Erasmus an der HWR Berlin

Seit Beginn der Teilnahme am Erasmus-Programm konnten bereits Tausende Angehörige der HWR Berlin und ihrer Vorgängerhochschulen während eines Aufenthaltes an einer Partnerhochschule oder einem Unternehmen im Erasmusraum finanziell, intellektuell und persönlich profitieren. Dafür stehen mittlerweile weit über 1,2 Millionen Euro pro Antragsjahr zur Verfügung. Mit diesem Budget können Mobilitäten für Studierende, Lehrende und Personal sowie einige Blended Intensive Programmes gefördert werden.

Mit ihren über 100 Erasmus-Partnerhochschulen bietet die HWR Berlin in der laufenden Programmgeneration über 500 gebührenfreie Studienplätze in fast allen der 27 EU-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich, Island, Norwegen und der Türkei an.

Im Jahr 2021 startet eine neue Programmgeneration von Erasmus, das neue Programm will inklusiver, nachhaltiger und digitaler werden. Jede Mobilitätsform kann mit digitalen Elementen zu einer blended mobility kombiniert werden. Dies ermöglicht es Menschen mit weniger Zeit oder Mobilitätsfreiheit, einen Teil der Leistung von zu Hause aus digital zu machen und dann aber (im Falle von klassischer Studierendenmobilität) für mindestens zwei Monate im Gastland den Erasmus-Aufenthalt zu vervollständigen.

Zur Durchführung des Programms wurde für die HWR Berlin bei der Europäischen Kommission eine Erasmus Charta für die Hochschulbildung beantragt und genehmigt. Hier finden Sie die Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden an der HWR Berlin folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Studierende und Graduierte: Auslandsstudium und Auslandspraktikum für Studierende im Bachelor- und Masterstudium und für Doktoranden sowie Studierendenmobilität im Rahmen von „Strategische Partnerschaften“ am Fachbereich 3. Darlehen für Masterstudien im Ausland und Auslandspraktika
  • Lehrende und Personal:  Kurze Dozentenmobilitäten für ProfessorInnen und DozentInnen, Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland für alle Beschäftigten
  • Sonderförderung: Informationen zur Sonderförderung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit, Studierende mit Kind, Studierende aus Nicht-Akademikerhaushalten sowie für erwerbstätige Studierende

Eingeführt wurde in Erasmus+ außerdem die Förderung „Strategischer Partnerschaften“, wobei der Fachbereich 3 der HWR Berlin mit einem Antrag auf Förderung bereits in der ersten Antragsrunde als eine von 12 Hochschulen aus 57 Anträgen erfolgreich war. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.