Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft
- StudienabschlussMaster of Laws (LL.M.)
- StudienformFernstudium
- Regelstudienzeit4 Semester
- StudienbeginnSommersemester (1.4.)
- Leistungspunkte (ECTS)120
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 4 Rechtspflege
Studiengangsbeschreibung
Mit dem weiterbildenden Fernstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (BVP) wird ein interdisziplinäres, nicht konsekutives Weiterbildungsstudium angeboten, in dem rechtliche Kenntnisse aus den Bereichen Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft vermittelt, wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen geschaffen und sozialwissenschaftliche Schlüsselkompetenzen vertieft werden. Der Studiengang ist als Fernstudiengang konzipiert, was bedeutet, dass das Studium zu großen Teilen als Selbststudium stattfindet und in Ergänzung jeden Monat Präsenzveranstaltungen an der Hochschule stattfinden. Auch die schriftlichen und mündlichen Modulprüfungen werden an der Hochschule absolviert.
Der Masterstudiengang wird nach bewährtem Blended Learning Konzept durchgeführt. Konzentrierte Präsenzphasen am Campus der Hochschule wechseln sich mit Selbstlernphasen ab. Da die Studierenden in diesen E-Learning Phasen ihre Lernzeiten flexibel ihrem Berufs- und Familienleben anpassen können, ist der Studiengang berufsbegleitend studierbar.
Der Studiengang schließt mit dem akademischen Grad „Master of Laws“ (kurz „LL.M.“) ab.
Berufsfelder
Der demografische Wandel bewirkt einen stetig wachsenden Bedarf an Fachkräften in den Bereichen der rechtlichen Betreuung, der Vormundschaft und Pflegschaft. Hochwertige Fortbildungsmöglichkeiten zum Berufsbetreuer gibt es hingegen wenige. Und das obwohl die Aufgaben von Betreuern, Vormunden und (Ergänzungs-) Pflegern ebenso komplex wie vielfältig sind. Wer gesetzlicher Betreuer werden will, braucht eine fundierte rechtliche Ausbildung, ausgeprägte organisatorische und nicht zuletzt soziale Kompetenzen.
Der Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft richtet sich grundsätzlich an alle, die als gerichtlich bestellte Vertreter arbeiten, sich in diesem Bereich künftig betätigen
wollen oder einen »Spezial«-Masterabschluss im Familien- und Erbrecht erlangen möchten.
Studienaufbau
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Für jedes Modul werden ECTS-Punkte verliehen. Jedes Semester schließt mit einer Praxisphase von 5–7 Wochen ab. Berufserfahrung kann auf die Praxismodule angerechnet werden, sodass die Praktika entweder ganz oder teilweise entfallen können. Damit wird ein berufsbegleitender Abschluss in vier Semestern möglich. Kann keine oder nicht genügend Berufserfahrung angerechnet werden, kann das Studium auf Wunsch in Teilzeit absolviert werden.
Ein besonderes Merkmal des Masterstudiengangs ist die enge Verzahnung von wissenschaftlich fundierter Lehre mit Praxisphasen: Jedes Semester schließt mit einem Praktikum von fünf bis sieben Wochen ab.
1. Semester
Modul 1: Grundlagen des bürgerlichen Rechts, Zivilprozess-, Staats- und Verfassungsrecht
- Grundlagen des Zivilrechts einschließlich methodischer Grundlagen; die Bücher 1–3 des BGB;
- Darstellung der einzelnen Schritte von der Klage bis zur Vollstreckung sowie der Rechtsmittel im Zivilprozess; Grundzüge des Mahnverfahrens
- Struktur der Grundrechtsprüfung, allgemeine Grundrechtslehren, einzelne Grundrechte, Verfassungsrechtsprechung, europarechtliche Aspekte & völkerrechtliche Verträge
Modul 2 Familienrecht
- Grundlagen des Abstammungs-, Kindschafts-, Ehe-, Vormundschafts-, Unterhalts- und Pflegschaftsrechts und des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft; Beistandschaft nach §§ 1712 ff. BGB,
- Aufsichts- und Eingriffsrechte des Gerichts, Mitwirkung des Jugendamtes
Modul 3 Erbrecht
- Grundzüge des Erbrechts, einschließlich der erbrechtlichen Institute und der Nachlasspflegschaft
Modul 4 Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche
- Einführung in das Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche
Modul 5 Praxis
- Konkrete Praktikumsinhalte werden von den Praktikumsgeber/-innen bestimmt; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen
2. Semester
Modul 6 Betreuungs- und Unterbringungsrecht einschl. typischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- Vermittlung von Kenntnissen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts sowie der dem Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgaben
- Grundkenntnisse der Persönlichkeitsentwicklung, Beispiele geistig-psychischer Erkrankungen und Behinderungen einschließlich der Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten
Modul 7 Ausgewählte Vertretungssituationen: Nachlassrecht, Sozialrecht, Heim-, Miet-und Pachtrecht
- Vertiefung der Kenntnisse des Nachlassrechts
- Schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und der Leistungen außerhalb der Sozialhilfe, Sozialrecht für spezielle Bevölkerungsgruppen
- Grundzüge des Heimrechts, miet- und pachtrechtliche Vorschriften
Modul 8 Psychologische und soziologische Grundlagen der Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen
- menschliche Entwicklung und menschliches Verhalten
- sozial- und kognitionspsychologische Kenntnisse und Fähigkeiten für methodisch qualifizierte Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen
- Theorie und Praxis adressatengerechter Kommunikation
- Einfluss der sozialen und kulturellen Umwelt des Menschen
- Fallarbeit einschließlich Supervision
Modul 9 Praxis
- Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen
3. Semester
Modul 10 Grundlagen des Arbeits-, Vollstreckungs- und Immobiliarsachenrechts:
- Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerschutzrechte; Arbeitsförderung; Teilhabemaßnahmen für schwer behinderte Menschen, Integrationsbetriebe und Einrichtungen
- Grundlagen des allgemeinen Vollstreckungsrechts sowie des Verbraucherinsolvenzrechts
- Grundstückserwerb; Begründung und Übertragung von Grundstücksrechten; Überblick der Grundstücksrechte; Bedeutung des Grundbuchs; Vermittlung von Grundkenntnissen des formellen Grundbuchverfahrens; Erwerb vom Nichtberechtigten; Vollzug von Erbfolgen im Grundbuch
Modul 11A* Wirtschaftswissenschaftliche Spezialisierung
- Vermittlung von Kenntnissen, die die Studierenden in die Lage versetzen, die von ihnen als gesetzlichem Vertreter natürlicher Personen verwalteten Gelder nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verzinslich und mündelsicher anzulegen
- Büroorganisation, Grundlagen im Bereich der Informationstechnik, Aus- und Fortbildung zwecks Verbesserung und Erhalt der eigenen Arbeitsqualität
- Vergütung und Auslagenersatz
- Überblick über das Steuerrecht und Vermittlung von Detailkenntnissen auf den Gebieten, die für eine sachgerechte Tätigkeitsausübung erforderlich sind
Modul 11B* Rechtswissenschaftliche Spezialisierung
- Vermittlung von Strukturen und Rechtsquellen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Ausländerrechts
- Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich der Unternehmensformen
- Vermittlung von Grundlagen, die für die Arbeit mit Menschen wesentlich sind, die als Täter oder Opfer von Kriminalität betroffen sind
- Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Aufbaus der Verwaltung unter rechtlichen Aspekten und der wichtigsten Instrumente des Verwaltungshandelns, -verfahrens, -vollstreckung und der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Modul 12 Praxis: Praktikum III einschließlich Begleitveranstaltungen
- Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen
4. Semester
Modul 13 Praxis: Praktikum IV einschließlich Begleitveranstaltungen
- Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis; die Studierenden sollen Erfahrungen als gerichtlich bestellte Vertreter/-innen gewinnen
Modul 14 Masterthesis
- Bearbeitung eines dem Studium entsprechenden Themas mittels wissenschaftlicher Methoden
Grundsätzlich ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach-)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen).
Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das erste Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium
- Hochschulzugangsberechtigung
- eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
- Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 €)
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium und ohne Abitur
- Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich einschlägigen Beruf
- eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
- Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 €)
Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie hier:
Bewerbungen sind ganzjährig für den Semesterbeginn am 1. April möglich.
Programmakkreditiert durch den Akkreditierungsrat
Ordnungen:
Die Studiengangs-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen sowie weitere Formulare und Dokumente finden Sie am Fachbereich.
Das Studium beinhaltet vier Praxisphasen von jeweils fünf bis sieben Wochen. Die Praktika finden in der Regel jedes Semester statt. Die Studierenden suchen sich hierfür selbstständig einen Tätigkeitsbereich aus, in welchem sie das Praktikum absolvieren möchten. Infrage kommen Praktika v.a. aus den Bereichen: Gericht (Betreuungs-, Familien-, Nachlassgericht), Berufsbetreuer, -vormund oder -pfleger, Betreuungsbehörde, Betreuungsverein und Jugendamt. Vor dem Beginn des jeweiligen Praktikums werden im Praktikumsvertrag und -plan die Einzelheiten der Tätigkeit mit der Praktikumsstelle festgelegt und dem Praktikumsbeauftragten zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.
Ziel der Praxisphase ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Das Praktikum soll die Bearbeitung konkreter Probleme sowie anwendungsbezogene Einblicke in das Tätigkeitsfeld von gerichtlich bestellten Vertretern natürlicher Personen ermöglichen. Hierüber haben die Studierenden einen Praktikumsbericht zu verfassen. Näheres hierzu finden Sie in unserer Praktikumsordnung.
Für Studierende, die bereits weitreichende Vorkenntnisse durch einschlägige Berufspraxis erworben haben, besteht die Möglichkeit, sich diese auf die Praxismodule anrechnen zu lassen. Hierbei kann solche nach dem ersten Hochschulabschluss (d.h. postgradual) erworbene berufliche Praxis anerkannt werden, die fachlich und funktional dem Anforderungsprofil der im Studiengang zu erwerbenden Fähigkeiten entspricht (wie z.B. Tätigkeiten als Berufsbetreuer bzw. ehrenamtlicher Betreuer, als Vormund oder als Ergänzungs- bzw. Nachlasspfleger). Entsprechende Tätigkeiten müssen sich in der Regel über einen längeren Zeitraum erstreckt haben.
Die Anrechnung erfolgt auf Antrag, welcher regelmäßig bereits mit der Studienbewerbung, spätestens jedoch zum Studienbeginn eingereicht werden soll. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über Art, Umfang und Aufgabenbereiche beizufügen.
Das Entgelt für die Teilnahme am Masterstudiengang Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft setzt sich wie folgt zusammen:
- 290 € Grundgebühr pro Semester
- 60 € Modulentgelt für jeden zu erwerbenden Credit
- 810 € Abschlussentgelt für Masterarbeit und Kolloquium
Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 9170 € zzgl. Verwaltungsgebühren.
Die Verwaltungsgebühren betragen derzeit 52 € pro Semester (50 € Rückmeldegebühren, 2 € ASta-Beiträge).
Ausgaben für An- und Abreise, Unterkunft sowie Verpflegung, die im Zusammenhang mit den Präsenzveranstaltungen stehen, sind nicht in den Entgelten enthalten.
Gebühren und Förderung
- Studienentgelt
290 € Grundgebühr pro Semester
60 € Modulentgelt für jeden zu erwerbenden Credit
810 € Abschlussentgelt für Masterarbeit und KolloquiumGesamt: 9170 € zzgl. Verwaltungsgebühren
Beratung für Studierende
FB 4 Rechtspflege
Monika Timm
Studiengangskoordinatorin für den Masterstudiengang „Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft“
+49 30 30877-2714
bvp@hwr-berlin.de
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Studiengangsleitung

FB 4 Rechtspflege
Prof. Dr. Matthias Nicht
Professur für Bürgerliches Recht, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, Registerrecht
+49 30 30877-2722
matthias.nicht@hwr-berlin.de
Weitere Infos und Links
FAQ zum Studiengang