Erweiterter Akademischer Senat

Der Erweiterte Akademische Senat (EAS) ist ein zentrales Gremium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zuständig für die Wahl und Abwahl der Hochschulleitung und die Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen.

Der EAS ist zuständig für:

  1. die Wahl und Abwahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule,
  2. die Wahl und Abwahl der Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen,
  3. die Wahl und Abwahl des Kanzlers oder der Kanzlerin,
  4. den Erlass der Grundordnung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Akademischen Senats und des Kuratoriums,
  5. die Wahl und Abwahl der Kuratoriumsmitglieder

Die Mitglieder des Akademischen Senats sind Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats. Bei der Zusammensetzung der Professoren Mitglieder sollen alle Fachbereiche der HWR Berlin vertreten sein.

Der Erweiterte Akademische Senat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus fünf Mitgliedern besteht. Aus der Mitte des Vorstands wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender aus der Statusgruppe der Professorinnen und Professoren gewählt.