Einschreibung und Rückmeldung
Hier finden Sie hilfreiche Tipps rund um Einschreibung und Rückmeldung, Semesterbeitrag, Semesterticket, Teilzeitstudium, Beurlaubung und Exmatrikulation.
Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns zu den angegebenen Sprech- und Öffnungszeiten – oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wichtige Formulare gibt es hier als Download.
Eltern mit kleinen Kindern, Schwangere, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen müssen bei uns nicht warten. Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt digital und erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides. Der Bescheid enthält alle Informationen über den Einschreibeprozess sowie die erforderlichen Unterlagen.
Zulassungsbescheide für Bachelorstudiengänge (außer International Business Management und Management International) werden elektronisch über hochschulstart.de bereitgestellt.
Zulassungsbescheide für International Business Management, Management International sowie Masterstudiengänge werden direkt von der HWR Berlin verschickt.
Nachweis über Krankenversicherung
Zur Einschreibung bzw. Immatrikulation benötigen Sie einen Nachweis über eine gesetzliche Krankenversicherung. Sie müssen Ihre Krankenkasse über die Einschreibung an der HWR Berlin informieren und die elektronische Meldung Ihres Versicherungsstatus veranlassen.
Sind Sie privat versichert, so müssen Sie eine Kopie Ihrer „Befreiung von der Versicherungspflicht“ (wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt) einreichen.
Rücktritt
Sie können vom Studienplatz zurücktreten. Dazu müssen Sie ein formloses Schreiben an uns per E-Mail schicken. Erfolgt dies vor Semesterbeginn, erhalten Sie die gezahlte Semestergebühr anteilig zurück, abzüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Die Annahme des Studienplatzes und ein Rücktritt vor Semesterbeginn gelten nicht als Vorstudienzeit. Wenn Sie sich erneut bewerben oder einschreiben, müssen Sie diese Informationen nicht angeben.
Nach dem Semesterbeginn können Sie sich ausschließlich exmatrikulieren lassen. Der Antrag wird digital gestellt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall nur die Kosten für das Semesterticket anteilig zurückerstattet werden können. Außerdem gilt das angefangene Semester als Vorstudienzeit, welche bei künftigen Bewerbungen angegeben werden muss.
Rückmeldung
Wenn Sie ihr Studium an der HWR Berlin im kommenden Semester fortsetzen wollen, melden Sie sich zurück, indem Sie den Semesterbeitrag fristgerecht auf das Konto der Hochschule überweist. Es gelten folgende Rückmeldefristen:
Rückmeldezeitraum Sommersemester: 01. Dezember – 15. Januar
Rückmeldezeitraum Wintersemester: 01. Juni – 15. Juli
Semesterbeitrag
Vollzeitstudium
Teilzeitstudium
Verwaltungsgebühr
50,00 €
50,00 €
Studierendenwerksbeitrag
85,00 €
85,00 €
Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
17,97 €
17,97 €
Semesterticket
210,80 €
–
Summe
363,77 €
152,97 €
mit Säumnis (19,94€)
383,71 €
172,91 €
- Verwaltungsgebühr
Dieser Betrag ist jedes Semester zu zahlen, mit Ausnahme von Programmstudierenden (z. B. ERASMUS-Studierende).
- Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
Alle Studierenden der HWR sind automatisch Mitglied der Studierendenschaft und müssen dazu einen Beitrag bezahlen.
- Beitrag zum Studierendenwerk
Das Studierendenwerk bewirtschaftet die Mensen und Cafeterien an den Berliner Universitäten und unterhält die Wohnheime und Beratungsstellen.
- Semesterticket
Das Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studierende ein Semester lang gilt. Sie erwerben es durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bzw. Sozialbeitrags bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch. Zum Vergleich: Ein normales Monatsticket für ganz Berlin (Tarifbereich AB) kostet 81 Euro.
Empfänger: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Konto-Nr. des Empfängers: 068599000
Bankleitzahl: 100 700 00
Bei (Kreditinstitut): Deutsche Bank Berlin
IBAN: DE 50 1007 0000 00 68 599 000
SWIFT code: DEUTDEBB
Verwendungszweck: Matrikelnummer, Name, Vorname, Abkürzung für Studiengang
Auftraggeber: Name des Einzahlers
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Angaben vollständig, richtig und deutlich übertragen. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb der Rückmeldefristen, da wir ansonsten eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro erheben.
Bei Verlust des Ausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10,23 € einen neuen Studierendenausweis mit Semesterticket. Bitte nutzen Sie dafür unsere Sprechzeiten. Bringen Sie Ihren Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument) und unsere Eidesstattliche Erklärung mit.
Individuelles Teilzeitstudium
Das Studium an der HWR Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, einen Vollzeitstudiengang als individuelles Teilzeitstudium zu absolvieren.
Näheres erfahren Sie im Berliner Hochschulgesetz unter § 22, Absatz 4.
Der vollständig ausgefüllte Antrag (inklusive Nachweise) ist beim zuständigen Büro für Zulassung und Immatrikulation zu stellen.
- Berufstätigkeit
- Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 12 Jahren,
- Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen (im Sinne des Pflegezeitgesetzes)
- Behinderungen, die ein Teilzeitstudium erforderlich machen
- Schwangerschaft
- Wahrnehmung eines Mandats eines Hochschulorgans, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin
- sonstige schwerwiegende Gründe.
Für Studierende eines dualen oder internen Studiengangs ist eine Bewilligung nur möglich, wenn eine Zustimmung des Ausbildungsbetriebs oder der Ausbildungsbehörde vorliegt.
Stellen Sie den Antrag wenn möglich vor Beginn des Semesters. Eine Bewilligung des Teilzeitstudiums erfolgt immer für eine gerade Anzahl an Semestern. Ein Teilzeitstudium ausschließlich im Abschlusssemester wird nicht bewilligt.
Im berufsbegleitenden Studium werden die Vorlesungszeiten an die Berufstätigkeit der Studierenden angepasst und finden eher am Abend oder am Wochenende statt. Im Teilzeitstudium reduziert sich die Anzahl der Lehrveranstaltungen – die Termine bleiben davon unberührt.
Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außerhalb der Hochschule nach sich ziehen, die Studierende in Anspruch nehmen:
- BAföG
- Kindergeld
- Wohnberechtigungen
Es ergeben sich möglicherweise auch Auswirkungen in Hinblick auf:
- Steuern
- Krankenversicherung
- Weiteres.
Verbindliche Informationen zum BAföG erteilt das zuständige BAFöG-Amt:
Stundenpläne für das Teilzeitstudium sind von den Studierenden grundsätzlich eigenständig zusammenstellen. Hilfestellung erhalten Sie in Ihrem im Studienbüro oder bei den zuständigen Fachbereichsverwaltungen.
Antragsfristen
10.03. für das Sommersemester
10.09. für das Wintersemester
Auch während des Teilzeitstudiums bleiben alle Studierenden vollwertige Mitglieder der Hochschule. Dies heißt: Für Ihre Rückmeldung müssen Sie die vollen Semesterbeiträge fristgerecht zahlen.
Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums
Sie sind verpflichtet und mitzuteilen, wenn die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind. Möchten Sie Ihr Studium in Vollzeit fortsetzen, können Sie dies mit einem Widerruf tun:
Beurlaubung
Wenn Sie in einem Semester ihr Studium nicht ordnungsgemäß durchführen können, nehmen wir bis spätestens acht Wochen vor Semesterende einen Antrag auf Beurlaubung entgegen. Reichen Sie den Antrag beim für Ihren Studiengang zuständigen Büro ein.
- Krankheit,
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,
- Betreuung eines minderjährigen Kindes,
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder
- Wehr- oder Ersatzdienst bzw. Freiwilligendienst.
Beurlaubungen aus anderen als den vorgenannten Gründen bedürfen einer besonderen Entscheidung.
Die Beurlaubung wird jeweils nur für ein Semester gewährt. Sie darf zwei aufeinander folgende Semester nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen und ist insgesamt für nicht mehr als vier Semester zulässig. Für Alleinerziehende und Eltern kann eine Beurlaubung für maximal sechs Semester genehmigt werden.
Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester wird in der Regel nur bei Schwangerschaft gewährt. Bewerberinnen und Bewerber, die das Studium nicht aufnehmen können, erhalten im folgenden Zulassungsverfahren bevorzugt einen Studienplatz.
Eine Beurlaubung befreit Sie nicht von der Zahlung der Semesterbeiträge. Diese müssen Sie in voller Höhe entrichten.
Von der Beitragspflicht des Studentenwerkes befreit werden können Sie wegen Beurlaubung aufgrund von:
- Schwangerschaft
- Mutterschutz
- Wehr- oder Ersatzdienst
- bei Beurlaubung wegen Auslandsstudium oder Betriebspraktikum außerhalb Berlins
Für Fragen bezüglich der Semesterticketbefreiung während der Beurlaubung: AStA der HWR Berlin
Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium nicht fortsetzen möchten, können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.
Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des aktuellen Semesters. Ausnahme: Studierende, die im vorhergehenden Semester ihre Abschlussarbeit geschrieben haben und im aktuellen Semester nur noch die mündliche Abschlussprüfung absolvieren. Sie werden zum Ende des Monats exmatrikuliert, in dem diese Prüfung stattfindet.
Reichen Sie den Antrag im Büro für Zulassung und Immatrikulation ein. Zuvor müssen Sie ihn von der Bibliothek am Campus Schöneberg abzeichnen lassen (Nachweis, dass Sie keine Bücher mehr ausgeliehen oder Gebühren offen haben).
Kontakt
Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
T +49 30 30877-1800
E
bbzi@hwr-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr