Bewerben über Hochschulstart

Studienplätze für Bachelorstudiengänge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin werden zentral über das Online-Portal Hochschulstart der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.

Hochschulstart ist dein zentraler Anlaufpunkt im Netz. Hier findest du alle Infos zum aktuellen Stand deiner Bewerbung.

Das Bewerbungsverfahren hat drei Phasen:

1. Bewerbungsphase vom 01.12.2023 bis 15.01.2024

An der HWR Berlin kannst du dich zum ersten Fachsemester für die Bachelorstudiengänge

  • Business Administration Vollzeit
  • Business Administration Teilzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Public und Nonprofit-Management
  • Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsinformatik

bewerben. Dabei legst du dich auf einen Studiengang fest. Nachdem du dich bei Hochschulstart registriert hast, kannst du dich online über die Website der HWR Berlin bewerben und deine Bewerbungsunterlagen hochladen.

Bitte beachten!

Du bewirbst dich nicht nur an HWR Berlin? Dann achte darauf, deine Wunschhochschulen bei Hochschulstart zu priorisieren. Vergibst du keine Prioritäten, wertet das System automatisch die Reihenfolge deiner Bewerbungen als Rangfolge. Gut zu wissen: Während der Bewerbungsphase kannst du deine Prioritäten jederzeit problemlos ändern.

2. Koordinierungsphase vom 16.01.2024 bis 24.02.2024

Das Büro für Zulassung und Immatrikulation prüft die eingegangenen Bewerbungen und erstellt sogenannte Ranglisten. Auf Grundlage rechtlich festgelegter Leistungskriterien ordnen die Prüfenden den Bewerberinnen und Bewerbern einen Listenplatz zu. Hast du einen entsprechenden Listenplatz erreicht, erhältst du eine Studienzulassung beziehungsweise ein Zulassungsangebot. Mehr dazu erfährst du unten in der Tabelle. Hast du dich an mehreren Hochschulen beworben, sind die von dir vergebenen Prioritäten immens wichtig.

  • Bitte passe deine Prioritäten schnellstmöglich an.
  • Sobald du auf einer Rangliste berücksichtigt wirst, kann eine sofortige Zulassung erfolgen.

Bitte beachten!

Prioritäten kannst du ausschließlich vor der offiziellen Studienzulassung vergeben. Sobald du eine Zulassung erhalten hast, kannst du deine Prioritäten nicht mehr ändern.

Regeln zur Studienplatzvergabe im Überblick

Um alle Bewerberinnen und Bewerber möglichst schnell zum Studium zuzulassen, gelten drei wesentliche Regeln zur Vergabe der Studienplätze. Je nach Anzahl deiner Bewerbungen und je nach Studienort werden sie in einem oder in mehreren Bundesländern angewendet. Zur Verdeutlichung haben wir drei Fallbeispiele für dich zusammengestellt:

Koordinierungsregel 1
Koordinierungsregel 2
Koordinierungsregel 3
Ausgangssituation
Du hast dich nur an einer einzigen Hochschule in Berlin beworben.
Du hast dich an mehreren Hochschulen in Berlin beworben.
Du hast dich an mehreren Hochschulen in mehreren Bundesländern beworben.
Beispiel
Du hast dich für den Studiengang Business Administration an der HWR Berlin beworben.
Du hast dich für den Studiengang Business Administration an der HWR Berlin und der Freien Universität Berlin beworben.
Du hast dich für Business Administration an der HWR Berlin und für Medizin an den Universitäten Köln und Mainz beworben.
Was muss ich unbedingt beachten?
Belegst du einen Ranglistenplatz im zulassungsfähigen Bereich, erhältst du sofort eine Zulassung zum Studium. Achtung: Ab diesem Moment hast du nur 10 Tage Zeit, um dich einzuschreiben.
Erreichst du auf der Rangliste einer Hochschule den zulassungsfähigen Bereich, erhältst du ein Angebot zur Zulassung. Wenn du für diese Bewerbung die höchste Priorität vergeben hast, wird das Angebot sofort zu einer Zulassung. Gibt es noch höher priorisierte offene Bewerbungen ohne Zulassung bleibt es ein Angebot.
Studienplätze für Medizin werden zentral vergeben. Dabei kannst du separate Prioritäten angeben, sogenannte Subprioritäten. Das heißt zum Beispiel: Hat deine Bewerbung an der HWR Berlin Priorität 1 und du wirst zum Studium zugelassen, fallen alle Bewerbungen an den medizinischen Hochschulen automatisch unter den Tisch.

Bitte beachten!

Hast du für die Bewerbung an einer Hochschule eine niedrige Priorität vergeben, erhältst du von dieser Hochschule zunächst ein Zulassungsangebot. Lässt dich dagegen die Hochschule mit der höchsten Priorität zum Studium zu, gilt diese Zulassung automatisch. Das heißt: Alle anderen Angebote fallen weg! Das kann im laufenden Verfahren jederzeit passieren. Ab diesem Zeitpunkt läuft für dich die Einschreibefrist von 10 Tagen.

3. Nachrückphase vom 25.02.2024 bis 31.03.2024

Sind nach der Koordinierungsphase nicht alle Studienplätze vergeben, kann die HWR Berlin in der Nachrückphase vereinzelt Plätze anbieten. Wenn du in der Koordinierungsphase leer ausgegangen bist, bietet sich jetzt eine zweite Chance: Wir informieren dich automatisch per E-Mail, wie du an der nachträglichen Vergabe teilnehmen kannst.

Gut zu wissen: Wenn du nicht an der Koordinierungsphase teilgenommen hast, kannst du bei Hochschulstart eine Kurzbewerbung für Nachrückplätze einreichen. Du hast eine Zulassung erhalten, den Studienplatz aber nicht angenommen? Dann können wir dir leider keinen Nachrückplatz anbieten.

  • Du hast an der Koordinierungsphase teilgenommen, aber keinen Studienplatz bekommen? Dann benachrichtigen wir dich automatisch per E-Mail, wenn die Nachrückphase beginnt.
  • Wenn du bereits für einen Studienplatz zugelassen wurdest, können wir dich in der Nachrückphase leider nicht berücksichtigen.

Bitte beachten!

Beim Nachrückverfahren hast du nicht die Möglichkeit zu priorisieren. Bewirbst du dich an mehreren Hochschulen, wird aus dem ersten Zulassungsangebot automatisch eine Zulassung und die Einschreibefrist beginnt.