Exmatrikulation auf Antrag

Du denkst darüber nach, dein Studium zu unterbrechen oder ganz zu beenden? Dann solltest du deine Situation und deine Möglichkeiten analysieren und überlegen, ob eine Unterbrechung oder ein Abbruch des Studiums die einzigen Lösungswege sind.

Dein Fachbereich und deine Studiengangsleitung oder Fachrichtung beraten dich gerne persönlich zu Alternativen und unterstützen dich bei der Entscheidungsfindung. Solltest du dein Studium an der HWR Berlin tatsächlich unterbrechen oder nicht fortsetzen wollen, hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Mit der Exmatrikulation endet deine Mitgliedschaft an der HWR Berlin.

Wie kann ich mich exmatrikulieren?

Deinen Antrag auf Exmatrikulation musst du schriftlich beim Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation einreichen. Im Antrag gibst du den Tag an, an dem deine Exmatrikulation wirksam werden soll. Die Exmatrikulation kann frühestens an dem Tage wirksam werden, an dem der Antrag bei der HWR Berlin eingeht, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Semesters.

Welche Unterlagen muss ich neben dem Antrag auf Exmatrikulation einreichen?

  • Mit dem Antrag auf Exmatrikulation legst du den unterschriebenen Entlastungsnachweis der Hochschulbibliothek vor. Du erbringst damit den Nachweis, dass du keine Medien mehr ausgeliehen und alle Gebühren beglichen hast.
  • Solltest du dich nicht zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren lassen, reichst du zusätzlich deine gültige Campus-Card inklusive aktuellem Semesterticket ein.

Solltest du dich für eine Exmatrikulation innerhalb des Rückmeldezeitraumes oder vor Semesterbeginn entscheiden und bereits die Semestergebühren für das kommende Semester überwiesen und die neuen Studienunterlagen (Studierendenausweis etc.) erhalten haben, kann deine Exmatrikulation nur erfolgen, wenn du deine Studienunterlagen vollständig zurückgibst (Studierendenausweis sowie sämtliche Studienbescheinigungen). Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation erst zum Ende des neuen Semesters.

Du musst einen Antrag stellen, um bereits gezahlte Semesterbeiträge eerstattet zu bekommen. Bei einer Exmatrikulation bis zu einem Tag vor Semesterbeginn (1. April beziehungsweise 1. Oktober) kannst du dir bereits eingezahlte Semesterbeiträge erstatten lassen −  abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro .

Bei einer Exmatrikulation ab Semesterbeginn wird aufgrund des Zeitpunkts, zu dem die Exmatrikulation erfolgt, über die anteilige Erstattung von Gebühren und Beiträgen entschieden. Die Entscheidung über die (anteilige) Erstattung des Semestertickets erfolgt ab Semesterbeginn ausschließlich durch das Semesterticketbüro des AStA der HWR Berlin:

Säumnisgebühren werden nicht erstattet.  

Mit der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, als Nachweis für Ihre Unterlagen. Die Informationspflicht gegenüber für Sie zuständige Behörden, Arbeitgebern etc. liegt bei Ihnen.

Setzen Sie sich nach der Exmatrikulation zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um sich zum Versicherungsschutz beraten zu lassen. Ihre Krankenkasse wird von uns informiert, dass Sie nicht mehr Mitglied der HWR Berlin sind.

Für die Dauer deines Studiums hast du an der HWR Berlin ein persönliches E-Mail-Postfach mit deiner E-Mail-Adresse. 120 Tage nach deiner Exmatrikulation deaktiviert die IT-Abteilung dieses Postfach automatisch. Einen Monat später wird es endgültig gelöscht.

E-Mail-Weiterleitung deaktivieren

Innerhalb dieser 150 Tage erhältst du weiter alle Mails, die an deine E-Mail-Adresse oder Verteiler der HWR Berlin geschickt werden. Um keine E-Mails der HWR Berlin mehr zu erhalten, lösche bitte die Weiterleitung an dein privates E-Mail-Postfach, die du eventuell zu Studienbeginn eingerichtet hast.

Fachbereich Duales Studium

Für eine persönliche Studienberatung kannst du dich jederzeit an die duale Studienberatung oder deine Fachrichtung wenden. Studierende am Fachbereich Duales Studium müssen im Falle einer Exmatrikulation auf Antrag zwingend das Datum angeben, zu dem sie exmatrikuliert werden möchten. Zur Erstattung von Gebühren und Beiträgen wende dich bitte an gebuehren-fb2(at)hwr-berlin.de.