterte Beurlaubungsregelungen gelten (siehe unten),
  • dass Personen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen ihr Studium nicht antreten konnten, im folgenden Zulassungsverfahren bevorzugt einen Studienplatz erhalten,
  • wie der Mutterschutz für Studentinnen umgesetzt wird und
  • wie ein individuelles Teilzeitstudium in Vollzeitstudiengängen absolviert werden kann.

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung besagt, dass

  • familiäre Gründe als triftige Gründe für das Versäumnis oder den Rücktritt von Prüfungen anerkannt werden,
  • aufgrund familiärer Verpflichtungen die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten verlängert werden kann,
  • eine Beantragung von Nachteilsausgleichen aufgrund familiärer Verpflichtungen möglich ist,
  • Fristen gemäß den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes in Anspruch genommen werden können und diese studienrelevante Fristen entsprechend unterbrechen.

Plätze in Lehrveranstaltungen

Für einige große Studiengänge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften gilt, dass in jeder Lehrveranstaltung fünf Plätze für studierende Eltern freigehalten werden: Bei Mehrbedar entscheidet das Los. Um im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden, musst du das Geburtsdatum deines Kindes im Immatrikulationsbüro nachweisen.

Prüfungen für Schwangere

Für die meisten Studiengänge der Fachbereiche 1 und 2 sowie der BPS ist festgelegt, dass die Prüfungsform und der Prüfungstermin für Schwangere bei dringendem Bedarf angepasst werden können. Bitte erkundige dich diesbezüglich in deinem Prüfungsbüro.

Praktikum in Teilzeit machen

In den meisten Studiengängen ist das obligatorische Praktikum in Teilzeit möglich. Dabei verlängert sich die Dauer deines Praktikums entsprechend der Verkürzung der Arbeitszeit.

Was ist wie geregelt?

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist kontinuierlich mit den Neuregelungen im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz (PSG I und PSG II) verbessert worden. Für die bessere Vereinbarkeit von Studium und Pflege haben entsprechende Regelungen beispielsweise in die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der HWR Berlin Einzug gefunden.

Urlaubssemester und Infoveranstaltungen für Pflegende

Wenn du Angehörige pflegst, kannst du bis zu sechs Urlaubssemester beantragen. Zur Information und Beratung von pflegenden Studierenden bietet die Hochschule in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen zum Thema Pflege sowie Pflegesprechstunden in Kooperation mit den Pflegestützpunkten Berlin an. Die Termine findest du auf der Website des Familienbüros.

Angebote des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Pflegeleistungs-Helfer des Bundesministeriums für Gesundheit informiert dich, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst, wie du sie beantragt und wo du weitere Informationen bekommst. Generelle Informationen rund um die Themen Pflege, Pflegeversicherung, Pflegeberatungsstellen, rechtliche Grundlagen und mehr findest du auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Online-Beratung der Diakonie Berlin

Online-Beratung und Informationen für Jugendliche und junge Erwachsene in Berlin, die sich um ein krankes oder behindertes Familienmitglied kümmern, bieten die Seiten des Unterstützungsangebots echt unersetzlich…!? der Diakonie Berlin.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das schwangere und stillende Studentinnen einschließt. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. In dieser Zeit bist du vom Studium freigestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch kannst du auf die Schutzfristen verzichten und dein Studium fortsetzen:

Rechtzeitig über Schwangerschaft informieren

Bitte teile der HWR Berlin, bei internen und dualen Studiengängen auch der Ausbildungsbehörde oder dem Ausbildungsbetrieb, deine Schwangerschaft oder Stillzeit möglichst früh mit, damit die Mutterschutzfristen berechnet, eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Bitte bespreche mit dem Prüfungsbüro das weitere Vorgehen und deine Studienplanung.

Was ist wie geregelt?

Weitere Informationen zum Vorgehen sind im Merkblatt zum Mutterschutz zusammengefasst. Geregelt ist der Mutterschutz in Paragraf 10a der Studierendenordnung sowie in Paragraf 20 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung. Auch hat die HWR Berlin eine Richtlinie zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen erlassen.

Bis zu sechs Urlaubssemester stehen dir zu

Schwangere, Eltern und pflegende Angehörige können bis zu sechs Semester als Urlaubssemester beanspruchen. Die Urlaubssemester müssen nicht zeitlich aufeinander folgen und können jeweils nur für ein Semester beantragt werden. Aufgrund von Schwangerschaft kannst du auch im ersten Semester bereits ein Urlaubssemester beantragen.

Studienstart verschieben

Wenn du dein Studium aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, der Betreuung eines minderjährigen Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger nicht aufnehmen kannst, erhältst du im folgenden Zulassungsverfahren bevorzugt einen Studienplatz. In Studiengängen mit jährlicher Immatrikulation gilt dies für das erste und zweite Fachsemester.

Lehrveranstaltungen belegen trotz Urlaubssemester

Während der Beurlaubung können Studierende mit Kindern an der HWR Berlin Lehrveranstaltungen belegen sowie Prüfungsleistungen ablegen oder Leistungsnachweise erbringen, wenn der zuständige Prüfungsausschuss dies bewilligt. Näheres dazu findest du in Paragraf 10 der Studierendenordnung der HWR Berlin.

Du bekommst deine Semestergebühren zurück

Urlaubssemester kannst du bei der Rückmeldung oder spätestens bis acht Wochen vor Semesterende beantragen. Die Semestergebühren musst du zunächst vollständig bezahlen. Der Semesterbeitrag und das Semesterticket können auf Antrag beim zuständigen Immatrikulationsbüro beziehungsweise im Falle des Semestertickets beim AStA erstattet werden.

Zu wenig Zeit für dein Studium?

Du kannst einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn familiäre Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Erziehung minderjähriger Kinder, Schwangerschaft oder die Pflege von pflegebedürftigen Angehören, die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschweren.

Nachteilsausgleich beantragen und begründen

Den Nachteilsausgleich beantragst du beim Prüfungsausschuss und musst ihn begründen. Bitte lege entsprechende Nachweise bei. Gründe für einen Nachteilsausgleich können beispielsweise Kitaschließzeiten, Erkrankung deines Kindes, Schwangerschaftsbeschwerden oder chronische Erkrankungen sein.

Wie erfolgt der Ausgleich?

Der Ausgleich kann zum Beispiel durch Fristverlängerungen, Änderung der Prüfungsform, Ersatzleistungen oder Verschiebung der Prüfung erfolgen.

Drei Familienräume vorhanden

Die HWR Berlin verfügt über drei Familienräume. Studierende, Lehrende und Beschäftigte der Hochschule können die Räume für die selbstorganisierte Kinderbetreuung und zum Ausruhen für Schwangere nutzen. Die Räume sind mit Couch, Kinderbett, Wickel- und Stillmöglichkeiten, Kühlschrank, Babykostwärmer und diversen Spielsachen ausgestattet. Der Raum in Haus B am Campus Schöneberg verfügt zudem über einen Arbeitsplatz.

Die Schlüssel oder den Transponder für die Familienräume erhältst du gegen Vorlage deines Studierendenausweises und/oder Abgabe eines Pfandes an der Pforte. Die Räume sind mit dem Kinderwagen problemlos erreichbar.

Hier findest du die Familienräume

  • Campus Schöneberg: Haus A, Raum 0.55 / Haus B, Raum 3.43
  • Campus Lichtenberg: Haus 1, Raum 1.0083

Wickelmöglichkeiten in den barrierefreien Toiletten

Weitere Wickelmöglichkeiten befinden sich in den meisten barrierefreien Toiletten

 

    Die HWR Berlin bietet Studierenden, Beschäftigten, Promovierenden und Lehrenden eine ergänzende Betreuung, um die Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf zu verbessern. Dafür kooperiert die Hochschule mit dem anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe „Die Kinderwelt GmbH".  

    Flexible Kinderbetreuung beantragen

    Die Flexible Kinderbetreuung kannst du zur Absicherung  von Notsituationen oder als verkürzte Regelbetreuung für die Dauer eines Semesters beantragen, Prüfungszeitraum inklusive. Wenn du einen Antrag auf Flexible Kinderbetreuung stellst, muss du dem Familienservice der HWR Berlin Gründe nennen. Das kann zum Beispiel ein Ausfall der Regelbetreuung sein, während du durch Studium oder Beruf bedingt nicht einspringen kannst.

    Hilfreiche Infos und Erfahrungen austauschen

    In diesem Moodle-Kurs findest du viele nützliche Informationen zum Thema „Studieren mit Kindern“, zum Beispiel zu Betreuungsangeboten, Studienfinanzierung und Studienorganisation. Er bietet dir auch die Möglichkeit, dich mit anderen studierenden Eltern zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen.

    Wie kannst du am Kurs teilnehmen?

    Wenn du am Kurs teilnehmen möchtest, schreibe bitte eine E-Mail an das Familienbüro:

    Was bietet die Kindertagesstätte an der HWR Berlin?

    Das Studierendenwerk Berlin betreibt im Gebäude C der HWR Berlin eine Kindertagesstätte:

    • Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren
    • In der Betreuungsarbeit wird ein altersgemischtes Konzept verfolgt.
    • An die Bedürfnisse der Studierenden angepasste Öffnungszeiten:
      Mo, Di, Mi, Fr von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
      Do 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
    • Sprechzeiten: Di 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr; Auskünfte per Telefon unter +49 30 93939-8460

    Bitte melde dich frühzeitig an

    Wenn du in absehbarer Zeit einen Kitaplatz brauchst, solltest du dein Kind mindestens ein Jahr vorher anmelden. Auch wenn du noch keinen Studienplatz hast, kannst du dich bereits auf die Vormerkliste setzen lassen. Informationen und Hinweise zur Kita-Gutscheinbeantragung findest du hier:

    Andere Kitas finden

    Als Studentin oder Student kannst du jede Kindertagesstätte des Studierendenwerks Berlin nutzen. Selbstverständlich kannst du dein Kind auch bei anderen Berliner Kitas anmelden.

    Umsonst essen bis sechs Jahre

    In allen Mensen des Studierendenwerks Berlin erhalten Studierende für ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ein kostenloses Essen.

    Beschäftigung für den Nachwuchs

    Hochschulangehörige, die ihre Kleinkinder mit an die HWR Berlin nehmen (müssen), können sich zu deren Beschäftigung einen Spielekoffer ausleihen. Die Koffer beinhalten Bücher, Plüschtiere, Puzzles, Malstifte und -papier, hauptsächlich für Kleinstkinder bis 2 Jahre.

    Wie und wo erhältst du die Spielekoffer?

    Die Spielekoffer erhältst du gegen Vorlage deines Ausweises und eine Unterschrift:

    • Campus Schöneberg: Pforte in Haus A und B
    • Campus Lichtenberg: Bibliothek

    Jedes Jahr im November lädt die Kinderuni Lichtenberg (KUL) Kinder ab acht Jahren zu Vorlesungen ein. Professorinnen und Professoren der HWR Berlin und anderer Berliner Hochschulen halten für den neugierigen Nachwuchs kindgerechte Vorträge – spannend und unterhaltsam.

    Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung

    Gefördert von Bundesministerium für Bildung und Forschung

    Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL11035 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Seite liegt bei der Autorin.