Rechtspflege

  • Studienabschluss
    Staatliche Laufbahnprüfung (Diplom fakultativ)
  • Studienform
    Vollzeit
  • Regelstudienzeit
    6 Semester
  • Studienbeginn
    Wintersemester (1.10.)
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Fachbereich / Zentralinstitut
    Fachbereich 4 Rechtspflege

Studiengangsbeschreibung

Im Namen des Gesetzes: Als unabhängige Entscheider/in nehmen Rechtspfleger/innen bei Gericht neben Richter/innen und Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben in der Justiz wahr. Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind ihre Entscheidungen frei von Weisungen Dienstvorgesetzter und lediglich dem Gesetz unterworfen. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben, z. B. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Tätigkeiten im Grundbuchamt, im Mahnverfahren und bei der Kostenfestsetzung. Das Studium der Rechtspflege an der HWR Berlin bildet den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes und befähigt die späteren Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, selbstständige sachgerechte Entscheidungen zu treffen sowie wirtschaftliche, soziale und rechtspolitische Zusammenhänge zu verstehen. Nach erfolgreichem Bestehen einer Diplomarbeit wird der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) von der Hochschule verliehen. Das Studium der Rechtspflege ist eines der begehrtesten in Deutschland und das nicht nur wegen der finanziellen Unabhängigkeit durch das Studieren als Laufbahnanwärter/in mit Bezügen. Vielmehr locken auch die optimale Verzahnung von Theorie und Praxis sowie die hervorragenden Karriereaussichten jedes Jahr viele Bewerber/innen an die HWR Berlin.

Berufsfelder

Neben Richter/innen sind Rechtspfleger/innen Entscheidungsträger u. a. in Nachlassverfahren, Insolvenzsachen, im Registergericht, in Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, aber auch in der Strafvollstreckung – ein vielseitiges Aufgaben- und Verantwortungsfeld, auf das der Studiengang gründlich vorbereitet.

Studienaufbau

Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Die ersten beiden Semester verbringen Studierende an der HWR Berlin um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Darauf folgen jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Zu Beginn der Ausbildung und mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt.

Nachfolgende Studienschwerpunkte stehen auf dem Lehrplan:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kostenrecht
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Verfassungsrecht (Grundzüge)
  • Verwaltungsrecht
  • Vollstreckungsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Zivilrecht
  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, §11 BerlHG,
  • allgemeine Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten oder Beamtin
  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG, § 7 BeamtStG

Die Bewerbung erfolgt direkt bei den  Einstellungsbehörden der Länder:

Die Studierenden befinden sich während des Studiums in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Bewerbungsschluß ist i.d.R. im Dezember des Vorjahres

Ordnungen:
Die Studiengangs-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen sowie weitere Formulare und Dokumente finden Sie am Fachbereich.

Gebühren und Förderung

  • Studiengebühren

    Keine

Beratung für Studieninteressierte

ZR Studierendenservice
Allgemeine Studienberatung

Studiengangsleitung

Prof. Ulrich Keller

FB 4 Rechtspflege
Prof. Ulrich Keller
Professur für Zwangsvollstreckungsrecht (Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung sowie Insolvenzrecht)