Informationen zur Bewerbung
Immobilien- und Vollstreckungsrecht
- StudienabschlussMaster of Laws (LL.M.)
- StudienformVollzeit
- Regelstudienzeit3 Semester
- StudienbeginnWintersemester (1.10.)
- Leistungspunkte (ECTS)90
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Fachbereich / ZentralinstitutFachbereich 4 Rechtspflege
Bewerbung mit deutschem Bachelorabschluss
Bewerben Sie sich bitte ONLINE auf der Homepage der HWR Berlin.
Infoveranstaltung am 9. April 2026
- Erfolgreicher Abschluss eines ersten akademischen Grades mit mindestens 210 ECTS in einem rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Studiengang
- Staatsexamen oder Diplom in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang
oder - Abschluss als Diplom-Rechtspflegerin oder als Diplom-Rechtspfleger
Bewerberinnen und Bewerber mit 180 ECTS können die fehlenden Leistungspunkte durch Besuch von Lehrveranstaltungen in rechts- oder wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Studiengängen und Ablegen der dazugehörigen Prüfung erwerben (geänderte Zugangs- und Zulassungsordnung des Masterstudienganges Immobilien- und Vollstreckungsrecht vom 19.11.2025 – Einstellung/Verlinkung der Ordnung folgt in Kürze).
Wenn Sie schon eine Berufsausbildung absolviert oder Kenntnisse und Fähigkeiten im Beruf, zum Beispiel über Weiterbildungen, erlangt haben, können Sie sich die postgradualen Kompetenzen anrechnen lassen.
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Die Auswahl erfolgt
- nach Qualifikation (80 %) – NC-Wert der Erststudiennote
- nach Wartezeit (20 %)
Zusätzliche Auswahlkriterien sind
- einschlägige Qualifikation oder
- einschlägige Berufserfahrung
mit Bezug zu den Programminhalten des Masterstudienganges.
Hierfür gibt es Zusatzpunkte.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- Kopie vom Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung, wenn keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besteht
- Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife
- Prüfungszeugnis des Erststudienabschlusses mit Angaben von ECTS-Leistungspunkten sowie errechneter Durchschnittsnote
- Urkunde des Erststudienabschlusses
- ggf. einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu Programminhalten des Masterstudiums
Unterlagen aus Studienzeiten:
- Nachweise aller bisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von-bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
- Aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
- Exmatrikulationsbescheinigung/en der Universitäten/Hochschulen, an denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind
Achtung:
Studienbewerberinnen /-bewerber, die bis zum Bewerbungs-schluss kein Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses vorlegen können, aber bereits zu Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen sind, können sich mit einem Leistungsnachweis über alle bisher erbrachten Studienleistungen bewerben. Der Leistungsnachweis muss die bis dahin erreichte Durchschnittsnote und die Summe der erbrachten Leistungspunkte enthalten. Nachzuweisen ist auch, dass der Bewerber oder die Bewerberin sich im letzten Semester des Studiengangs, der zum ersten akademischen Abschluss führt, befindet, dass sie oder er zu Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen ist und dass der erfolgreiche Abschluss der noch offenen Prüfungsleistungen im laufenden Semester zu erwarten ist.
Diese Studienbewerberinnen/-bewerber werden mit der Auflage zugelassen (vorläufige Zulassung), das noch fehlende Zeugnis bis zum Ende des ersten Fachsemesters vorzulegen.
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule in einem studienwunschverwandten Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren, haben Sie die Möglichkeit, sich zum höheren Fachsemester zu bewerben.
Sie bewerben sich im regulären Bewerbungszeitraum und tragen Ihre Vorstudienzeiten ein. Ihre Bewerbung wird durch den Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft und eingestuft. Nach erfolgreicher Bearbeitung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden erhalten Sie einen Zulassungsbescheid ins höhere Fachsemester.
Eine Zulassung zu jedem Semester ist nicht möglich, sondern nur zum Start des regulären Studienstarts (bei IVR nur zum WiSe).
Bewerbung mit ausländischem Bachelorabschluss
Bitte bewerben Sie sich über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. Das Antragsformular für Ihre Bewerbung finden Sie unter
Fragen rund um die Bewerbung
Bewerbungs- und Zulassungsangelegenheiten Masterstudiengänge
FB 4 Rechtspflege
Lukasz Zaremba
Masterbüro Campus Lichtenberg
+49 30 30877-2758
master-cl@hwr-berlin.de
Erreichbar: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
9.00–14.00 Uhr
Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Fragen zur Immatrikulation
Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
+49 30 30877-1800
bbzi@hwr-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo 14:00–16:00 Uhr
Mi 10:00–12:00 Uhr
Do 14:00–16:00 Uhr
Wichtige Fristen und Termine
15.04. – 15.06.
Bewerbungsfrist Wintersemester mit deutschen Bildungsnachweisen
15.03. – 15.04.
Bewerbungsfrist ohne deutschen Hochschulabschluss
Weitere Infos und Links
Bestätigung Online-Bewerbung