Studieren ohne Abitur

Studieren ohne Abitur? Du kannst auch ohne Abi oder Fachhochschulreife in dein Studium an der HWR Berlin starten, wenn du eine mindestens zweijährige abgeschlossene Ausbildung hast. So funktioniert's ...

Das Berliner Hochschulgesetz legt fest, dass du auch ohne Abi oder Fachhochschulreife an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) studieren kannst.

Welche Voraussetzungen gelten?

Studium ohne Abi − grundsätzlich gibt es unterschiedliche Wege an die Hochschule:

Du hast deine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen? Dann kannst du an der HWR Berlin in ein Bachelorstudium deiner Wahl starten. Mit Abschluss deiner Fortbildung hast du automatisch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Darum gelten für dich die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur.

Welche  Abschlüsse sind anerkannt?

Die Aufstiegsfortbildung muss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannt sein. Das gilt unter anderem für folgende Abschlüsse:

  • Meisterin oder Meister
  • Fachwirtin oder Fachwirt
  • Staatlich geprüfte Technikerin oder geprüfter Techniker
  • Fortbildung im Sinne des Seemannsgesetzes (Offiziere mit Seemannspatent)
  • Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich

Nachlesen im Gesetz

Mehr dazu erfährst du im Berliner Hochschulgesetz unter Paragraf 11, Absatz 1, 1-4.

Du hast eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen? Dann hast du automatisch eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB), mit der du dich für einen fachnahen Bachelorstudiengang an der HWR Berlin bewerben kannst.

Welche Voraussetzungen gelten?

  1. Deine Berufsausbildung hat mindestens zwei Jahre gedauert.
  2. Deine Ausbildung ist fachlich mit dem gewählten Bachelor-Studiengang verwandt.

Passen Beruf und Studiengang zusammen?

Fachnah oder fachfremd? Hier kannst du prüfen, ob deine Berufsausbildung fachlich deinem Wunschstudiengang an der HWR Berlin ähnelt, oder nicht:

Nachlesen im Gesetz

Mehr dazu erfährst du im Berliner Hochschulgesetz unter Paragraf 11, Absatz 2

Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und willst noch einmal etwas ganz Anderes, Fachfremdes studieren? Auch das ist an der HWR Berlin unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

  1. Deine Berufsausbildung ist fachlich nicht mit dem Bachelor-Studiengang deiner Wahl verwandt.
  2. Deine Ausbildung hat mindestens zwei Jahre gedauert.

Zugangsprüfung ablegen

Wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, kannst du an der Zugangsprüfung für den Bachelor-Studiengang deiner Wahl teilnehmen. Wenn du die Prüfung bestehst, kannst du an der HWR Berlin das entsprechende Studienfach studieren.

Nächster Termin für die Zugangsprüfung für Bewerbungen für das Sommersemester 2024:
11. Januar 2024 – 13.30 bis 15.30 Uhr
Die Prüfung findet als schriftiche Prüfung statt.

Passen Beruf und Studiengang zusammen?

Fachnah oder fachfremd? Hier kannst du prüfen, ob deine Berufsausbildung fachlich deinem Wunschstudiengang an der HWR Berlin ähnelt, oder nicht:

Nachlesen im Gesetz

Mehr dazu erfährst du im Berliner Hochschulgesetz unter Paragraf 11, Absatz 3

    Dein Studium in Berlin fortsetzen

    Du hast weder Abitur noch Fachhochschulreife und hast dein Studium in einem anderen Bundesland begonnen? Wenn du mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hast, bist du dazu berechtigt, dein Studium in einem ähnlichen Studiengang an der HWR Berlin fortzusetzen.
     

    Auch mit einer internationalen Berufsausbildung kannst du dich an der HWR Berlin unter bestimmten Voraussetzungen für Bachelor-Studiengänge bewerben.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    1. Du hast deine internationale Berufsausbildung mit Erfolg abgeschlossen.
    2. Der Abschluss deiner Berufsausbildung ist in Deutschland anerkannt.
    3. Du legst eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit deines Abschlusses vor.

    Ist dein Berufsabschluss anerkannt?

    Auf diesen Websites kannst du nachlesen, wie die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen funktioniert.

    • Gut zu wissen: Berufliche Fachkenntnisse kannst du auf deinen Studiengang anrechnen lassen und so die Studienzeit verkürzen.

    Deine Bewerbung − was gehört dazu?

    Bachelor, Master, duales Studium oder Fernstudium? Für die Studiengänge der HWR Berlin gelten unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Detaillierte Informationen zu Bewerbung und Zulassung findest du hier:

    Bewerbungsunterlagen einreichen

    Neben deiner Bewerbung reichst du folgende Unterlagen beim Büro Bewerbung für Zulassung und Immatrikulation der HWR Berlin ein:  

    1. Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
    2. Dein Schulabschlusszeugnis
    3. Dein IHK-Zeugnis inklusive Abschlussnote als Nachweis deiner Berufsausbildung
    4. Gegebenenfalls das Abschlusszeugnis deiner Aufstiegsfortbildung

    Bewerbung mit Zugangsprüfung

    Wenn du eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hast, dich aber für einen fachfremden Studiengang an der HWR Berlin einschreiben möchtest, musst du eine Zugangsprüfung machen.

    Bringst du die nötigen Voraussetzungen mit?

    Durch die  Zugangsprüfung stellt die HWR Berlin fest, ob du über die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für deinen Wunschstudiengang verfügst. Wenn du die Prüfung bestanden hast, erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Deine Unterlagen werden an das für Büro für  Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation oder das Fachrichtungsbüro weitergeleitet.

    So meldest du dich für die Prüfung an

    Die Teilnahme an der Zugangsprüfung beantragst du bei der Studienberatung. Das gilt für alle Studiengänge. Die Studienberatung prüft deine Unterlagen und lässt dich zur Prüfung zu und informiert dich über alles Weitere.

    Nächster Termin für die Zugangsprüfung für Bewerbungen für das Sommersemester 2024:
    11. Januar 2024 – 13.30 bis 15.30 Uhr

    Die Prüfung findet schriftlich statt und dauert 120 Minuten.

    Unterlagen für Zugangsprüfung einreichen

    1. Kopie der Vorder- und Rückseite deines Personalausweises
    2. Tabellarischer Lebenslauf
    3. Dein Schulabschlusszeugnis
    4. Dein IHK-Zeugnis inklusive Abschlussnote als Nachweis deiner Berufsausbildung
    5. Nachweise und Urkunden, die nicht auf Deutsch vorliegen, musst du als beglaubigte deutsche Übersetzungen beilegen
    • Bitte beachte, dass eine Zulassung nur für den unmittelbar folgenden Prüfungstermin gilt.