Zweitstudium an der HWR Berlin

Zweitstudium, was heißt das genau? Gelten ein zweiter Bachelor oder ein Master als Zweitstudium? Hier erfährst du, ob du an der HWR Berlin mit Zweitstudiengebühren rechnen musst und was ein Erststudium von einem Zweitstudium unterscheidet.

Erststudium oder Zweitstudium?

Was ist ein Zweitstudium?

Du bewirbst dich für ein Zweitstudium, wenn du dein erstes Studium an einer deutschen oder europäischen Hochschule mit einem Bachelor, Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss beendet hast und ein weiteres grundständiges Studium planst. Das heißt, du willst dich für einen zweiten Studiengang bewerben, der ebenfalls zu einem ersten Hochschulabschluss wie einem Bachelor oder Diplom führt.

Dein Erststudium hast du in einem der folgenden Staaten abgeschlossen:

  1. Deutschland
  2. Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)
  3. Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Zweitstudienbewerber: Wie viele Plätze gibt es?

Wenn du als Zweitstudienbewerberin oder -bewerber diese Voraussetzungen erfüllst, berücksichtigt dich die HWR Berlin in der Vorabquote für ein Zweitstudium. Laut Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) beträgt die Quote drei Prozent der verfügbaren Studienplätze.

Gut zu wissen: Ein weiterführendes Masterstudium zählt nicht als Zweitstudium, ein zweites Bachelorstudium nach deinem ersten Studienabschluss dagegen schon.

Petra Wieczorek, Studierendenservice der HWR Berlin

Was gilt nicht als Zweitstudium?

In folgenden Fällen bewirbst du dich an der HWR Berlin für das erste Fachsemester eines Erststudiums oder eines weiterführenden Studiums:

  1. Du hast dein Erststudium in einem Land abgeschlossen, das nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
  2. Nach deinem ersten Hochschulabschluss strebst du einen weiterführenden zweiten Abschluss an. Du hast zum Beispiel einen Bachelor und möchtest deinen Master machen.
  3. Du hast schon ein oder mehrere Semester studiert, aber bislang keinen akademischen Abschluss gemacht.
  4. Du steht kurz vor Abschluss deines Erststudiums, kannst aber bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein Abschlusszeugnis vorlegen.

Muss ich Gebühren zahlen?

An Berliner Hochschulen fallen keine Studiengebühren für dein Zweitstudium an. Wie alle Studierenden zahlst du pro Semester einen Semesterbeitrag von circa 300 Euro. Für ein Zweitstudium gibt es in der Regel keine Förderungsmöglichkeiten.

Zweitstudium − deine Bewerbung

Du hast dein erstes Hochschulstudium abgeschlossen und willst dich an der HWR Berlin für ein Zweitstudium bewerben? So geht's:

01

Bewerbung mit deutschem Schulabschluss

Du hast Abitur, Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Fachhochschulreife? Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bewirbst du dich direkt an der HWR Berlin, je nach Fachbereich und Studiengang online über das:

02

Bewerbung mit internationalem Schulabschluss

Du hast deinen Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht? Wenn du eine internationale Hochschulzugangsberechtigung hast, bewirbst du dich zentral über Uni Assist, die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen: 

Zweitstudium − deine Bewerbungsunterlagen

Gehört ein Motivationsschreiben zu den Bewerbungsunterlagen für dein Zweitstudium? Bitte reiche mit deiner Bewerbung zusätzlich folgende Dokumente ein:

  1. Dein Bachelor- oder Diplomzeugnis
  2. Deine Bachelor- oder Diplomurkunde
  3. Eine Begründung für dein Zweitstudium

Wie werden Zweitstudienplätze vergeben?

Die Studienplätze werden gemäß Paragraf 11 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung  nach bestimmten Auswahlkriterien vergeben. Zu den Kriterien zählen das Ergebnis deiner ersten Abschlussprüfung und die Bewertung deiner Gründe für ein Zweitstudium.

Wichtig! Bitte beachten:

  • In der Regel werden deine bisher erbrachten Studienleistungen von der HWR Berlin nicht auf dein Zweitstudium angerechnet.
  • Ist dein abgeschlossenes Erststudium zu eng mit dem angestrebten Zweitstudium verwandt, lehnt die HWR Berlin deine Bewerbung unter Umständen ab.