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KI-Chatbot unterstützt Opfer häuslicher Gewalt

Betroffene häuslicher Gewalt sollen schnell und einfach Schutz am Familiengericht beantragen können. Prof. Dr. Anastasia Baetge arbeitet mit Studierenden an einem KI Tool, das sie unterstützen kann.

13.07.2026

Portraitfoto Prof. Baetge
Prof. Dr. Anastasia Baetge, Foto: privat

Algorithmen gegen häusliche Gewalt: “Wie kann ein KI-Chatbot schon heute bei der Bekämpfung von Fällen häuslicher Gewalt helfen?” Diese Frage stellte Prof. Dr. Anastasia Baetge sich und ihren Studierenden am Fachbereich Rechtspflege.  Dr. Anastasia Baetge ist Professorin für Internationales Privatrecht und Strafrecht an der HWR Berlin. Im Interview erklärt sie das Projekt. 

Worum geht es in Ihrem Projekt „Algorithmen gegen häusliche Gewalt“ und was ist die Idee hinter dem neuen KI-Chatbot (Demonstrator)? 


Prof. Dr. Baetge: Ziel des Projekts ist es, KI-Tools zu entwickeln und dort einzusetzen, wo diese in der Justiz wirklich einen Unterschied machen können. Der konkrete Chatbot ist daher speziell für die Antragstelle des Gerichts entworfen worden, wenn Opfer häuslicher Gewalt Schutz bei einem Familiengericht suchen. Der Chatbot ist dafür ein anschauliches, bewusst praxisnahes Format. Er zeigt prototypisch, wie digitale Assistenzsysteme Aufgaben in der Rechtspflege unterstützen können. Der Chatbot nimmt die Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers auf, strukturiert den Sachverhalt (Textverarbeitung) bei häuslichen Gewalttaten und bereitet mit dem Ausweis des Opfers schnell ein fertiges Dokument, den sogenannten Gewaltschutzantrag, vor. Wichtig ist: Es geht hier nicht um „die KI entscheidet“, sondern um „die KI unterstützt“. Der Demonstrator soll zeigen, wie man Effizienzgewinne bei der Bekämpfung von Fällen häuslicher Gewalt erreichen kann, ohne rechtsstaatliche Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.

Könnten Sie diese Effizienzgewinne etwas genauer erläutern? 

Prof. Dr. Baetge: Gerne. Das Thema, “Kampf gegen häusliche Gewalt” , ist hochaktuell. Dazu gibt es verschiedene Ansätze. Man kann über das Schließen von bestehenden Gesetzeslücken und den Erlass neuer Gesetze nachdenken. Mein Projekt am FB IV (Rechtspflege) setzt an einem anderen Punkt an, nämlich bei der Verbesserung des gerichtlichen Verfahrens selbst.

Nach jetzigem Stand sind Opfer häuslicher Gewalt an die Öffnungszeiten des zuständigen Familiengerichts gebunden, um dort einen Antrag im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes abzugeben. Das ist etwa bei Vorfällen am Wochenende problematisch. Bei der Antragstelle des Gerichts treffen die Opfer auf die Rechtspfleger, denen sie den Sachverhalt genau erklären müssen. Diese Situation ist nicht angenehm, weder für die Opfer häuslicher Gewalt, die das Geschehene nochmal durchleben müssen, noch für die Rechtspfleger selbst, die durch die Situation mental belastet werden. 

Hinzu kommen häufig Sprachbarrieren, denn die Amtssprache der Gerichte ist deutsch. Für Gewaltopfer kann es frustrierend sein, wenn sie ihre Situation nicht genau beschreiben können. Der genaue Hergang ist aber in Gewaltschutzfällen von großer Bedeutung. 

Sprachbarrieren abbauen

Unser Ansatz ist daher: Wie wäre es, wenn Opfer häuslicher Gewalt den Antrag per Handy digital stellen könnten, zu jeder Zeit und an jedem Tag der Woche (auch um 23:00 Uhr am Samstag)? Mit einem KI-Übersetzungs-Tool, das es den Opfern ermöglicht, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken? Dann könnten die Rechtspfleger etwa am Montag um 9:00 Uhr den Antrag vorfinden und ihn schnell und unbürokratisch an das zuständige Familiengericht weiterleiten. Das führt nicht nur zu einer erheblichen Zeitersparnis, sondern bedeutet auch eine deutlich geringere psychische Belastung für alle Beteiligten. 

Warum lohnt es sich, das Thema an einer Hochschule wie der HWR Berlin zu verankern? 


Prof. Dr. Baetge: Weil wir am FB IV der HWR ideal an der Schnittstelle arbeiten: Wir verbinden rechtliche Expertise mit der Praxisnähe der Rechtspflege-Ausbildung. Mein Projekt fügt noch ein weiteres Element hinzu, nämlich die Fähigkeit, neue Technologien kritisch in ein juristisches Umfeld einzuordnen. Der Mehrwert meines Projekts liegt darin, dass wir nicht nur über Digitalisierung sprechen, sondern sie in einem konkret, gesellschaftlich wichtigen Bereich technisch umsetzen. Dabei sind vielfältige neue Fragen zu adressieren: Welche Arbeitsschritte der Gerichte lassen sich sinnvoll auf diese Weise digital unterstützen? Welche Risiken stellen sich und wie lassen sie sich beherrschen? Welche Standards müssen eingehalten werden und wie lässt sich das technisch realisieren? Was kostet die technische Umsetzung? 
Die am Projekt beteiligten Studierenden lernen auf diese Weise, wie sich Jura und Technologie ergänzen können, um praktische Probleme zu lösen. Im Rahmen des Projekts entstehen interdisziplinäre Diplomarbeiten, welche die Studierenden dann selbstständig auf Tagungen präsentieren. Das ist für alle, die am Projekt beteiligt sind, sehr lehrreich und führt zu einem über die reine Lehrveranstaltung hinausgehenden Mehrwert. 

Gerade bei sensiblen Themen – etwa im Kontext häuslicher Gewalt – gibt es hohe Anforderungen an Sorgfalt und Schutz. Wie stellen Sie sicher, dass der Demonstrator verantwortungsvoll arbeitet? 

Prof. Dr. Baetge Indem wir das Thema von Anfang an aus einer rechtsstaatlichen Perspektive angegangen sind. In solchen Verfahren sind Zeitdruck und Belastung hoch – gleichzeitig sind Datenschutz, Opferschutz und Nachvollziehbarkeit zentral. Deshalb ist der Demonstrator so angelegt, dass Transparenz und Kontrolle gewährleistet sind: Was kann ein KI-Tool leisten, wo liegen juristischen Grenzen und wie verbleibt die Verantwortlichkeit eindeutig beim Menschen? Bei der Entwicklung haben wir darauf geachtet, dass das KI-Tool als Werkzeug die menschlichen Entscheidungen unterstützt und keine „Black Box“ ist. Wichtig ist mir, genau dieses reflektierte Vorgehen in Forschung und Lehre zu stärken.

Was nehmen Sie aus der Arbeit mit dem Demonstrator und den Tagungsformaten für die Hochschule mit – und wie geht es weiter? 


Prof. Dr. Baetge:  Wir sehen, wie groß das Interesse an anwendungsnaher KI-Kompetenz ist, nicht nur bei Unternehmen, sondern auch auf allen Ebenen von Verwaltung und Justiz. Wichtig ist, dass wir über Digitalisierung und KI nicht nur abstrakte Diskussionen führen, sondern unsere Ideen konkret in Projekte umsetzen. Der Demonstrator ist ein Beispiel dafür. Die am Projekt Beteiligten haben erfahren, dass technische und juristische Fragen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern zusammen behandelt werden müssen. Die Studierenden erwerben dadurch wichtige Kompetenzen für das neue KI-Zeitalter. 
Im nächsten Schritt möchte ich das Projekt weiter entwickeln und den Austausch mit Praxis und Wissenschaft fortsetzen. Mein Wunsch ist, dass die HWR Berlin als ein Ort wahrgenommen wird, an dem die Digitalisierung der Justiz sowohl technisch als auch rechtlich und praktisch tragfähig gedacht wird. Ich hoffe, dass ich auch zukünftig motivierte Studierende für mein Projekt gewinnen kann.