Informationen zum individuellen Teilzeitstudium

Das Studium an der HWR Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. In bestimmten Fällen können Sie jedoch in individueller Teilzeitform studieren:

  • eigene Berufstätigkeit,
  • Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 12 Jahren,
  • Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen (im Sinne des Pflegezeitgesetzes),
  • eine Behinderung, die ein individuelles Teilzeitstudium erforderlich macht,
  • Schwangerschaft,
  • Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin,
  • sonstige schwerwiegende Gründe.

Den Antrag auf Bewilligung des Studiums in individueller Teilzeitform können Sie beim zuständigen Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation stellen. Bitte fügen Sie einen geeigneten Nachweis bei.

Antragsfristen:

Für Studierende, die ein duales oder internes Studium absolvieren, kann ein individuelles Teilzeitstudium nur bewilligt werden, wenn eine entsprechende Zustimmung des Ausbildungsbetriebes oder der Ausbildungsbehörde vorliegt.

Das Studium kann grundsätzlich so lange in individueller Teilzeitform absolviert werden, wie der im Antrag geltend gemachte Grund es angibt. Wichtig: Der Zeitraum muss eine gerade Anzahl an aufeinander folgenden Studiensemestern umfassen. Sie sind daher verpflichtet, der HWR Berlin mitzuteilen, wenn der Grund für das individuelle Teilzeitstudium nicht mehr besteht.

Möchten Sie Ihr Studium wieder in Vollzeit fortsetzen, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Widerruf ein.

Während des individuellen Teilzeitstudiums ändert sich Ihr Studierendenstatus nicht, Sie bleiben Mitglied der HWR Berlin. Dies bedeutet, dass Sie die Gebühren und Beiträge in voller Höhe fristgerecht bezahlen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Umstellung auf ein individuelles Teilzeitstudium Auswirkungen auf Zuwendungen haben kann, die Sie von anderen Einrichtung oder Behörden erhalten. Dies kann z.B. sein: BAföG, Kindergeld, Krankenversicherung, Wohnberechtigung. Lassen Sie sich daher vorher von den jeweils zuständigen Stellen beraten.

Fachbereich Duales Studium

Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Fachrichtung aufzunehmen, um sich beraten zu lassen. Da das duale Studium mit einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis verbunden ist, müssen Sie die Absolvierung des Studiums in Teilzeitform mit Ihrem Partnerunternehmen abstimmen. Ihre Fachrichtung unterstützt Sie dabei gerne.

Der Antrag auf Teilzeitstudium ist schriftlich bei Ihrem Fachrichtungsbüro einzureichen.