Semesterticket

Deine CampusCard ist zugleich dein Semesterticket. Mit dem Semesterticket hast du als Studierende oder Studierender der HWR Berlin ein Semester lang freie Fahrt durch Berlin und Umgebung.

Das Semesterticket, auch „Studi-Ticket“oder „Semtix“ genannt, ist ein Fahrausweis für Studierende, der ein Semester lang im Tarifbereich Berlin ABC in Nahverkehrsmitteln des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) gilt. Mit dem Semesterticket kannst du U- und S-Bahnen, Busse, Trams, Fähren und Regionalbahnen nutzen. Bitte beachte: Ausflugs- und Sonderlinien sind davon ausgenommen.

Semesterticket im Semesterbeitrag enthalten

Die Einführung des Semestertickets ist durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehen und wird zwischen dem AStA der Hochschule und dem VBB verhandelt.

Die Studierenden der HWR Berlin erwerben das Semesterticket durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bei der Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen möchten. Die Studierenden der HWR haben sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für das Semesterticket entschieden. Der Beitrag für das Semesterticket ist bei der Immatrikulation und mit jeder Rückmeldung fällig.

Nur gültig mit Personalausweis

Das Semesterticket ist nur zusammen mit deinem Personalausweis gültig und somit nicht übertragbar: Mit dem Semtix kannst du das gesamte Verkehrsnetz innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (Tarifgebiet ABC) und während des gesamten Semesters nutzen. An vielen Hochschulen gibt es Regelungen, wie du dich von der Beitragspflicht befreien lassen kannst.

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Semesterticket-Beitrag ausschließlich in einem von acht spezifischen Befreiungsgründen möglich, wie sie in der Semester-Ticket-Satzung vorgeschrieben und auf der offiziellen AStA-Seite erläutert sind.

Wichtige Information!

Alle wichtigen Informationen und Formulare zur Antragstellung findest du auf der offiziellen Seite des AStA. Bitte sieh von einer Antragstellung ab, wenn keiner der acht genannten Befreiungsgründe auf deine Situation zutrifft.