Anträge für Sonderfälle

Unter besonderen Umständen können folgende Anträge gestellt werden:

Studieninteressierte mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen brauchen für ein erfolgreiches Studium oft angepasste Studienbedingungen.

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung unterstützt dich bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung (Härtefallregelung, Sonderanträge).
Wenn du dich für ein Studium an der HWR Berlin interessierst und dich bewerben willst, solltest du so früh wie möglich den Kontakt aufnehmen. 

Du kannst unter inklusion(at)hwr-berlin.de einen Beratungstermin per E-Mail vereinbaren.
Weitere Informationen findest du außerdem bei der Beratung für ein Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Härtefallantrag

Nicht jede Beeinträchtigung rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Es müssen schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, so dass es dir auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht.

Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Bei der Auswahl nach Wartezeit kommt es auf die Anzahl der Halbjahre an, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) verstrichen sind. Studienzeiten gelten nicht als Wartesemester. Es können jedoch Umstände vorliegen, die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der/die Bewerber/in wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der/die Bewerber/in nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die ohne die Verzögerungen voraussichtlich erreicht worden wäre. Wie bei der Verbesserung der Durchschnittsnote gilt auch hier, dass der Nachweis des Antragsgrundes allein (z.B. Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreicht. Es muss nachgewiesen werden, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) verzögert hat. Diesen Nachweis muss durch eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege geführt werden.

Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote

Wenn du einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellst, musst du nachweisen, welche Umstände zu deiner Leistungsbeeinträchtigung geführt haben und wie sich diese konkret auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben. Zum Nachweis des Leistungsabfalls füge bitte Kopien der Schulzeugnisse bei. Als weiterer Nachweis ist ein Gutachten der Schule erforderlich. Weitere Informationen findest du im Antragsformular.