FAQs: Zulassung, Einschreibung, Rückmeldung und Exmatrikulation

Fragen rund um die Annahme des Studienplatzes und Zulassung

In den Studiengängen Business Administration (Vollzeit), Economics sowie im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist der Nachweis von Englischkenntnissen erforderlich, die mindestens der Stufe B1 entsprechen. Dieses Erfordernis gilt auch dann als erfüllt, wenn der Bewerber bis zum Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses (10. Klasse) bzw. bis zum Erreichen der Fachhochschulreife im Schulfach Englisch unterrichtet wurde.

Auf den Nachweis von in der Schule erworbenen Englischkenntnissen kann verzichtet werden, wenn der Bewerber einen Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderen Institution nachweisen kann, an einer bilingualen Schule unterrichtet wurde oder Muttersprachler ist.

Grundsätzlich genügt die Englischnote auf Ihrem Abschlusszeugnis. Auf den meisten Abiturzeugnissen ist vermerkt, in welchen Klassenstufen Sie Englischunterricht hatten. Sollte diese Information aus Ihrem Zeugnis nicht hervorgehen, kopieren Sie bitte die Zeugnisse einzeln von den Jahren, in denen Sie Englisch hatten.

Nein. Wenn Sie keine Originale vorzeigen müssen, können Sie uns Ihre beglaubigten Unterlagen natürlich auch per Post zusenden, oder in unserer Poststelle abgeben. Auch befindet sich vor dem Immatrikulationsbüro ein Briefkasten.

Wir werden bis zum Eingang Ihres KV-Nachweises den Immatrikulationsvorgang nicht abschließen können. Dies hätte zur Folge, dass Sie keine Kurse belegen und an diesen auch nicht teilnehmen könnten. Rufen Sie am besten gleich jetzt bei Ihrer KV an, um die Nachweis anzufordern. Erfahrungsgemäß liegt Ihnen dieser dann in spätestens zwei Tagen vor.

Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie bereits mit der Zulassung zum Studium. Gehen Sie mit dem Zulassungsschreiben zur Ausländerbehörde und lassen Sie sich eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Sollten Sie zur Einschreibung keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen können, werden Sie bis zur Vorlage gesperrt. Sie werden nicht gleich den Anspruch auf den Studienplatz verlieren. Sie können aufgrund der Sperre noch keine Kurse belegen und Ihre Studierendenunterlagen erhalten Sie erst nach Vorlage des Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.

Leider ist es uns aus zeitlichen Gründen nicht möglich, die einzelnen Akten zu ziehen um nachzusehen, ob bereits beglaubigte Unterlagen vorliegen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Im Zweifelsfall ist es jedoch zwingend notwendig, dass Sie beglaubigte Kopien einreichen oder mit den Originalen in unsere Sprechstunde kommen, um uns diese vorzuzeigen.

Wir bitten Sie, nach Erhalt der Zulassung für ein Studium an unserer Hochschule die Exmatrikulation an Ihrer alten Universität bzw. Hochschule zu beantragen. Bitte reichen Sie diese dann unverzüglich nach, da wir sonst den Immatrikulationsvorgang nicht abschließen können. Dies hätte zur Folge, dass Sie keine Kurse belegen und an diesen auch nicht teilnehmen könnten.

Wir bitten Sie, nach Erhalt der Zulassung für ein Studium an unserer Hochschule die Exmatrikulation an Ihrer alten Universität bzw. Hochschule zu beantragen. Bitte reichen Sie diese dann unverzüglich nach, da wir sonst den Immatrikulationsvorgang nicht abschließen können. Dies hätte zur Folge, dass Sie keine Kurse belegen und an diesen auch nicht teilnehmen könnten.

Fragen zum Studienbeginn

Für das Wintersemester: von Mitte bis Ende September
Für das Sommersemester: von Mitte bis Ende März

Generell werden die Studienbescheinigungen nur dann verschickt, wenn die Semestergebühr komplett eingegangen ist und keine Sperren auf Ihrem Konto vorhanden sind. Bitte informieren Sie sich auf Ihrem campus4U-Profil über Ihren Status.

Die Orientierungstage finden immer ca. 2 Wochen vor Semesterbeginn statt. Die Termine finden Sie rechtzeitig auf den Seiten des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.  

Sie können sich im Campus-Management-System "Campus4U" das Vorlesungsverzeichnis ansehen:

Bei den Orientierungstagen erfahren Sie, wie und wann man die Belegung der Kurse vornimmt und was dabei zu beachten ist. Bitte beachten Sie, dass es an unserer Hochschule keinen Nachbelegungszeitraum gibt. Informationen zur Belegung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Information zum Belegungsverfahren“ auf Campus4U:

Dieses Dokument wird ca. einen Monat vor Semesterbeginn aktualisiert.

Die Wirtschaftsmathematischen Vorkurse sollen speziell diejenigen auf das Studium vorbereiten, bei denen das Abitur schon ein paar Jahre zurückliegt. Dabei werden die Grundlagen aufgefrischt. Grundsätzlich müssen Sie selbst einschätzen, ob die Teilnahme in Ihrem Fall notwendig ist.

Informationen zu den Kursen erhalten Sie hier: HWRstart Mathematik

Sie haben eine Absage erhalten

Dies richtet sich danach, ob die vorhandenen Studienplätze vergeben werden konnten. Wir werden das nach Ablauf der Annahmefrist genau wissen, also vermutlich in der ersten Septemberwoche. Sie erhalten dann ggf. Bescheid, wenn wir Sie berücksichtigen konnten.

Sollte dies auf Grund fehlerhafter, unvollständiger oder zu spät eingereichter Unterlagen geschehen sein, haben wir ihnen dies bereits schriftlich mitgeteilt, mit einem Ablehnungsbescheid. Im Übrigen richtet es sich danach, welche Eignung Ihre Mitbewerber/innen vorweisen konnten. Dabei wurden Härtefälle und Wartezeiten gesondert berücksichtigt.

Etwa vier Wochen nach den Zulassungsbescheiden.

Fragen zur Rückmeldung (Sperren, Beurlaubung, Gebühreninformationen)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Erläuterungen zu den Rückmeldesperren

Sie können innerhalb der Rückmeldefrist nur ein Urlaubssemester beantragen (also für ein halbes Jahr). Sollten Sie z. B. für ein Jahr im Ausland zwei Urlaubssemester benötigen, müssen Sie das zweite Urlaubssemester wieder innerhalb der nächsten Rückmeldefrist neu beantragen.

Wenn Sie nicht vor Ort sind, können Sie das auch schriftlich, per Mail oder durch eine beauftragte Person Ihrer Wahl mit entsprechender Vollmacht durchführen.

Informationen zum Thema finden Sie hier unter "Beurlaubung"

Bei folgenden Gründen der Beurlaubung kann der Studentenwerksbeitrag entfallen. Laut § 2 der Sozialbeitragsverordnung (SozVO) sind die Studentinnen und Studenten von der Beitragspflicht zum Studentenwerk befreit, die für mindestens ein Semester beurlaubt sind wegen:

  • Ableistung des Wehrdienstes oder des Zivildienstes,
  • Ableistung eines Betriebspraktikums außerhalb Berlins (das Pflichtpraktikum ist kein Betriebspraktikum)
  • Studium im Ausland,
  • Schwangerschaft oder Mutterschutzes.

Den Betrag für das Semesterticket müssen Sie an die HWR Berlin zahlen, können Sie sich jedoch mit einem entsprechenden Antrag vom AStA (Kontakt: Tel.: 030 - 85 789 – 402, Mail: asta(at)hwr-berlin.de) zurückholen.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 bekommen Sie keine Rückmeldeaufforderungen mehr per Post zugestellt. Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der HWR Berlin müssen Sie sich fristgerecht durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden.

Informationen zur Rückmeldung, wie der zu zahlende Betrag, erhalten die Studierenden über Campus4U oder ILIAS. Der Rückmeldezeitraum wird zum Beginn der Rückmeldefrist bei Campus4U, ILIAS und der Startseite der HWR Berlin eingestellt.

Die Zahlung muss innerhalb der Rückmeldefrist auf das Konto der HRW Berlin eingehen, da ansonsten Säumnisgebühren in Höhe von 19,94 € entstehen.

Nach Eingang der Zahlung werden Sie automatisch zurückgemeldet. Der Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigungen werden Ihnen rechtzeitig vor Semesterbeginn (ca. 2–3 Wochen vorher) zugesandt.

Sie befinden sich nicht in der Regelstudienzeit. Daher ist es notwendig für Sie, an einer Prüfungsberatung teilzunehmen. Dort müssen Sie darlegen, warum Sie nicht in der Regelstudienzeit sind und wie sie sich Ihr Studium in der Zukunft vorstellen.

Suchen Sie sich einen Professor/eine Professorin Ihrer Wahl und führen Sie die Beratung durch. Dabei werden Sie auch wertvolle Tipps und Anregungen erhalten, wie Sie Ihr Studium so schnell wie möglich erfolgreich absolvieren können.

Die Beratung muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Nach Ablauf der Frist sind wir leider gezwungen Sie zu exmatrikulieren, sollte das entsprechende Formular nicht unterschrieben bei uns im Immatrikulationsbüro vorliegen.

Bitte informieren Sie sich hier unter "Exmatrikulation"

Sonstige Fragen (Semesterticket, Bankverbindung, Öffnungszeiten)

Ein neues Semesterticket erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10,23 EUR während unserer Öffnungszeiten im Immatrikulationsbüro Zimmer 18 (Haus B).

Dafür bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie die ausgefüllte Eidesstattliche Erklärung mit. Bei Verlust oder Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Sollte Ihr Ticket beschädigt und somit ungültig sein, bringen Sie bitte das ungültige Ticket als Nachweis mit.

Wir fanden heraus, dass mit Studierenden-Semestertickets auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird. Dies ist eine Straftat. Die Berliner Polizei sowie VBB sind alarmiert und führen strengere Kontrollen durch.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir als Hochschule dazu gezwungen sind, bei der Ausstellung von Zweitausfertigungen, eine strengere Verfahrensweise durchzuführen.

Bitte informieren Sie sich hier unter "Semesterbeitrag".  

Sie erklären formlos Ihren Rücktritt und erhalten die Semestergebühr zurück. Allerdings müssen wir laut § 2 Abs. 7 Satz 2 BerlHG eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- € einbehalten. Die Rückerstattung der Semestergebühr beantragen Sie bitte mit diesem Formular:

Antrag auf Rückerstattung

Fragen durch dritte Personen

Leider ist es uns aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, Fragen von dritten Personen zum Bewerbungs- bzw. Studentenstatus zu beantworten.

Wenn Sie jedoch im Namen Ihres Kindes, Mitbewohners usw. Auskünfte wünschen, lassen Sie sich bitte von der betroffenen Person eine Vollmacht ausstellen, diese kann auch per Mail erteilt werden. Mit dieser kommen Sie in unsere Sprechstunde, in diesem Fall sind wir gern bereit, Auskünfte zu erteilen.

Die Bedingungen für die Bewerbung an unserer Hochschule sind auf unserer Homepage genannt. Wenn wir es zeitlich einrichten können, weisen wir – ohne Anspruch hierauf – gern noch auf fehlende Unterlagen hin.

Wichtig hierbei ist, dass Ihnen eine Vollmacht Ihres Kindes vorliegt, aus welcher hervorgeht, dass Sie die Zulassungsformalitäten in seinem Namen erledigen dürfen. Dazu gehört die Annahme des Studienplatzes, Einreichen der beglaubigten Kopien bzw. Vorlage der Originalzeugnisse, Teilnahme an den Orientierungstagen und Belegung der Kurse. Bitte beachten Sie auch, dass wir eine beglaubigte Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses benötigen.