Exmatrikulation von Amts wegen

Die sogenannte "Exmatrikulation von Amts wegen" bedarf keines Antrags und erfolgt regelmäßig zum Ende des laufenden Semesters. 

Sie werden ohne Antrag exmatrikuliert, wenn Sie

  • sich nicht fristgerecht zurückgemeldet haben, das bedeutet, die geforderten Semesterbeiträge nicht fristgemäß oder nicht in voller Höhe überwiesen haben,
  • im Rahmen der Rückmeldung individuell zu erbringende Nachweise (z.B. Krankenversicherungsnachweis) nicht vorgelegt haben,
  • die Abschlussprüfung bestanden haben,
  • vorgeschriebene Studien- und Prüfungsleistungen oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben,
  • das Studium in keinem Studiengang fortführen dürfen oder
  • mit der Ordnungsmaßnahme der Exmatrikulation belegt worden sind.

Denken Sie im eigenen Interesse daran, entliehene Medien abzugeben und mögliche Gebühren bei den Bibliotheken der HWR Berlin zu begleichen. 

Besonderer Hinweis für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Wenn Sie bereits Ihre Abschlussarbeit geschrieben haben und im aktuellen Semester nur noch Ihre mündliche Abschlussprüfung absolvieren, werden Sie zum Ende des Monats exmatrikuliert, in dem die mündliche Abschlussprüfung stattfindet.

Besonderer Hinweis für den Fachbereich Duales Studium

Studierende am Fachbereich Duales Studium werden exmatrikuliert, wenn der Ausbildungsvertrag endet oder rechtskräftig aufgehoben wurde. In der Probezeit kann die Aufhebung des Ausbildungsvertrags auch durch eine einseitige Kündigung erfolgen.

Bei Fragen zur Exmatrikulation von Amts wegen können Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachrichtung wenden.

Besonderer Hinweis für die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung, Rechtspflege und Polizei und Sicherheitsmanagement

Studierende werden mit Bestehen der mündlichen Bachelor- oder Masterprüfung am selben Tag exmatrikuliert.