Informationen zur Beurlaubung

Wenn Sie in einem Semester Ihr Studium nicht ordnungsgemäß durchführen können, ist es möglich, bis spätestens acht Wochen vor Semesterende einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen.

Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:

  • Krankheit,
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,
  • Betreuung von minderjährigen Kindern,
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Wehr- oder Ersatzdienst bzw. Freiwilligendienst.

Über Beurlaubungen aus anderen Gründen muss die Hochschule gesondert entscheiden.

Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester wird in der Regel nur bei Schwangerschaft gewährt.

Beurlaubung wird immer für ein volles Semester gewährt. Die Beurlaubung darf einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Semestern nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen; ein Zeitraum von mehr als vier Semestern in Folge ist nicht möglich.

Bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung von minderjährigen Kindern und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger können Sie eine Beurlaubung für maximal sechs Semester beantragen.

Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation ein. Geben Sie den Grund für die Beurlaubung an und fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei. Antragsformular

Wenn Sie einen dualen oder internen Studiengang absolvieren, müssen Sie mit dem Antrag auf Beurlaubung einen entsprechenden Verlängerungsvertrag des Ausbildungsbetriebs oder das Einverständnis der Ausbildungsbehörde einreichen

Während einer Beurlaubung dürfen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen belegen, keine Prüfungsleistungen ablegen oder Leistungsnachweise erbringen. Über Ausnahmen, insbesondere bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Betreuung eines minderjährigen Kindes, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester gezählt.

Sie müssen während der Beurlaubung weiterhin Ihre Semesterbeiträge zahlen.
Die Rückmeldegebühren von 50 Euro sowie die Beiträge für die Studierendenschaft der HWR Berlin (AStA) müssen ebenfalls in voller Höhe bezahlt werden.
Von der Beitragspflicht des Studierendenwerks Berlin sind Sie befreit, wenn Sie mindestens ein Semester wegen

  • Schwangerschaft oder Mutterschutz,
  • Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes,
  • eines Studiums im Ausland oder
  • Ableistung eines Betriebspraktikums außerhalb Berlins

nicht an der Hochschule oder aus diesem Grund beurlaubt sind.

Bei Fragen zur Semesterticketbefreiung während der Beurlaubung wenden Sie sich bitte an den AStA der HWR Berlin, Semesterticketbüro, E-Mail: semtix@asta.hwr-berlin.de

Fachbereich Duales Studium

Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Fachrichtung aufzunehmen, um sich beraten zu lassen. Da das duale Studium mit einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis verbunden ist, müssen Sie die Beurlaubung mit Ihrem Partnerunternehmen abstimmen. Ihre Fachrichtung unterstützt Sie dabei gerne.

Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich bei Ihrem Fachrichtungsbüro einzureichen.