Informationen zur Bewerbung
Recht für die öffentliche Verwaltung
- StudienabschlussBachelor of Laws (LL.B.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit6 Semester (180 ECTS) bzw. 7 Semester (210 ECTS)
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- Leistungspunkte (ECTS)180
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 3 Allgemeine Verwaltung
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Bewerben Sie sich bitte ONLINE auf der Homepage der HWR Berlin UND senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Online-Bestätigung per E-Mail an bbzi(at)hwr-berlin.de.
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- alternativ fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG
Die Auswahl erfolgt
- nach Qualifikation (20 %), NC-Wert der HZB (z.B. Abitur)
- nach Qualifikation und beruflichen Vorkenntnissen (60 %), NC-Wert der HZB und Prüfungsnote der anerkannten Berufsausbildung werden in ein Punktesystem umgewandelt
- Wartezeit (20 %)
Um am Zulassungsverfahren der HWR Berlin teilnehmen zu können, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Diese können in unbeglaubigter Form eingereicht werden. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, müssen die Originale zum Vergleich vorgelegt werden.
- Bestätigungsschreiben der Online-Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife
- Ggf. Anerkennung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Zeugnisanerkennungsstelle
- Ggf. Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung der IHK oder Kammer/Behörde
Bei einem noch nicht abgeschlossenem Vorstudium:
- Exmatrikulationsbescheinigung
- aktuelle Studienbescheinigung
- Aktuelle Notenübersicht mit Modulbeschreibungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule, einer Hochschule eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Erststudium abgeschlossen haben, sind Zweitstudienbewerber/innen.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich einzureichen:
- Begründung für ein Zweitstudium
- Abschlusszeugnis des Erststudiums
- Urkunde des Erststudienabschlusses
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie über keine deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Bitte beachten:
Für diesen Studiengang werden nur anerkannt
Studienkolleg (Universität) - Schwerpunkte G
Studienkolleg (Fachhochschule) - Schwerpunkt SW
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird. Im Falle einer positiven Prüfung durch uni-assist werden die Bewerbungsunterlagen an die HWR weitergeleitet. Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung das Antragsformular von
Folgende Sprachnachweise werden anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (Einstufung: DSH 2)
- das Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf): Einstufung mindestens TDN 4 in allen Bereichen
Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit sind:
- Goethe-Zertifikat C 2 – Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- In begründeten Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung erteilt werden, wer über hinreichende Sprachkenntnisse verfügt, z.B. abgeschlossenes Germanistikstudium
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie vom Pass
- Amtliche beglaubigte Fotokopie der Originalzeugnisse mit den amtlichen Übersetzungen in deutscher Sprache (Abiturzeugnis)
- Sprachnachweis der deutschen Sprache. Dieser darf höchstens zwei Jahre alt sein
Bewerbung höheres Fachsemester
Hierfür benötigen Sie anerkennungsfähige Studien- bzw. Prüfungsleistungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS). Für die Anerkennung müssen Sie sowohl Lehrinhalte und Umfang (SWS und ECTS) der Lehrveranstaltungen/Module als auch Form und Ergebnis der Prüfungsleistungen nachweisen. Außerdem benötigen wir die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Sollten die Inhalte der Lehrveranstaltungen nicht aus den o. g. Ordnungen hervorgehen, sind zusätzlich entsprechende Unterlagen wie beispielsweise detaillierte Vorlesungsverzeichnisse, Konzepte, Gliederungen, Vorlesungsskripte und dergleichen einzureichen.
Die Einstufung erfolgt in der Regel anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum höheren Fachsemester setzt voraus, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurden!
(§ 14 Abs.3 BerlHG)
Bewerbungsfrist: 01.06–15.07.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
Das folgende PDF-Formulare ist elektronisch auszufüllen. Dafür muss das Formular zuerst heruntergeladen und mit Adobe Acrobat Reader geöffnet werden.
Bitte wählen Sie den entsprechenden Fachbereich des Studiengangs aus, für den Sie sich bewerben möchten. - Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen Recht für die öffentliche Verwaltung
Fragen rund um die Bewerbung
ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung
+49 30 30877-1919
Fragen zur Zulassung und Immatrikulation
Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
+49 30 30877-1800
bbzi@hwr-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr
Wichtige Fristen und Termine
01.06. - 31.07.
Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen
01.06. - 31.07.
Bewerbungsfrist Wintersemester ohne deutsche Bildungsnachweise